Beratung für Menschen mit Behinderungen
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Beratung für Menschen mit Behinderung

Auf einen Blick
  • Das Kundenbüro für Menschen mit Behinderungen ist bei allen alltäglichen Fragen für Sie da.
  • Hier finden Sie alle Informationen und Ansprechpersonen rund um das Thema Schwerbehindertenausweis.
  • Wir beraten Sie auch zu den Themen Behindertenparkplätze, Parkerleichterungen und Fahrdienste.
Foto: Eine Nahaufnahme eines Rollstuhlrads, das von einer Hand gesteuert wird.
Entscheidend für eine zielgerichtete Hilfe ist das persönliche oder telefonische Gespräch mit dem ratsuchenden Menschen, das bei Bedarf auch im Rahmen eines Hausbesuches geführt werden kann.

Kundenbüro für Menschen mit Behinderungen

Das Kundenbüro für Menschen mit Behinderungen ist Ihre Beratungsstelle für alle Fragen rund um das Leben mit Behinderung und ist für die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen zuständig.

  • Entscheidend für eine zielgerichtete Hilfe ist das persönliche oder telefonische Gespräch mit dem ratsuchenden Menschen, das bei Bedarf auch im Rahmen eines Hausbesuches geführt werden kann.
  • Persönliche Hilfen und materielle Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem Sozialgesetzbuch XII stehen bei dieser Beratung im Vordergrund.
  • Insbesondere sind dies Leistungen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten und Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt.

Unsere Leistungen:

  • Anträge auf Anerkennung einer Schwerbehinderung abholen und abgeben
  • Änderungsanträge für Ihre Schwerbehinderung abholen und abgeben
  • Die Gültigkeit der Schwerbehindertenausweise verlängern lassen
  • Einen Antrag auf einen Behindertenparkausweis stellen, wenn Sie in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG" oder "Bl" haben
  • Anträge auf Blindengeld und Hilfen für hochgradig Sehschwache abholen und abgeben
  • Anträge auf Hilfen für Gehörlose abholen und abgeben
  • oder sich einfach nur zu Ihren Schwerbehindertenangelegenheiten beraten lassen.

Ansprechpersonen:

Rathaus II
Berliner Platz 22, 58089 Hagen

  • Herr Brinkmann, Zimmer A.407, Telefon: 02331/207-2892
  • Frau Wolf, Zimmer A.406, Telefon: 02331/207-4946

Dokumente:

Behindertenparkplätze in Hagen PDF (1,0 MB)

Barrierefreie Arztpraxen in Hagen PDF (211,3 kB)

Foto: Eine Hauswand mit dem Symbol für Behindertenparkplätze.
Menschen mit Behinderungen können in Hagen Behindertenparkplätze beantragen.

Behindertenparkplätze und Parkerleichterungen für Behinderte

  • Der Antrag kann online über das passende Formular gestellt oder aber schriftlich eingereicht werden.
  • Einen personenbezogenen Behindertenparkplatz kann nur beantragen, wer einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) oder "Bl" (Blind) besitzt.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen in Kopie beizufügen:

  • Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" oder "Bl" (Vorder- und Rückseite)
  • Allgemeine Parkerleichterung für Schwerbehinderte (allgemein Behindertenparkausweis)
  • Personalausweis oder Meldebestätigung
  • Kraftfahrzeugschein
  • Telefonnummer der antragstellenden Person
  • Skizze über den gewünschten Standort

Hinweise zur Antragsstellung

  • Die antragstellende Person darf weder eine Garage noch einen Stellplatz außerhalb öffentlicher Verkehrsfläche haben.
  • Bestehen Parkmöglichkeiten auf dem Privatgrundstück des Hauses und ist die antragstellende Person auch mietende Person, ist eine Bestätigung des*der Vermieter*in beizubringen, dass eine Vermietung an den Schwerbehinderten nicht möglich ist.
  • Die Einrichtung / Beschilderung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes erfolgt über die Stadt Hagen auf eigene Kosten.

Schwerbehindertenparken

  • Die Antragsstellung ist online über das Formular möglich.
  • Anspruchsberechtigt sind Schwerbehinderte, die vom zuständigen Versorgungsamt als "außergewöhnlich gehbehindert" anerkannt worden sind und Blinde (Vermerk "aG" oder "Bl" auf dem Schwerbehindertenausweis).
  • Die Berechtigung ist weder an ein Fahrzeug noch an eine Fahrerlaubnis gebunden.
  • Die Behindertenparkausweise werden befristet ausgestellt; die Befristung richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises.
  • Bei Erteilung und Verlängerung des Behindertenparkausweises ist ein neues Lichtbild erforderlich.
  • Die Antragsstellung ist über das Serviceportal möglich.

Folgende Nachweise werden benötigt:

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamtes
  • Lichtbild

Besonderheiten und Befreiungen

  • Die Inanspruchnahme der Parkerleichterung ohne Auslegung der Berechtigungsplakette und der Missbrauch des Ausweises durch einen unberechtigten Dritten sind Ordnungswidrigkeiten nach § 46 Straßenverkehrsordnung.
  • Diese können mit einem Verwarngeld geahndet werden.

Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen in Hagen

Bedingungen für die Nutzung des Fahrdienstes:

  • Sie wohnen in Hagen
  • Sie sind außergewöhnlich gehbehindert
  • Sie haben kein Auto
  • Sie können kein Auto von einer anderen Person aus Ihrer Familie oder aus Ihrem Haushalt

Den Flyer für den Fahrdienst in leichter Sprache finden Sie hier:

Flyer: Fahrdienst Stadt Hagen PDF (904,3 kB)

Das Rathaus an der Volme

Kundenbüro für Menschen mit Behinderungen

Fachbereich Jugend und Soziales

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