Leben und Arbeiten
Auf dieser Seite

Leben und Arbeiten

Auf einen Blick
  • Wenn Sie die ersten Schritte Ihre Ankunft gemeistert haben, können Sie mit einer Arbeitserlaubnis arbeiten.
  • Wir helfen Ihnen bei der Vermittlung von Sprach- und Integrationskursen.
  • Außerdem halten wir Kontakte zu Vereinen und Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund.
Foto: Eine Frau mit Brille sitzt an einem Tisch und macht sich Notizen, im Hintergrund stehen Bücherregale
Eine Frau mit Brille sitzt an einem Tisch und macht sich Notizen, im Hintergrund stehen Bücherregale

Ausländerbehörde Hagen

Online-Terminvergabe Unsere Leistungen im Serviceportal Hagen

Erwerbstätigkeit

Erlaubnis über einen Aufenthaltstitel

  • Seit in Kraft treten des Zuwanderungsgesetzes zum 1. Januar 2005 werden die Kein Link ausgewählt Aufenthaltstitel der Staatsangehörigen, die nicht aus einem Kein Link ausgewählt EU-Land stammen, direkt mit einer Auflage zur Erwerbstätigkeit versehen.
  • Für diesen Personenkreis wird von der Arbeitsagentur keine Arbeitserlaubnis mehr ausgestellt.
  • Die Ausländerbehörde fordert die Zustimmung - sofern erforderlich - für die antragstellende Person bei der Arbeitsagentur an.
  • Ein abgelaufener Aufenthaltstitel berechtigt grundsätzlich auch nicht mehr zur Fortführung der Erwerbstätigkeit.

Erlaubnis für geduldete Personen und Asylbewerber*innen

  • Geduldeten Ausländer*innen und Asylbewerber*innen ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich untersagt.
  • Erst nach einer Wartezeit von drei Monaten kann die Ausübung einer Beschäftigung mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nach Lage des Arbeitsmarktes erlaubt werden.
  • Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn der Ausländer in das Bundesgebiet eingereist ist, um Sozialleistungen zu erlangen oder wenn er seine Rückführung schuldhaft verhindert.

Inhabende eines Visums

  • Inhabende von Visa können nur dann eine Arbeit aufnehmen, wenn dies ausdrücklich von der Auslandsvertretung im Visum verfügt wurde.
  • Visa können im Bundesgebiet grundsätzlich nicht verändert werden

Keine Zustimmung der Arbeitsagentur ist zum Beispiel erforderlich, für

  • Inhabende einer Niederlassungserlaubnis,
  • Asylberechtigte,
  • Eheleute die als Familienangehörige nachgezogen sind, von EU-Bürgern und Inhabern von Niederlassungserlaubnissen
  • Inhaber einer Arbeitsberechtigung, Aufenthaltsberechtigung oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach altem Recht.

Für sonstige Aufenthaltserlaubnisse ist von der Ausländerbehörde im Einzelfall zu prüfen, ob eine Beschäftigung zugelassen werden kann und ob dafür die Zustimmung der Arbeitsagentur erforderlich ist.

Wenn eine Zustimmung der Arbeitsagentur erforderlich ist, sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • die Sozialversicherungsnummer, soweit diese bekannt ist,
  • eine Stellenbeschreibung des arbeitgebenden Unternehmens,
  • Unterlagen, aus denen die beabsichtigte Erwerbstätigkeit genauestens hervorgeht (Stellenangebot, Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag oder Ähnliches.),
  • sofern das Arbeitsverhältnis zu den gleichen Bedingungen fortgesetzt werden soll, ist eine Bestätigung des Arbeitgebers vorzulegen, aus der auch zu ersehen ist, seit wann dieses Arbeitsverhältnis in der Form besteht,
  • das Schulabschlusszeugnis beziehungsweise Bescheinigungen über berufsvorbereitende Maßnahmen (sofern die Einreise als minderjährige Person erfolgte).

Gebühren

  • Für die Erteilung eines Aufenthaltstitels mit Auflage zur Erwerbstätigkeit werden nur die Gebühren für die Erteilung/Verlängerung des Titels erhoben.
  • Für Änderungen des Zusatzblattes zum Aufenthaltstitel auf dem eine Nebenbestimmung zur Ausübung einer Beschäftigung zu ändern ist, werden keine Gebühren erhoben.

Besonderheiten

  • Vor dem 1. Januar 2005 erteilte Aufenthaltsgenehmigungen bleiben bis zu ihrer Verlängerung, Umstellung oder Übertragung gültig.
  • Es kann allerdings vorkommen, dass keine Auflage zur Erwebstätigkeit eingetragen ist.
  • Aufenthaltsberechtigungen und unbefristete Aufenthaltserlaubnisse nach altem Recht berechtigen zur Aufnahme und Fortführung jeder Erwerbstätigkeit, da sie als Niederlassungserlaubnis fortgelten.
  • Auf gebührenpflichtigen Antrag ist jetzt auch eine Übertragung der unbefristeten Titel in eine Niederlassungserlaubnis vor Ablauf des Passes möglich.

Übertragung von Aufenthaltstiteln in einen neuen Pass

  • Der Aufenthaltstitel muss aufgrund eines neuen Passes übertragen werden.
  • Es gibt auch andere Gründe, wie zum Beispiel Auslandsreisen oder Arbeitsbemühungen.
  • Sofern Sie einen neuen Pass erhalten haben, müssen Sie eine neue Aufenthaltskarte beantragen.
  • Gleiches gilt, sofern die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel (Aufenthaltskarte) ausgestellt werden soll.

  • Die Aufenthaltstitel werden seit dem 1. Januar 2005 mit einer Auflage zur Erwerbstätigkeit und seit dem 1. Januar 2011 als eigenständige Aufenthaltskarte im Scheckkartenformat ausgestellt..
  • Sofern Sie noch im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach altem Recht sind, können Sie auf Wunsch gegen Gebühr bereits jetzt die Übertragung als Niederlassungserlaubnis oder die Umstellung in eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG beantragen, auch wenn Ihr Pass noch gültig ist.

Da die Ausstellung der elektronischen Aufenthaltskarte die Erfassung der Fingerabdrücke beeinhaltet ist ab dem sechsten Lebensjahr immer eine persönliche Vorsprache erforderlich. Mitzubringende Unterlagen sind:

  • Kopie des alten Passes
  • Kopie des gültigen Aufenthaltstitels
  • Ein biometrietaugliches Lichtbild (bitte mit Namen versehen)
  • Kopie des neuen Passes
  • Eventuell Leistungsbescheid des Jobcenters beziehungsweise Sozialamtes für eine Gebührenermäßigung/-befreiung

Der neue Pass ist im Original mitzubringen.

Übersenden Sie bitte den Pass nicht an die Ausländerstelle.

Gebühren

  • Gebühren (grundsätzlich fallen Gebühren in Höhe von 60 Euro für Personen ab dem 24. Lebensjahr und 30 Euro für Personen bis zum 24. Lebensjahr an)
  • Familienangehörige von deutschen Staatsangehörigen sind nicht mehr von den Gebühren automatisch befret
  • Gebührenermäßigungs- oder -befreiungstatbestände können bei der Ausländerstelle erfragt werden.

Besonderheiten
Da der elektronische Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt wird, ist mit einer Bearbeitungszeit von drei bis sechs Wochen zu rechnen.

Anlaufstellen für Berufsberatung und Arbeitssuche

Agentur für Arbeit: Vermittlung und Beratung Unterstützung und Leistung: Jobcenter Bildungsangebote in Hagen
Foto: Ein großes Zimmer mit Menschen, die auf eine Tafel gucken. Die Menschen sind von hinten fotografiert
Ein großes Zimmer mit Menschen, die auf eine Tafel gucken. Die Menschen sind von hinten fotografiert

Integrationskurse

  • Ziel des Integrationskurses für Zuwander*innen ist der Erwerb ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache und die Vermittlung von Alltagswissen
  • Die Teilnehmenden lernen die deutsche Rechtsordnung, Kultur und Geschichte kennen
  • Es geht besonders um die Werte des demokratischen Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland und der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit.
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Kenntnisse über das gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Leben sowie über die in unserer Gesellschaft geltenden Normen und Werte sind der Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration.

  • Integrationskurse richten sich an Neuzuwander*innen und Ausländer*innen sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund

Ein Integrationskurs besteht aus sieben Modulen:

  • Basissprachkurs in drei Modulen à 100 Stunden
  • Aufbausprachkurs in drei Modulen à 100 Stunden
  • Orientierungskurs 100 Stunden

Ein Einstufungstest soll gewährleisten, dass alle Teilnehmenden in dem Modul einsteigen kann, das den jeweiligen Sprachkenntnissen entspricht. Sonderkurse können über mehr oder weniger Stunden laufen.

Der Kurs soll mit dem Zertifikat Deutsch abschließen und ist grundsätzlich Voraussetzung für:

  • die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
  • einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG
  • und einer Einbürgerung.

  • Bei der Neueinreise oder der erstmaligen Erteilung eines Aufenthaltstitels stellt die Ausländerbehörde von Amts wegen fest, ob ein Teilnahmeanspruch und / oder eine Teilnahmeverpflichtung für einen Integrationskurs besteht.
  • Sie erhalten die erforderlichen Unterlagen und können sich dann direkt bei einem Kursträger Ihrer Wahl anmelden oder registrieren lassen.
  • Besonders integrationsbedürftige Ausländer (zum Beispiel Arbeitslose oder Elternteile schulpflichtiger Kinder) können auch nach längerem Inlandsaufenthalt von der Ausländerbehörde oder dem Jobcenter zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden.

Was, wenn ich einen Teilnahmeanspruch habe?

  • Sofern Sie keinen Teilnahmeanspruch besitzen, wenn Sie zum Beispiel eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit oder EU-Bürger*in sind oder schon länger in Deutschland leben (Ausländer*in), können Sie beim Bundesamt im Rahmen verfügbarer Kurs-Plätze eine Zulassung beantragen.
  • Bei der Antragstellung sind Ihnen die Mitarbeitenden der Migrationsdienste oder Kursträger gern behilflich.
  • Einbürgerungsbewerbende sollen bei der Zulassung vorrangig berücksichtigt werden.

Von der Teilnahmeverpflichtung ausgenommen sind Ausländer*innen:

  • die sich im Bundesgebiet in einer beruflichen oder sonstigen Ausbildung befinden,
  • die die Teilnahme an vergleichbaren Bildungsangeboten im Bundesgebiet nachweisen oder
  • deren Teilnahme auf Dauer unmöglich oder unzumutbar ist.

  • Der Zulassungsantrag ist beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu stellen, kann aber auch durch die Kursträger, das Jobcenter oder die Ausländerbehörde aufgenommen und weitergeleitet werden.

Für Hagen ist folgende Außenstelle zuständig:

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF),
  • Regionalstelle Köln
  • Poller Kirchweg 101, 51105 Köln

Gebühren

  • Teilnehmende an Integrationskursen sind seit dem 1. Juli 2012 grundsätzlich verpflichtet, einen Eigenanteil pro Unterrichtsstunde (im voraus für ein Modul - 100 Stunden) zu leisten.
  • Eine Gebührenbefreiung kann vom Bundesamt gewährt werden, wenn Sozialleistungen oder Arbeitslosengeld 2 bezogen wird.

Besonderheiten

  • Einer Person, die ihrer Teilnahmeverpflichtung am Integrationskurs nicht nachkommt, können die Sozialleistungen gekürzt und der Aufenthaltstitel abgelehnt werden.
  • Der Verstoß gegen eine Verpflichtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis 1.000 Euro geahndet werden kann.

Integrationsrat der Stadt Hagen

  • Ausländische Bürger*innen, ausgenommen der EU-Bürger*innen, können durch die kommunalen Integrationsräte und die Migrantenorganisationen politisch mitwirken und mitentscheiden.
  • Der Integrationsrat der Stadt Hagen arbeitet mit dem Rat und der Verwaltung zusammen.
  • Er vertritt die Aniegen von Menschen mit Migrationshintergrund und Ausländer*innen in Hagen.

Angebote und Vereine

  • In Hagen gibt es viele Vereine, Angebote und soziale Räume, in denen Integration stattfindet - bewusst oder unbewusst.
  • Hier finden Sie eine Auswahl an Sportvereinen, Jugendzentren und Bildungsangeboten aus Hagen.
  • Die Migrantenselbstorganisationen (MSO) sind eine Gruppe von Vereinen mit Menschen mit Migrationshintergrund, die sich regelmäßig mit der Stadtverwaltung austauschen.

Zur Internetseite des Integrationsrates

Integrationsrat der Stadt Hagen Migrantenselbstorganisationen in Hagen