Gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Gesundheitsamt helfen die Mitarbeitenden Eltern und Familien bei der Früherkennung sowie Frühförderung.
Hier erhalten Sie eine Übersicht über Frühförderstellen und inklusive Kitas.
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist, haben gemäß § 35 a SGB VIII Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Die Hilfe wird nach Bedarf im Einzelfall
in ambulanter Form
in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen
durch geeignete Pflegepersonen
in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen
geleistet.
Wann weiß ich, ob ich Anspruch auf Eingliederungshilfe habe?
Die Erstellung medizinischer Gutachten im Rahmen des Schulgesetzes oder der Eingliederungshilfe erfolgt durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Der KJGD kooperiert eng mit anderen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, niedergelassenen Kinderärzten, Kinderkliniken, Therapeuten und Beratungsstellen, aber auch Behörden wie Schul-, Jugend- oder Sozialamt.
Die Verfahrenslotsinnen der Stadt Hagen unterstützen, beraten und begleiten junge Menschen mit Behinderungen und deren Eltern auf der Suche nach passenden Hilfsangeboten.
Die Beratung ist freiwillig und kostenlos.
Mehr Informationen erhalten Interessierte im Fyler der Verfahrenslotsinnen: