Der Personal-Ausweis ist eine kleine Karte aus Plastik. Damit kann man sich ausweisen.
Das heißt:
Man kann jemandem zeigen, wer man ist. Einen Personal-Ausweis muss man haben:
wenn man in Deutschland lebt
und wenn man 16 Jahre oder älter ist
und wenn man Deutscher ist.
Im Personal-Ausweis steht zum Beispiel:
der Name
der Geburts-Tag
wo man geboren wurde
wo man jetzt wohnt
Der Personal-Ausweis muss nach ein paar Jahren neu gemacht werden. Das Datum steht auf dem Personal-Ausweis. Für einen Personal-Ausweis stellt man einen Antrag im Bürger-Amt.
Wenn man eine Reise in ein anderes Land machen will, braucht man einen Personal-Ausweis. Aber nur in die Länder von Europa. Wenn man in ein anderes Land fahren will, zum Beispiel nach Amerika, braucht man einen Reise-Pass.
Für einen Reise-Pass oder Personal-Ausweis braucht man ein besonderes Foto. Es heißt bio-metrisches Pass-Foto. Und man braucht den alten Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
Park-Ausweis
Manche Menschen mit Behinderung dürfen
auf einem besonderen Park-Platz parken.
Der Park-Platz heißt Behinderten-Park-Platz.
Zum Beispiel:
Menschen mit einer Geh-Behinderung
oder blinde Menschen.
Sie haben einen Schwer-Behinderten-Ausweis
mit dem Merk-Zeichen aG oder Bl.
Damit bekommen sie den blauen Park-Ausweis.
Mit dem blauen Park-Ausweis darf man dann auf
dem Behinderten-Park-Platz parken.
Wenn man den blauen Park-Ausweis nicht hat
darf man nicht auf einem Behinderten-Park-Platz
parken
Man bekommt den blauen Park-Ausweis
beim Bürger-Amt
beim Kunden-Büro für Menschen mit Behinderung
beim Ordnungs-Amt.
Führungs-Zeugnis
Ein Führungs-Zeugnis ist ein Blatt Papier.
Wenn man schon mal eine Strafe vom Gericht
bekommen hat, dann steht das im Führungs-Zeugnis.
Wenn man noch nie eine Strafe vom Gericht bekommen
hat, dann steht das im Führungs-Zeugnis.
Man braucht es zum Beispiel für eine neue
Arbeits-Stelle.
Man muss dafür einen Antrag stellen.
Den Antrag stellt man im Bürger-Amt.
Angel-Schein
Angeln darf man nur mit einem Angel-Schein.
Dafür macht man eine Prüfung bei der Stadt-Verwaltung.
Wenn man die Prüfung bestanden hat,
bekommt man im Bürger-Amt den Angel-Schein.
Man darf nur dort angeln,
wo der Besitzer von dem See oder Fluss es erlaubt.