Migration und Integration
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Migration und Integration

Auf einen Blick
  • Unsere Stadt zählt rund 200.000 Hagener*innen aus knapp 150 unterschiedlichen Staaten.
  • Die Stadt Hagen unterstützt Menschen aus der ganzen Welt bei ihrer Ankunft und begleitet sie auf ihrem Weg durch den Behördendschungel rund um die Themen Flucht und Asyl, Ankunft und Integration, Leben und Arbeiten sowie Einbürgerung.

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Migration und Zuwanderung: Wer kommt zu uns nach Hagen?

Wer sind Asylbewerber*innen?

  • Als Asylbewerber*innen werden Personen bezeichnet, die unter Berufung auf Art.16a des Grundgesetzes einen Antrag auf Schutz vor politischer Verfolgung stellen, mit dem Ziel, als Asylberechtigte anerkannt zu werden.
  • Der Antrag auf Asyl wird bei einer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt; neben Personendaten werden auch Fingerabdrücke registriert.
  • Im Rahmen einer Anhörung müssen die antragstellenden Personen darlegen, weshalb sie verfolgt wurden und ihnen eine Rückkehr in ihr Heimatland nicht möglich ist.
  • Über die Dauer des Verfahrens lassen sich keine generellen Aussagen machen, da jeder Antrag individuell geprüft werden muss.
  • Gegen die Entscheidung des BAMF kann auf dem Gerichtsweg vorgegangen werden.

Wo leben die Asylbewerber*innen in Hagen?

  • Asylbewerber*innen werden in Hagen für die Dauer des Asylverfahrens in Übergangsheimen und angemieteten Wohnungen untergebracht.
  • Die Verpflichtung der Stadt Hagen zur Aufnahme von Geflüchteten ergibt sich aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG).
  • Jeder Schutzsuchende, der einen Antrag auf Bleiberecht stellt, hat Ansprüche auf Unterbringung, Verpflegung und Betreuung.
  • Laut Genfer Flüchtlingskonvention hat jeder Geflüchtete zudem insbesondere die Verpflichtung, „die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften sowie die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung getroffenen Maßnahmen zu beachten“.

Was passiert, wenn der Asylantrag der Bewerber*innen angenommen wird?

  • Mit der Anerkennung erwerben Asylberechtigte einen gesicherten ausländerrechtlichen Status, aus dem sich weitere Rechte (um Beispiel uneingeschränkte Arbeitserlaubnis, Freizügigkeit) ergeben.
  • Auch ein Teil der Asylbewerber*innen mit rechtskräftiger Ablehnung des Asylantrages verbleibt aus verschiedenen Gründen in Hagen (sogenannter sekundärer Schutz).

Wie sind die Zahlen für Hagen?

In den letzten Jahren stellte sich die Zahl der jährlich neu aufgenommenen Geflüchtete in Hagen wie folgt dar:

2015: 1.146 Personen

2020: 934 Personen

2022: 2.934 Personen

  • Spätaussiedler*innen sind deutsche Volkszugehörige, (jetzt) vorwiegend aus Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion.
  • Für sie gilt ein besonderes Aufnahmeverfahren, das sie noch vom Herkunftsland aus beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) betreiben müssen.
  • Die gesetzliche Grundlage ist das Bundesvertriebenengesetz (BVFG).
  • Nach der Ankunft in Deutschland wird nach einem Aufenthalt im Übergangslager Friedland eine Verteilung auf die Bundesländer vorgenommen.
  • Kontingentflüchtlinge sind Personen, die in festgelegter Anzahl nach Deutschland im Rahmen einer humanitären Hilfsaktion, mit einem Visum oder durch eine Übernahmeerklärung des Bundesinnenministeriums übersiedeln dürfen.
  • Für sie gibt es kein Asyl- oder sonstiges Anerkennungsverfahren.

  • Jüdische Zuwanderer*innen sind Ausländer*innen, die im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen werden und grundsätzlich eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
  • Bei den aufgenommenen Migrant*innen handelt es sich vorwiegend um jüdische Familien aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion.
  • Die Aufnahme basiert auf einer Vereinbarung der Ministerpräsidenten der Länder vom 15. Februar 1991.

  • Seit 2014 kam es international zu verstärkten Migrationsbewegungen, von denen neben der Fluchtmigration vor allem die EU-Binnenmigration für die Stadt Hagen von bleibender Bedeutung ist.
  • Insbesondere vor dem Hintergrund der zum 1. Januar 2014 in Deutschland in Kraft getretenen EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit setzte in Hagen ein verstärkter Zuzug von EU-Bürger*innen, vor allem aus den Ländern Rumänien und Bulgarien (EU-2).
  • Dieser Zuzug spiegelt sich in der Migrationsstatistik der Stadt wider.
  • So leben gegenwärtig 4.955 rumänische und 2.324 bulgarische Staatsbürger*innen und in Hagen und machen bei einer Gesamteinwohnerzahl von 196.448 etwa 2,54 Prozent beziehungsweise 1,18 Prozent der Hagener Gesamtbevölkerung aus (Quelle: Kurzauswertung Advis-Statistik zum 30. April 2023).

Asylbewerber*innen, Geflüchtete, Aussiedler*innen und Kontingentflüchtlinge

  • Die Stadt Hagen unterhält zur Unterbringung der oben genannten Personenkreise Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnungen.
  • Die Unterbringung zugewiesener Asylbewerber*innen erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Asylverfahrensgesetzes in Übergangsheimen und in von der Stadt Hagen angemieteten Wohnungen. Wenn eine rechtskräftige Anerkennung vorliegt, erfolgt ein Wechsel in eine Privatwohnung. Die zur Unterbringung vorgesehenen Einrichtungen sind im ganzen Stadtgebiet verteilt.
  • Aussiedler*innen und Kontingentflüchtlinge werden nach der Zuweisung vorübergehend in Übergangsheimen untergebracht. Hier steht ein Übergangsheim zur Verfügung. In der Regel finden die Betroffenen nach kurzer Übergangszeit eine angemessene Privatwohnung.
  • Die Bereitstellung eines Obdaches erfolgt im öffentlich-rechtlichen Rahmen, das heißt für die Bereitstellung wird eine Benutzungsgebühr erhoben, wodurch sich aber kein Mietverhältnis begründet.

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