Mitgliedstaaten
Voraussetzungen und notwendige Unterlagen
Freizügigkeit von EU-Bürger*innen
Gebühren
Für die Ausstellung von Dokumenten an Unionsbürger*innen und ihre Familienangehörigen wird für folgende Dokumente eine Gebühr erhoben:
Besonderheiten
Was ist eine Einreiseerlaubnis/ein Visum?
Wofür werden Visa erteilt?
Visa werden von den Auslandsvertretungen für kurzfristige (Besuchs- / Geschäftsreisen), längerfristige (Studium, Beschäftigung) und dauerhafte Aufenthaltszwecke (zum Beispiel Familienzusammenführung) erteilt. Bei der Beantragung eines Visums ist ausdrücklich anzugeben:
Wenn Sie eine*n visapflichtigen Ausländer*in zu Besuch nach Deutschland einladen wollen, benötigt diese*r eine Einladung .
Wie wird ein Visum erteilt?
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Hinweis:
Das Visum wurde abgelehnt?
Was tun nach der Einreise?
Besonderheiten
Gebühren
Hinweis:
Für EU-Bürger*innen:
Formular: Anmeldung in der Gemeinde
Formular: Aufenthaltszeige von EU-Unionsbürger*innen
Für Einreiseerlaubnis und Visa
Formular: Anmeldung in der Gemeinde
Formular: Verpflichtungserklärung
Verpflichtungserklärung
Was ist eine Verpflichtungserklärung?
Welche Unterlagen werden für die Verpflichtungserklärung benötigt?
Für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung bringen Sie bitte persönlich folgende Unterlagen mit:
Gebühren
Besonderheiten
Wie kann ich eine Duldung erhalten?
Gebühren
Besonderheiten
Mitgliedstaaten
Notwendige Unterlagen zur Anmeldung
Biometrietaugliches Lichtbild
Aufenthaltstitel, Bescheinigungen und Personaldokumente müssen seit dem 1. Januar 2006 mit einem biometrietauglichen Lichtbild versehen werden, welches folgende Voraussetzungen erfüllen muss:
Freizügigkeit von Unionsbürger*innen
Gebühren
Für die Ausstellung von Dokumenten an Unionsbürger*innen und ihre Familienangehörigen wird für folgende Dokumente eine Gebühr erhoben:
Besonderheiten
Hinweis
Online-Antragsstellung
Online-Antragsstellung: Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
Online-Antragsstellung: Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine
Gründe für die Aufenthaltserlaubnis
Welche Dokumente muss ich vorlegen?
Hinweis: Weitere Unterlagen sind abhängig vom Aufenthaltszweck!
Folgende Gebühren werden im Regelfall erhoben:
Gebührenbefreiung beziehungsweise -ermäßigung ist unter bestimmten Voraussetzungen zu gewähren.
Eine ICT Karte nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wird Drittstaatsangehörigen erteilt, wenn
Wann wird eine Erteilung ausgeschlossen?
Der Antrag auf Erteilung einer ICT-Karte kann formlos gestellt werden. Sie können aber auch das vorbereitete Antragsformular nutzen. Mit Ihrem Antrag sind folgende Unterlagen (generell im Original und mit einer Kopie) vorzulegen:
Gebühren
Besonderheiten:
Der*Die ausländische Arbeitnehmer*in muss vor und während des Transfers arbeitsvertraglich an sein arbeitgebendes Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat gebunden sein. Eine ICT-Karte kann deshalb nur in Fällen der Entsendung erteilt werden. Akademische Führungskräfte, Spezialist*innen oder Trainees, die im Wege einer temporären Versetzung eine Beschäftigung in Deutschland ausüben wollen, können eine Blaue Karte EU oder, soweit sie die Gehaltsgrenzen der Blauen Karte EU nicht erreichen, gegebenenfalls eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 AufenthG i.V.m. § 2 Abs. 3 BeschV beantragen.
Eine Blaue Karte EU nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wird Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer der Qualifikation angemessenen Beschäftigung erteilt, wenn
Darüber hinaus muss die antragstellende Person die Regelerteilungsvoraussetzungen erfüllen.
Wann ist eine Erteilung ausgeschlossen?
Der Antrag auf Erteilung einer Blauen Karte EU kann formlos gestellt werden. Sie können aber auch das vorbereitete Antragsformular nutzen. Mit Ihrem Antrag sind folgende Unterlagen (generell im Original und mit einer Kopie) vorzulegen:
Hinweis
Gebühren für die Antragsstellung:
Besonderheiten
Achtung: Vor dem 1.Januar 2005 erteilte Aufenthaltsberechtigungen oder unbefristete Aufenthaltserlaubnisse gelten als Niederlassungserlaubnis fort. Eine Umstellung (Übertragung) ist vor der Ausstellung eines neuen Passes nicht erforderlich.
Eine Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) kann erteilt werden:
Sofern die Aufenthaltserlaubnis nur zum Studium, zum Deutschkurs oder für einen zeitlich befristeten Arbeitsaufenthalt erteilt wurde, kann keine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Der Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis kann formlos gestellt werden; Sie können aber auch das vorbereitete Antragsformular nutzen. Ihrem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Weitere Unterlagen können je nach Anspruchsgrundlage erforderlich sein und werden dann entsprechend angefordert. Ihr Pass ist im Original vorzugelgen. Übersenden Sie Ihren Pass bitte nicht an die Ausländerbehörde.
Gebühren
Besonderheiten und Befreiungen
Eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) kann erteilt werden:
Wann ist eine Erteilung ausgeschlossen?
Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG kann formlos gestellt werden. Sie können aber auch das vorbereitete Antragsformular für die Niederlassungserlaubnis nutzen. Ihrem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Ihr Pass ist im Original vorzulegen. Übersenden Sie Ihren Pass bitte nicht an die Ausländerbehörde.
Gebühren
Besonderheiten / Befreiungen
Zumutbar ist insbesondere
Für Geflüchtete muss der Ausländerbehörde eine bestandskräftige Anerkennung vorliegen.
Ihrem vollständig und leserlich ausgefüllten Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung eines Reiseausweises fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
Für die Ausstellung und Verlängerung von Reiseausweisen werden folgende Gebühren erhoben:
Eine Gebührenbefreiung kommt grundsätzlich nicht in Betracht; eine Gebührenermäßigung nur in Ausnahmefällen. Allerdings werden für Minderjährige Gebühren in Höhe der Hälfte der angegebenen Beträge erhoben. Diese werden bei einer zweiten oder weiteren Neuausstellung nochmals auf 12 Euro gesenkt.
Reiseausweise können bis zu einer maximalen Gültigkeitsdauer von
ausgestellt und verlängert werden.
Hinweis
Besonderheiten / Befreiungen
Vorzulegende Unterlagen
Aus dem Antrag der Schule müssen folgende Daten ersichtlich sein:
Biometrietaugliches Lichtbild
Aufenthaltstitel, Bescheinigungen und Personaldokumente müssen seit dem 1. Januar 2006 mit einem biometrietauglichen Lichtbild versehen werden, welches folgende Voraussetzungen erfüllen muss:
Die Gebühr ist abhängig von der Anzahl und dem Alter der einzutragenden Schüler*innen:
Hinweis:
Da für eine Reisegruppe nur ein Dokument ausgestellt werden kann, ist der Antrag auf Ausstellung einer Reisendenliste von der Schule und nicht von eine*m Schüler*in stellen. Die Liste kann nur an eine Lehrkraft oder eine durch Vollmacht autorisierte Person ausgehändigt werden.
Der Antrag kann formlos schriftlich oder mündlich direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden. Er ist zu begründen und Nachweise, zum Beispiel
sind vorzulegen.
Gebühren
Bezüglich Gebührenermäßigungen oder -befreiungen wenden Sie sich bitte an die Ausländerstelle.