Entscheidend für eine zielgerichtete Hilfe ist das persönliche oder telefonische Gespräch mit dem ratsuchenden Menschen, das bei Bedarf auch im Rahmen eines Hausbesuches geführt werden kann.
Kundenbüro für Menschen mit Behinderungen
Das Kundenbüro für Menschen mit Behinderungen ist Ihre Beratungsstelle für alle Fragen rund um das Leben mit Behinderung und ist für die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen zuständig.
Entscheidend für eine zielgerichtete Hilfe ist das persönliche oder telefonische Gespräch mit dem ratsuchenden Menschen, das bei Bedarf auch im Rahmen eines Hausbesuches geführt werden kann.
Persönliche Hilfen und materielle Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem Sozialgesetzbuch XII stehen bei dieser Beratung im Vordergrund.
Insbesondere sind dies Leistungen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten und Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt.
Unsere Leistungen:
Anträge auf Anerkennung einer Schwerbehinderung abholen und abgeben
Änderungsanträge für Ihre Schwerbehinderung abholen und abgeben
Die Gültigkeit der Schwerbehindertenausweise verlängern lassen
Einen Antrag auf einen Behindertenparkausweis stellen, wenn Sie in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG" oder "Bl" haben
Anträge auf Blindengeld und Hilfen für hochgradig Sehschwache abholen und abgeben
Anträge auf Hilfen für Gehörlose abholen und abgeben
oder sich einfach nur zu Ihren Schwerbehindertenangelegenheiten beraten lassen.
Menschen mit Behinderungen können in Hagen Behindertenparkplätze beantragen.
Behindertenparkplätze und Parkerleichterungen für Behinderte
Der Antrag kann online über das passende Formular
gestellt oder aber schriftlich eingereicht werden.
Einen personenbezogenen Behindertenparkplatz kann nur beantragen, wer einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) oder "Bl" (Blind) besitzt.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen in Kopie beizufügen:
Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" oder "Bl" (Vorder- und Rückseite)
Allgemeine Parkerleichterung für Schwerbehinderte (allgemein Behindertenparkausweis)
Personalausweis oder Meldebestätigung
Kraftfahrzeugschein
Telefonnummer der antragstellenden Person
Skizze über den gewünschten Standort
Hinweise zur Antragsstellung
Die antragstellende Person darf weder eine Garage noch einen Stellplatz außerhalb öffentlicher Verkehrsfläche haben.
Bestehen Parkmöglichkeiten auf dem Privatgrundstück des Hauses und ist die antragstellende Person auch mietende Person, ist eine Bestätigung des*der Vermieter*in beizubringen, dass eine Vermietung an den Schwerbehinderten nicht möglich ist.
Die Einrichtung / Beschilderung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes erfolgt über die Stadt Hagen auf eigene Kosten.
Schwerbehindertenparken
Die Antragsstellung ist online über das Formular
möglich.
Anspruchsberechtigt sind Schwerbehinderte, die vom zuständigen Versorgungsamt als "außergewöhnlich gehbehindert" anerkannt worden sind und Blinde (Vermerk "aG" oder "Bl" auf dem Schwerbehindertenausweis).
Die Berechtigung ist weder an ein Fahrzeug noch an eine Fahrerlaubnis gebunden.
Die Behindertenparkausweise werden befristet ausgestellt; die Befristung richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises.
Bei Erteilung und Verlängerung des Behindertenparkausweises ist ein neues Lichtbild erforderlich.
Die Antragsstellung ist über das Serviceportal möglich.
Folgende Nachweise werden benötigt:
Personalausweis
Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamtes
Lichtbild
Besonderheiten und Befreiungen
Die Inanspruchnahme der Parkerleichterung ohne Auslegung der Berechtigungsplakette und der Missbrauch des Ausweises durch einen unberechtigten Dritten sind Ordnungswidrigkeiten nach § 46 Straßenverkehrsordnung.
Diese können mit einem Verwarngeld geahndet werden.
Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen in Hagen
Bedingungen für die Nutzung des Fahrdienstes:
Sie wohnen in Hagen
Sie sind außergewöhnlich gehbehindert
Sie haben kein Auto
Sie können kein Auto von einer anderen Person aus Ihrer Familie oder aus Ihrem Haushalt
Den Flyer für den Fahrdienst in leichter Sprache finden Sie hier: