Informationen für Bürgerinnen und Bürger
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Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Auf einen Blick
  • Das Thema Flucht und Asyl ist seit einigen Jahren sehr wichtig in Deutschland.
  • Viele Menschen haben Fragen zu den geflüchteten Menschen oder möchten helfen.
  • Hier finden Sie Fragen und Antworten auf die wichtigsten Fragen über geflüchtete Menschen in Hagen.
Foto: Die Wohncontainer für Geflüchtete in Hohenlimburg in der Außenansicht.
In dem Wohncontainer in Hohenlimburg wohnen derzeit ungefähr 88 geflüchtete Menschen.

FAQ: EU-Zugewanderte und Geflüchtete

  • Das Land NRW entscheidet, welche Kommune Geflüchtete aufnimmt. Danach ist die Kommune für die Unterbringung verantwortlich.
  • Nach ihrer Ankunft müssen alle Geflüchteten ein Asylverfahren durchlaufen, sie sind also Asylbewerber*innen.
  • In Deutschland gibt es ein Asylbewerberleistungsgesetz.
  • Durch dieses Gesetz erhalten Asylsuchende Leistungen vom deutschen Staat.

  • EU-Zugewanderte haben als EU-Mitglieder das sogenannte Recht der Freizügigkeit.
  • Sie müssen kein Asyl beantragen, sondern dürfen in jeden Mitgliedsstaat der EU einreisen und dort leben.
  • Die Kommune ist nicht für die Unterbringung von EU-Zugewanderten verantwortlich, außer es droht Obdachlosigkeit.
  • Als EU-Mitglieder können die EU-Zugewanderten in Deutschland unter der Bedingung von Erfüllung gewisser Voraussetzungen Leistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen.
  • Das können Asylbewerber*innen nicht.

  • Alle Geflüchteten müssen ein Asylverfahren durchlaufen.
  • Im Asylverfahren wird die Motivation der Geflüchteten ermittelt.
  • Vor dem Asylverfahren können deshalb keine feststehenden Aussagen über die Motivation der Geflüchteten getroffen werden.

  • Nein, das Ende des Förderprogramms hat keinen Einfluss auf den Umgang mit Geflüchteten in Hagen.
  • Bei der Zuwanderung aus Südosteuropa handelt es sich um EU-Zugewanderte, die kein Asyl beantragen müssen.
  • Die Stadt Hagen und das Land NRW sprechen aktuell aber noch darüber, ob eine weitere Förderung durch das Land erfolgt und wie diese aussehen kann.

FAQ: Aufnahme von Geflüchteten

  • Der erste Paragraf (§) des Flüchtlingsaufnahmegesetzes verpflichtet alle 396 Städte und Gemeinden in NRW dazu, ausländische Geflüchtete aufzunehmen und unterzubringen.
  • Die Bezirksregierung Arnsberg entscheidet über die Zuweisung der Geflüchteten. Hierzu wendet die Bezirksregierung einen Verteilungsschlüssel an, der alle Städte und Gemeinden gleichsam berücksichtigt.
  • Der Verteilschlüssel stammt aus dem dritten Paragrafen (§) des Flüchtlingsaufnahmegesetzes.
  • Er setzt sich aus dem Einwohnerschlüssel und dem Flächenschlüssel zusammen.
  • Der Einwohnerschlüssel berücksichtigt den Einwohneranteil der Gemeinden an der Gesamtbevölkerung des Landes.
  • Der Flächenschlüssel berücksichtigt den Flächenanteil der Gemeinde an der Gesamtfläche des Landes.
  • Die Verteilung von Geflüchteten erfolgt also mit Berücksichtigung der Einwohnerzahl und des Flächenanteils der Gemeinden.
  • Weitere Infos rund um die Zuweisung finden sich auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg unter Zuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz | Bezirksregierung Arnsberg ( www.bra.nrw.de).

  • Hagen nimmt wie alle Kommunen und Gemeinden laufend neue Geflüchtete auf.
  • Insgesamt leben in Hagen rund 2.800 Geflüchtete.
  • Davon sind rund 1.900 Menschen in städtischen Unterkünften untergebracht.
  • Im gesamten Jahr 2023 sind rund 600 zugewiesene Geflüchtete nach Hagen gekommen.
  • Bis August 2024 hat die Stadt Hagen insgesamt 330 neue Asylantragsstellende angekündigt oder zugewiesen bekommen.
  • Diese Menschen befinden sich aktuell in ihrem laufenden Asylverfahren.
  • Das Asylverfahren entscheidet, ob die Menschen dauerhaft in Deutschland bleiben dürfen.

  • Nein, die Stadt Hagen muss Geflüchtete aufnehmen.
  • Das ist durch gesetzliche Regelungen für alle Kommunen in Deutschland so festgelegt.

  • Die Kommunen können nicht entscheiden, ob und wie viele Geflüchtete ihnen zugewiesen werden.
  • Alle Kommunen in Deutschland sind zur Unterbringung von Geflüchteten gesetzlich verpflichtet.
  • Der Verteilungsschlüssel entscheidet, welche Kommunen wie viele Geflüchtete aufnehmen.
  • Vom Land erhalten die Asylantragsstellenden einen Zuweisungsbescheid.
  • Dieser Zuweisungsbescheid informiert die Asylantragsstellenden darüber, in welche Kommune sie zugewiesen werden.
  • Wenn die Asylantragsstellenden sich dann bei der zugewiesenen Kommune melden, muss die Kommune für Unterbringung sorgen.

  • Der Verteilschlüssel ist dynamisch.
  • Die Erfüllungsquote orientiert sich immer an der Gesamtzahl der ankommenden Geflüchteten.
  • Daraus resultiert eine Verteilung an Städte und Kommunen durch den Verteilungsschlüssel.

  • Wenn der Asylantrag eines Menschen abgelehnt wird, ist er ausreisepflichtig und muss Deutschland verlassen.
  • Wenn die Person Deutschland nicht freiwillig verlassen will, wird eine Abschiebung geprüft und eingeleitet.

FAQ: Finanzierung

  • Im Haushaltsplan sind für 2024 Aufwendungen in Höhe von 14,5 Millionen Euro (etwa 1,58 Prozent der Gesamtaufwendungen im Haushalt) im Bereich der Asylbewerber*innen vorgesehen.
  • Ein großer Teil hiervon wird durch Bundes- und Landesmittel erstattet.
  • Hinzu kommen sekundäre Kosten für zum Beispiel die Verwaltungskräfte und städtische Gebäude.

  • Alle Städte in Deutschland müssen Geflüchtete aufnehmen, auch wenn sie verschuldet sind.
  • Das ist durch gesetzliche Regelungen festgelegt, die alle Städte erfüllen müssen.

  • Das Asylbewerberleistungsgesetz legt fest, wie viel Geld Geflüchtete jeden Monat bekommen.
  • Alleinstehende Menschen erhalten monatlich einen Regelsatz von 460 Euro.
  • Paare erhalten pro Person 413 Euro monatlich.
  • Das wird ebenfalls vom Asylbewerberleistungsgesetz bestimmt.
  • Die Dauer der Auszahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab.
  • Diese Voraussetzungen können in § 4 Flüchtlingsaufnahmegesetz nachgelesen werden.
  • Zum Vergleich: Der monatliche Regelsatz von Bürgergeld beträgt 563 Euro.
  • Die Stadt Hagen erhält vom Land als kreisfreie Stadt zunächst eine Pauschale in Höhe von 1.125 Euro pro Geflüchteten und Monat.
  • Diese dient sowohl der Refinanzierung der Regelsätze als auch für weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Geflüchteten entstehen.

  • Nein, Asylbewerbende haben keinen Anspruch auf das Bürgergeld.
  • Sie bekommen Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die niedriger ausfällt als das Bürgergeld.

Foto: Ein Etagenbett in einem der Zimmer des Hostels an der Hochstraße.
Die Unterbringung im Hostel an der Hochstraße besteht aus Mehrbettzimmern.

FAQ: Unterkünfte im Stadtgebiet

  • Für die Unterbringung aller Zielgruppen (Geflüchtete und Wohnungslose) stehen insgesamt rund 518 Wohnungen unterschiedlicher Größe zur Verfügung.
  • Darüber hinaus werden 18 Wohnungen über die Hagener Gemeinnützige Wohnungs GmbH (ha.ge.we) angemietet und ein Wohncontainer am Kirchenberg in Hohenlimburg mit 88 Plätzen als Sammelunterkunft eingerichtet.
  • Insgesamt gibt es in Hagen mit den Unterkünften in der Hochstraße, in der ehemaligen evangelischen Jugendbildungsstätte Berchum und im Haus Busch vier Sammelunterkünfte.

  • Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Sporthalle Boelerheide in der Kapellenstraße belegt.
  • Durch den Umzug der Geflüchteten in das Hostel an der Hochstraße wurde die Karl-Adam-Halle wieder frei.

  • Die Anmietung und Mietkosten werden zum Teil von der Kommune finanziert.
  • Die Landespauschale nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 1.125 Euro wird unter anderem für die Refinanzierung der Kosten verwendet.

  • Rund 66 Prozent der von der Stadt untergebrachten geflüchteten Menschen leben in Wohnungen.
  • Die zur Verfügung stehenden Wohnungen sind nahezu vollständig belegt.
  • Die Anmietung weiterer Wohnungen ist schwierig, da diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen.

  • Die Verunsicherung der Bürger*innen nimmt die Stadt Hagen sehr ernst. In Hagen leben aktuell ungefähr 2.800 Geflüchtete. Davon sind rund 1.900 Personen durch die Stadt untergebracht. Gemessen an der Gesamtbevölkerung liegt der Anteil von Geflüchteten in Hagen bei circa 1,4 Prozent.

  • Trotzdem bleibt die Lage in Hagen und deutschlandweit angespannt. Die aktuellen Zahlen der Erstanträge haben die Zahlen aus den Jahren 2015/2016 überholt. In Deutschland wurden rund 1,3 Millionen Menschen aus der Ukraine aufgenommen und registriert. Dazu kommen weiter Erstanträge von Menschen aus Syrien, Afghanistan und Irak.

  • Die Tendenz ist weiter steigend. Das ist durch den Zuwachs der Vertriebenen aus der Ukraine, der Opfer des Erdbebens in der Türkei und Syrien und die Zahl der Asylbewerbende aus anderen Ländern bedingt. Es gibt weiterhin viele Gründe, warum Menschen auf der Welt flüchten und nach Deutschland kommen.

  • Das zeigt sich natürlich auch in Hagen. Die Stadt ist an ihrer Leistungsgrenze angelangt. Es fehlen Wohnungen und Kitaplätze und das Bildungssystem ist ausgelastet. Obwohl es viele verschiedene Formen der Unterbringung in Hagen gibt, ist die Mehrzahl der kommunalen Unterkünfte belegt. Auch Privatunterkünfte, insbesondere für Menschen aus der Ukraine, sind kaum noch verfügbar. Darüber hinaus fehlt es an haupt- und ehrenamtlichem Personal, um Unterkünfte zu vermitteln, zu bauen und zu betreiben.

  • Von den 1.894 von der Stadt Hagen untergebrachten Menschen sind mit 1.245 Personen die meisten in Wohnungen untergebracht.
  • 224 Geflüchtete leben in den Sammel- und Notunterkünften in der Sporthalle Boelerheide, in der Hochstraße, in der ehemaligen evangelischen Jugendbildungsstätte Berchum und im Haus Busch.
  • Mit dem Containerdorf am Kirchenberg in Hohenlimburg wird gerade eine weitere Sammelunterkunft mit Platz für 88 Personen eingerichtet.
  • Weitere 425 Personen sind in verschiedenen Gemeinschaftsunterkünften im Stadtgebiet untergebracht.

FAQ: Das Hostel in der Hochstraße

  • Das Hostel ist vorerst für fünf Jahre angemietet.
  • Die Stadtverwaltung kann nach fünf Jahren entscheiden, ob die Anmietung verlängert wird.
  • Die monatliche Miete inklusive Nebenkosten liegt unterhalb der Schwelle der geltenden Regeln für Unterbringungskosten.
  • Diese Regeln schreiben vor, dass der Wert von 218 Euro pro Person im Monat oder die Kosten von 7,79 Euro pro Quadratmeter nicht überschritten werden dürfen.

Es können bis zu 94 Menschen in dem Hostel wohnen.

  • Ja. Noch bevor der Mietvertrag unterzeichnet wurde, hat die Stadt über die Verhandlungen mit dem Vermieter in der Presse und im Rat der Stadt Hagen informiert.

  • Geflüchtete, die vorher in der Karl-Adam-Halle und in der Sporthalle Boelerheide an der Kapellenstraße lebten, sind in das Hostel gezogen.
  • So wurde die Karl-Adam-Halle wieder frei und ist wieder regulär nutzbar.

  • In dem Hostel leben sowohl Familien als auch allein reisende Männer.
  • Dabei ist der Anteil allein reisender Männer etwas höher.

  • Die Verlegung in das Hostel an der Hochstraße hat Vorteile für Bevölkerung und Geflüchtete. Die Karl-Adam-Halle kann wieder normal genutzt werden.
  • Für die Geflüchteten bedeutet die Unterbringung in dem Hostel mehr Privatsphäre.
  • In den Turnhallen waren die Menschen alle zusammen in einem „Raum“ untergebracht.
  • Das birgt mehr Konfliktpotential, da so gut wie keine Privatsphäre vorhanden ist.
  • In dem Hostel werden die Menschen in kleinen Mehrbetteinheiten untergebracht.
  • Die Zimmer können mit bis zu vier Personen belegt werden.

  • Die Verwaltung überprüft alle Gebäude und Flächen im Bestand der Stadt als auch auf dem freien Markt.
  • Diese werden nach bestimmten Machbarkeitskriterien untersucht.
  • Dazu gehören zum Beispiel eine ausreichende Kapazität, eine passende Infrastruktur und ein sicheres Brandschutzkonzept.
  • Momentan sind keine weiteren Gebäude mehr im Bestand vorhanden.
  • Deshalb müssen beispielsweise in Hohenlimburg die Container aufgebaut und belegt werden.

  • Für die Versorgung rund um das Hostel werden keine Mitarbeitenden gesucht.
  • Es gibt einen Hausmeister im Gebäude.
  • Die Reinigung der Räume, die von allen Menschen genutzt werden, übernimmt die städtische Tochter GIS mbH.
  • Es wird in dem Hostel auch einen Sicherheitsdienst geben.
  • Es handelt sich dabei um die gleiche Firma, die auch für die Sicherheit in der Karl-Adam-Halle verantwortlich war.
  • Unabhängig davon werden für die Arbeit im Gebäudemanagement der Gebäudewirtschaft und beim Reinigungsdienst der GIS aber immer neue Mitarbeitende gesucht.

Foto: Das Containerdorf Kirchenberg in Hohenlimburg aus der Vogelperspektive.
Im Containerdorf Kirchenberg werden ausschließlich Familien untergebracht.

FAQ: Containerdorf am Kirchenberg in Hohenlimburg

  • Die Flächenvoraussetzungen in Hohenlimburg sind optimal und ließen sich mit dem geringsten finanziellen Aufwand herstellen.
  • Zudem existieren im gesamten Stadtgebiet Unterkünfte für Geflüchtete, sodass es eine ausgeglichene Verteilung gibt.

  • Ab dem 23.September 2024 sind die Umzüge vorgesehen.
  • Die Baugenehmigung besteht für drei Jahre und kann auf bis zu sechs Jahre verlängert werden.
  • Die Verweildauer hängt individuell von den Familien ab.
  • Die Menschen die dort einziehen, verbleiben in der Unterkunft, so lange das Asylverfahren läuft und sie in einer Gemeinschaftsunterkunft unterzubringen sind.

  • Es können maximal 88 Personen im Wohncontainer-Dorf untergebracht werden.

  • Im Containerdorf Kirchenberg werden ausschließlich Familien untergebracht, die bis jetzt in der Turnhalle Kapellenstraße untergebracht waren.
  • Bei der Erstbelegung ist geplant, die Familien, die am längsten in der Turnhalle untergebracht waren, zuerst umziehen zu lassen.

  • Im Containerdorf Kirchenberg wurden zentrale Einheiten zur Gemeinschaftsnutzung (Sanitär, Küche etc.) erstellt.
  • Darüber hinaus existieren 44 Containereinheiten für jeweils zwei Personen.
  • Familien werden gegebenenfalls . in mehreren Einheiten untergebracht.
  • Folgende Räumlichkeiten sind dort auf zwei Etagen gebaut worden:

44 x Bewohnerzimmer 16 Quadratmeter

1x Büro Security 16 Quadratmeter

1x Büro Fachbereich Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung 16 Quadratmeter

2x Waschmaschinenraum 16 Quadratmeter

2x Lagerraum 16 Quadratmeter

8x WC/Dusche 16 Quadratmeter

2x Gemeinschaftsküche 34 Quadratmeter

2x Gemeinschaftsraum 34 Quadratmeter

  • Für die Unterkunft wird es einen Sicherheitsdienst geben.
  • Zwei Sicherheitskräfte werden an sieben Tagen die Woche und für 24 Stunden am Tag anwesend sein.
  • Darüber hinaus betreuen zwei Sozialarbeiterinnen die Unterkunft, die zum Teil den Familien bereits aus der Kapellenstraße bekannt sind.
  • Die Sozialarbeiterinnen werden, wie auch in der Hochstraße, Sprechzeiten haben.

  • Die Sprechzeiten der Sozialarbeiterinnen, welche die Unterkunft betreuen werden bekanntgegeben, sobald diese feststehen.
  • Im FAQ "Unterstützung für Geflüchtete" finden Sie alle Informationen zu Hilfsangeboten

  • Die Kinder, die bereits einen Schulplatz haben, werden diesen auch behalten.
  • Umschulungen sind nicht vorgesehen und müssten bei Notwendigkeit im Einzelfall entschieden werden.
  • Aktuell ist davon auszugehen, dass alle Kinder, die zukünftig einen Schulplatz benötigen und in Hohenlimburg wohnen, auch mit einem Schulplatz in Wohnortnähe versorgt werden können.
  • Die benötigten Kapazitäten werden bei der Schulraumerweiterung berücksichtigt.
  • Unabhängig von der Zuwanderung steigt die Zahl der Kinder im Kitaalter in Hagen seit Jahren.
  • Die Stadt hat bereits viele neue Kitaplätze geschaffen und wird dies auch weiterhin tun, da in Zukunft die Zahl von Kindern in Hagen im Kitaalter weiter steigen soll.
  • Der Kitaausbau in Hohenlimburg mit den Kitas in der Langenkampstraße und der Jahnstraße wird allerdings voraussichtlich nicht vor dem Kitajahr 2025/26 erfolgt sein.
  • Da die Familien, die von der Turnhalle in der Kapellenstraße in die Wohncontainer in Hohenlimburg umziehen, sich bereits längere Zeit in Hagen aufhalten, stehen möglicherweise bereits Kita-Plätze für diese Familien im Stadtgebiet zur Verfügung oder sind angemeldet.
  • Eine generelle Versorgung der Kinder aus den dort zugewiesenen Familien kann nicht erfolgen.
  • Eine Entscheidung erfolgt somit jeweils im Einzelfall.
  • Gleiches gilt auch für die zusätzliche Sprachförderung für Kinder, die sich nicht in einer Kita befinden.
  • Auch hier wurden die Kinder mit den entsprechenden Bedarfen über das Schulamt den Kitas zugeordnet, somit sind auch diese Plätze aktuell belegt und weitere Kapazitäten in den Kitas nicht vorhanden.

  • Hierüber entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
  • Momentan befindet sich noch der überwiegende Teil der künftigen Bewohner*innen im laufenden Asylverfahren.

FAQ: Unterstützungsmöglichkeiten

  • Alle Unterstützungsangebote können dem Fachbereich Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung der Stadt Hagen gemeldet werden.
  • Ansprechperson ist Herr Peter, Koordination Sozialdienst für Flucht und Asyl, Telefon 02331/207-4394 oder E-Mail *****@stadt-hagen.de.

    • Vollendung des 18. Lebensjahres,
    • Beherrschung der deutschen und der Zielsprache (ab B2-Niveau),
    • gültige Arbeitserlaubnis und
    • ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintrag.

  • Darüber hinaus müssen die sich bewerbenden Personen eine Grundlagenschulung absolvieren, die durch das KI koordiniert wird.
  • Die Laien-Sprachmittler*innen erhalten eine Aufwandsentschädigung für die Übersetzungsarbeit von 15 Euro pro angefangene Stunde.
  • Interessierte richten Fragen beziehungsweise ihre Bewerbungen an: Herrn Palm, Kommunales Integrationszentrum, Berliner Platz 22, 58089 Hagen, Telefon 02331/207-3851, E-Mail *****@stadt-hagen.de

  • Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Bereitschaft zu helfen!
  • Der Bedarf an Sachspenden ändert sich schnell, weshalb derzeit keine Sachspenden benötigt werden.
  • Die Beschaffung koordinieren die bekannten Hilfsorganisationen.
  • Besser eignen sich Geldspenden, welche die Bürger*innen den Hilfsorganisationen ohne Zweckbindung zukommen lassen können.
  • So können die Spendengelder dort eingesetzt werden, wo akuter Bedarf besteht.

  • Auf der Seite des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) gibt es eine Auflistung von zertifizierten Instituten, die das „Deutsche Spendensiegel“ erhalten haben.

Foto: Ein modernes Klettergerüst auf einem Spielplatz.
Bis jetzt haben alle Kinder in Hagen einen Kitaplatz bekommen.

FAQ: Versorgung und Integration

  • In die Sozialversorgung fallen Vorgänge wie Wohngeld, Grundsicherung und Unterhaltsvorschuss.
  • Die Aufnahme von Geflüchteten ergibt keine besonderen Anforderungen bei der Menge der bearbeiteten Vorgänge.
  • Es können weiter alle Anträge bearbeitet werden.
  • Die Gesundheitsversorgung in ärztlichen Praxen und Krankenhäusern ist von der Ankunft von Geflüchteten in Hagen ebenfalls nicht beeinträchtigt.
  • Das Gesundheitsamt kümmert sich um die Gesundheit der Betroffenen.

  • Die Zahl der Kinder im Kitaalter in Hagen steigt seit Jahren.
  • Das liegt aber nicht nur an Zuwanderung.
  • Die Stadt hat bereits viele neue Kitaplätze geschaffen.
  • In der Zukunft soll die Zahl von Kindern in Hagen im Kitaalter weiter steigen.
  • Deswegen schafft die Stadt Hagen auch weiter neue Kitaplätze.
  • Auch wenn die Lage der Kitaplätze in Hagen angespannt bleibt, können Eltern bei der Stadt Hagen einen Kitaplatz für ihr Kind anfordern.
  • Bis jetzt haben alle Kinder einen Kitaplatz bekommen.
  • Grundsätzlich haben alle Kinder in Deutschland ein Recht auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder.

  • Die Regionalkoordination des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bewertet den Zugang zu den Deutsch- und Integrationskursen in Hagen als gut.
  • Die Wartezeit zwischen der Verpflichtung zu einem Deutschkurs und dem tatsächlichen Kursbeginn liegt im Normbereich.
  • Das gilt auch für die Abdeckung mit Kursangeboten im Stadtgebiet.
  • Mit Stand vom 14. Februar 2024 betrug die Zahl aller laufenden und geplanten Integrationskurse in Hagen insgesamt 80.

FAQ: Sicherheit

  • Die Hagener Polizei kann entsprechende Zahlen erheben.
  • In aktuellen Auswertungen zeigen sich aber in Hagen keine Auffälligkeiten.

  • Die Sicherheit von allen Unterbringungseinrichtungen in Hagen wird von der Hagener Polizei beständig kontrolliert.
  • Mehrmals in der Woche besuchen die zuständigen Polizeikräfte alle Einrichtungen.
  • Sie sprechen mit dem Sicherheitspersonal und auch mit den dort untergebrachten Menschen.
  • Auch Menschen aus der Nachbarschaft der Einrichtungen können mit den Polizistinnen und Polizisten sprechen, wenn es Bedarf gibt.
  • Außerdem steht die Hagener Polizei regelmäßig im Austausch mit Mitarbeitenden der Stadt Hagen, die sich um die Geflüchteten kümmern.

  • Für die Unterkunft im Hostel an der Hochstraße wird es genau wie für die Containeranlage einen Sicherheitsdienst geben.
  • Zwei Sicherheitskräfte werden an sieben Tagen die Woche und für 24 Stunden am Tag anwesend sein.

Pressemitteilungen

Hier finden Sie die aktuellen Pressemitteilungen über die Situation für Geflüchtete in Hagen

28. August 2024 – Wer organisiert ein Willkommensfest? Wie können wir die Wohnumgebung für die geflüchteten Familien und ihre Kinder am Kirchenberg verschönern? Rund 150 interessierte Bürgerinnen und Bürger haben sich am gestrigen Infoabend (27. August) unter Moderation von Thomas Hammermeister-Kruse im Hohenlimburger Ratssaal mit der Stadtverwaltung zu ihren Fragen, Anregungen, aber auch Sorgen und Ängsten rund um die Unterbringung von Geflüchteten am Standort Kirchenberg ausgetauscht.

Die Stadt Hagen bringt im Laufe des Monats September am Kirchenberg – zunächst baurechtlich für drei Jahre befristet – 88 Personen in Wohncontainern unter. „Wir haben uns sehr gefreut, neben den nachvollziehbar ängstlichen und besorgten Fragen bezüglich Sicherheit, Finanzierung und Zukunftsprognosen viel Mitgefühl, Engagement und großartige Hilfsbereitschaft bei den Hohenlimburgerinnen und Hohenlimburgern zu erleben“, so Oberbürgermeister Erik O. Schulz. Alle Antworten auf die Fragen, die im Voraus per Mail und während der Infoveranstaltung allgemein rund um das Thema Geflüchtete in Hagen und speziell auch für den Standort Kirchenberg gestellt wurden, können Interessierte in einem FAQ nachlesen. Weitere Fragen nimmt die Stadtverwaltung per E-Mail an *****@stadt-hagen.de entgegen.

Ansprechpartner für bürgerliches Engagement

„Unser herzlicher Dank geht an alle, die sich für eine gelungene Ankunft und Integration der Menschen am Kirchenberg einbringen möchten“, betont Natalia Keller, Fachbereichsleitung Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung bei der Stadt Hagen. „Den Wunsch der Anwohnerinnen und Anwohner, ein Willkommensfest zu organisieren und sich gegenseitig kennenzulernen, möchten wir sehr gerne unterstützen. Auch die Aufwertung des Außenbereichs für die Kinder ist eine tolle Idee. Melden Sie sich gerne bei uns!“ Der Fachbereich Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung freut sich über Unterstützungsangebote. Ansprechpartner ist Thomas Peter, Koordination Sozialdienst für Flucht und Asyl, unter Telefon 02331/207-4394 oder Mail *****@stadt-hagen.de.

16. August 2024 – Zu einer Informationsveranstaltung zur übergangsweisen Unterbringung von geflüchteten Personen in einem Wohncontainer-Dorf am Kirchenberg in Hohenlimburg lädt die Stadt Hagen Anwohnerinnen und Anwohner am Dienstag, 27. August, um 19 Uhr in den Ratssaal im Rathaus Hohenlimburg, Freiheitstraße 3, ein.

Zu Beginn der Veranstaltung wird die Verwaltung zunächst die Hintergründe zur Unterbringung der Geflüchteten am Standort Kirchenberg erläutern. Im Anschluss haben die Anwesenden die Möglichkeit, ihre Fragen an Oberbürgermeister Erik O. Schulz, Dr. André Erpenbach (Beigeordneter für den Vorstandsbereich für öffentliche Sicherheit und Ordnung und Krisenstabsleiter der Stadt Hagen), Martina Soddemann (Beigeordnete für den Vorstandsbereich Jugend und Soziales, Bildung, Integration und Kultur) sowie weitere Fachkolleginnen und -kollegen der Stadtverwaltung und der Polizei Hagen zu richten. Der Ratssaal fasst rund 200 Besucherinnen und Besucher. Bereits im Vorfeld können Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen per E-Mail an *****@stadt-hagen.de senden.

Hintergründe zum Wohncontainer-Dorf

Die Stadtverwaltung hat zur Unterbringung geflüchteter Menschen ein Wohncontainer-Dorf am Kirchenberg in Hohenlimburg aufgestellt. Aktuell werden die Container an die Versorgungsnetze angeschlossen, technisch hergerichtet und abschließend möbliert, sodass sie im Laufe des Monats September bezogen werden können.

11. Juli 2024 – Das Wohncontainer-Dorf am Kirchenberg, in dem geflüchtete Familien übergangsweise eine Unterkunft finden werden, wird in den kommenden Wochen sichtbar Gestalt annehmen. Nachdem die vorbereitenden Fundamentarbeiten fast abgeschlossen sind, werden in der kommenden Woche die eigentlichen Wohncontainer durch eine Spezialfirma angeliefert.

Nach ihrer endgültigen Aufstellung werden die Container miteinander verbunden, an die Versorgungsnetze angeschlossen, technisch hergerichtet und abschließend möbliert, so dass sie im Laufe des Monats September bezogen werden können.

Wie bereits berichtet, wird es vor dem Erstbezug der Wohncontainer eine ausführliche Bürgerinformation seitens der Stadtverwaltung geben. Diese findet statt am Dienstag, 27. August, um 19 Uhr im Ratssaal im Rathaus Hohenlimburg, Freiheitstraße 3. Moderiert wird diese von Pfarrer Thomas Hammermeister-Kruse, Dozent an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV NRW) für Ethik und Interkulturelle Kompetenz.

Zu Beginn der Veranstaltung wird die Verwaltung zunächst die Hintergründe zur Unterbringung der Geflüchteten am Standort Kirchenberg erläutern. Für Antworten auf ihre Fragen stehen den Bürgerinnen und Bürgern im Anschluss Oberbürgermeister Erik O. Schulz, Dr. André Erpenbach (Beigeordneter für den Vorstandsbereich für öffentliche Sicherheit und Ordnung und Krisenstabsleiter der Stadt Hagen), Martina Soddemann (Beigeordnete für den Vorstandsbereich Jugend und Soziales, Bildung, Integration und Kultur) sowie weitere Fachkolleginnen und -kollegen der Stadtverwaltung und der Polizei Hagen zur Verfügung.

Der Ratssaal im Hohenlimburger Rathaus fasst rund 200 Besucherinnen und Besucher. Bereits im Vorfeld können Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen per E-Mail an *****@stadt-hagen.de senden. Diese werden dann – ebenso wie vor Ort gestellte Fragen – im Rahmen der Bürgerinformation beantwortet.

17. Juni 2024 – Positive Nachricht für den Hagener Sport: Die Karl-Adam-Halle in Vorhalle, die seit Herbst letzten Jahres als Unterkunft für Geflüchtete genutzt wurde, steht ab Dienstag, 18. Juni, den Schulen und Vereinen wieder zu den gewohnten Zeiten für den Sport- und Trainingsbetrieb zur Verfügung.

16. Mai 2024 – Die hohe Zahl an Geflüchteten, die das Land Nordrhein-Westfalen weiterhin der Stadt Hagen zuweist, führt dazu, dass die Verwaltung fortlaufend bemüht ist, geeignete Unterkünfte für die nach Hagen kommenden Menschen zu finden. Mitte April hatte die Stadt unter anderem in einer Bürgerinformationsveranstaltung über den Einzug von Geflüchteten in ein Hostel in der Hochstraße informiert. Anfang der kommenden Woche ist dort der Einzug der ersten 65 Personen, die bislang in der Karl-Adam-Halle untergebracht sind, vorgesehen. Insgesamt stehen 94 Plätze zur Verfügung.

Die Karl-Adam-Halle kann voraussichtlich im kommenden Monat wieder für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung stehen.

Ebenfalls angekündigt hatte die Stadt die Errichtung von Containern auf einem Teil des Parkplatzes des Kirchenbergstadions in Hohenlimburg. Dort ist die Einrichtung der Baustelle für Ende dieses Monats geplant, um mit der Gründung fürs Fundament zu beginnen. Auch hier werden, wie in der Hochstraße, die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig vor dem Bezug der Container in einer Bürgerinformationsveranstaltung über die Details informiert.

Die Stadt Hagen hat sämtliche Themen rund um die Unterbringung von Geflüchteten in einem FAQ zusammengefasst.

17. April 2024 – Wie bringt die Stadt Hagen geflüchtete Menschen unter? Wer entscheidet, wie viele Flüchtlinge nach Hagen kommen? Welche Herausforderungen ergeben sich für die Stadtgesellschaft? Diese und weitere Fragen und Sorgen standen im Fokus der Bürgerinfoveranstaltung zur Unterbringung von Geflüchteten in einem Hostel in der Hochstraße. „Unsere oberste Priorität ist es, die Menschen aus den Notunterkünften in den Turnhallen ausziehen zu lassen“, sagt Dr. André Erpenbach, Beigeordneter für den Vorstandsbereich für öffentliche Sicherheit und Ordnung. „Damit möchten wir den untergebrachten Menschen einerseits mehr Privatspähe verschaffen, andererseits die Hallen unseren Bürgerinnen und Bürgern wieder für sportliche Zwecke von Schulen und Vereinen zur Verfügung stellen.“

„Von Januar bis Ende April sind durch Landeszuweisungen 125 Menschen nach Hagen gekommen“, ergänzt Sozialdezernentin Martina Soddemann. „Die Verteilung auf die Kommunen und Gemeinden wird zentral durch das Land mittels Verteilschlüssel geregelt. Wir rechnen in diesem Jahr mit vielen weiteren Zuweisungen mit einem kurzen Vorlauf von jeweils 14 Tagen.“ Nach kurzen Ausführungen von Oberbürgermeister Erik O. Schulz, Martina und Soddemann und André Erpenbach führte Pfr. Thomas Hammermeister-Kruse durch den Dialog mit den knapp 100 anwesenden Bürgerinnen und Bürgern. Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Fachbereiche der Stadt Hagen sowie der Polizei Hagen standen zu den Fragen rund um die Themen Sicherheit, Finanzierung und Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. „Die Zuweisung der geflüchteten Menschen erfolgt nicht nach der finanziellen Leistungsfähigkeit einer Kommune, sondern richtet sich nach ihrer Größe,“ sagt Oberbürgermeister Erik O. Schulz. „Welche großen Herausforderungen diese Zuweisungen für uns darstellen, erklären wir regelmäßig gegenüber Land und Bund. Aber klar ist auch: Wir erfüllen unsere gesetzliche Pflicht und kommen unserer Verantwortung nach.“

Die Stadt Hagen hat sämtliche Themen rund um die Unterbringung von Geflüchteten in einem FAQ zusammengefasst. Bürgerinnen und Bürger können weitere Fragen per E-Mail an *****@stadt-hagen.de senden.

4. April 2024 – Zu einer Informationsveranstaltung zur Unterbringung von geflüchteten Personen in Hagen-Mitte lädt die Stadt Hagen Anwohnerinnen und Anwohner am Dienstag, 16. April, um 19 Uhr in den Ratssaal im Rathaus an der Volme, Rathausstraße 13, ein.

Die Stadtverwaltung hat das Hostel in der Hochstraße zunächst für fünf Jahre angemietet. Die geflüchteten Personen, die bislang in der Karl-Adam-Halle in Vorhalle untergekommen sind, beziehen die neue Unterkunft im Mai. Die Turnhalle wird anschließend wieder für die sportliche Nutzung frei.

Moderiert wird die Infoveranstaltung von Pfr Thomas Hammermeister-Kruse, Dozent an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV NRW) für Ethik und Interkulturelle Kompetenz. Die Stadtverwaltung erklärt die Hintergründe zur Unterbringung der Menschen in der Hochstraße. Für Antworten auf ihre Fragen stehen den Bürgerinnen und Bürgern Oberbürgermeister Erik O. Schulz, Dr. André Erpenbach (Beigeordneter für den Vorstandsbereich für öffentliche Sicherheit und Ordnung und Krisenstabsleiter der Stadt Hagen), Martina Soddemann (Beigeordnete für den Vorstandsbereich Jugend und Soziales, Bildung, Integration und Kultur) sowie weitere Fachkolleginnen und -kollegen der Stadtverwaltung und der Polizei Hagen zur Verfügung.

Der Ratssaal fasst rund 200 Besucherinnen und Besucher. Bürgerinnen und Bürger können ihre Fragen bereits im Vorfeld per E-Mail an *****@stadt-hagen.de senden. Diese werden dann – ebenso wie vor Ort gestellte Fragen – bei der Veranstaltung beantwortet.

Symbolbild

Bürgerkommunikation

Fachbereich des Oberbürgermeisters

Ansprechpartner*innen für weitere Fragen zu Geflüchteten in Hagen

Symbolbild

Frau Lübold

Sozialdienst für Flucht und Asyl

Ansprechpartnerin für Unterstützungsangebote