Bau- und Wohnraumförderung
Auf dieser Seite

Bau- und Wohnraumförderung

Auf einen Blick
  • Beim Bauen, Erwerben oder Modernisieren von selbst genutzten Immobilien können Sie Unterstützung vom Land Nordrhein-Westfalen erhalten.
  • Diese Hilfen konzentrieren sich auf Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen.
  • Bevor Sie einen solchen Antrag stellen, vereinbaren Sie am besten zuerst ein Beratungsgespräch bei den Kolleg*innen aus dem Bereich Wohnraumförderung.
Foto: Ein Wohngebiet mit einzelnen Häusern und einer Kirche aus der Vogelperspektive.
Das Land NRW fördert Miet- und Eigentumswohnungen.

Die Eigentumsförderung des Landes NRW

Das Land unterstützt Haushalte beim Bau, Erwerb oder der Modernisierung von selbst genutzten Immobilien. Die Unterstützung konzentriert sich auf Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen.

  • Der Neubau von Eigenheimen und Eigentumswohnungen
  • Der schlüsselfertige Erwerb neuer Eigenheime und Eigentumswohnungen
  • Der Erwerb gebrauchter Eigenheime und Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung
  • Baumaßnahmen für Schwerbehinderte
  • Modernisierungsmaßnahmen für Bestandsobjekte

Haushalte

  • mit mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder
  • mit mindestens einer oder einem schwerbehinderten Haushaltsangehörigen (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent)

Voraussetzung ist, dass das Einkommen die vorgegebenen Einkommensgrenzen nicht übersteigt und mit dem Bau noch nicht begonnen beziehungsweise ein Kaufvertrag noch nicht abgeschlossen worden ist.

  • Vor einer förmlichen Antragstellung ist ein Beratungsgespräch sinnvoll.
  • Dafür sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen: Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheid) und alle Unterlagen, die eventuell schon für Ihr Wunschobjekt vorliegen.
  • Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin, damit wir hierfür die nötige Zeit reservieren können.
  • Die Antragstellung für die Fördermittel erfolgt dann durch Antragsvordrucke nach vorgeschriebenem Muster.
  • Diese stehen auf der Website der NRW.BANK zum Download bereit, wir können Sie Ihnen bei Bedarf aber auch zur Verfügung stellen.

Faltblatt Eigentumsförderung der Stadt Hagen PDF (98,5 kB)

Internetseite der NRW.BANK

  • Auf der Internetseite der NRW.BANK können Sie auch mit Hilfe des Chancenprüfers die Förderfähigkeit des Bauvorhabens überprüfen und die Höhe der möglichen Baudarlehen ermitteln.
  • Diese Informationen behandeln naturgemäß nur einige grundsätzliche Eckdaten.
  • Vor einer endgültigen Entscheidung für ein konkretes Bauvorhaben beziehungsweise vor Abschluss von rechtsverbindlichen Verträgen ist auf jeden Fall ein detailliertes persönliches Beratungsgespräch angebracht.
  • Hierfür stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Wohnraumförderung der Abteilung Wohnen telefonisch während der Geschäftszeiten oder nach Terminvereinbarung gern zur Verfügung.

Neubauförderung von Mietwohnungen

  • Förderschwerpunkt der Landesregierung bleibt die Förderung von mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnungen.
  • Für den Neubau solcher Wohnungen stellt das Land NRW zinsgünstige Darlehen bereit, auf die auf Antrag ein anteiliger Tilgungsnachlass (Teilschuldenerlass) in Höhe von 15 Prozent gewährt wird.
  • Die Bewilligungsmiete wurde ab 2020 auf 5,80 Euro pro Quadratmeter pro Monat angehoben.

  • Ziel der Förderung ist es, für einkommensschwächere Haushalte bezahlbaren und attraktiven Wohnraum zu schaffen.
  • Die Wohnungen sollen grundsätzlich barrierefrei geplant werden; damit wird nicht nur den Bedürfnissen von Schwerbehinderten und älteren Menschen Rechnung getragen.
  • Darüber hinaus werden Zusatzdarlehen unter anderem für kleine Wohnungen, Mieteinfamilienhäuser, Wohnungen im Passivhausstandard oder für standortbedingte Mehrkosten gewährt.
  • Auf diese Zusatzdarlehen wid teilweise ein erhöhter Tilgungsnachlass gewährt.
  • Zielgruppe sind Mieterhaushalte, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

  • Nähere Einzelheiten können Sie der Internetseite der NRW.Bank des Landes Nordrhein-Westfalen entnehmen.
  • Auch die Mitarbeitenden der Abteilung Wohnen beraten Sie telefonisch während der Geschäftszeiten oder nach Terminvereinbarung gern über die zur Verfügung stehenden Förderprogramme und -voraussetzungen.

Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand

  • Das Land NRW hat die Modernisierungsförderung in 2018 grundlegend geändert.
  • Die Bestandsobjekte in NRW sind überwiegend mehr als 40 Jahre alt und haben einen hohen Modernisierungsbedarf.
  • Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber die Förderkonditionen verbessert und das Förderprogramms „RL Mod“ optimiert, um modernes Wohnen zu sozial verträglichen Mieten auch in diesen Wohngebäuden zu ermöglichen.
  • Die Förderung geht grundsätzlich immer mit Mietpreis- und Belegungsbindungen einher.

Ziel ist:

  • den Gebrauchswert von Wohnraum oder Wohngebäuden nachhaltig zu erhöhen und die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer zu verbessern,
  • Barrieren in bestehendem Wohnraum zu reduzieren,
  • die Energieeffizienz von Wohngebäuden zu erhöhen,
  • den Schutz vor Einbruch zu verbessern,
  • die Änderung, Neuschaffung oder Erweiterung von Wohnraum (zum Beispiel durch Ausbau, Anbau oder Umnutzung) und
  • ein attraktiv gestaltetes und sicheres Wohnumfeld zu schaffen.

Flyer: Förderung von Modernisierungsmaßnahmen mit Landesmitteln 2023 PDF (73,6 kB)

  • Die Details der Bestimmungen und die Antragsformulare können über die Internetseite der NRW-BANK abgerufen werden.
  • Für ein ausführliches Beratungsgespräch stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Wohnraumförderung der Abteilung Wohnen gerne zur Verfügung.

Weitere Fördermöglichkeiten

  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei Straßenbauprojekten ein Zuschuss für passive Lärmschutzmaßnahmen (Fenster mit entsprechenden schalltechnischen Anforderungen) gewährt werden.
  • Voraussetzung ist, dass im Bebauungsplan entsprechende Maßnahmen festgesetzt sind.

Sie wünschen sich Veränderungen in Ihrer Wohn- und Lebensform und möchten neue Wohnformen erproben, wissen aber nicht, wie Sie Ihren Wunsch verwirklichen können? Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Realisierung Ihres Wohnprojektes, wie zum Beispiel:

  • Mehrgenerationenwohnen
  • Wohnen im Alter
  • Gemeinschaftliches Wohnen

Neue Wohn- und Lebensformen finden mit Blick auf die demografische Veränderung unserer Gesellschaft immer mehr Interesse. Der Wunsch nach anderen Lebensformen steigt und das Wohnen in der Gemeinschaft wird verstärkt nachgefragt.

Ein gemeinschaftliches Miteinander bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten. Die neuen Wohnformen steigern die Mobilität des Einzelnen und fördern das Zusammenleben.

Wir beraten Sie gern bei Ihrer Projektidee und geben Ihnen Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten. Zudem prüfen wir, ob Sie für Ihr Vorhaben Zuschüsse aus der Wohnraumförderung des Landes NRW erhalten könnten.

  • Zusätzliche Förderdarlehen des Landes werden stattdessen auch für Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Neuschaffung, dem Erwerb oder der Nachrüstung von Eigenheimen, selbst genutzten Eigentumswohnungen oder Mietwohnungen zur Verfügung gestellt, wenn Mehrkosten, die aufgrund des konkreten, individuellen Bedarfs von Schwerbehinderten erforderlich werden, anfallen.
  • In diesem Fall sind jedoch die Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung zu beachten. Das anrechenbare Haushaltseinkommen darf die maßgebliche Einkommensgrenze um nicht mehr als 40 Prozent überschreiten.
  • Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und der Förderhöhe finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK.
  • Für eine persönliche Beratung setzen Sie sich bitte mit den Sachbearbeiter*innen der Wohnraumförderung der Abteilung Wohnen in Verbindung und vereinbaren einen Termin.

Formulare und Merkblätter

Förderprogramme des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW NRW.BANK Modernisierung Eigentumsförderung NRW.BANK Modernisierung Mietwohnraumförderung
Die Hagener Innenstadt von oben

Abteilung Wohnen (Wohnungsbauförderung)

Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen

Ansprechpersonen:

  • Frau Barton, Telefon: 02331/207-2721
  • Frau Hegel-Söhnchen, Telefon: 02331/207-3852
  • Frau Nastali-Malberg, Telefon: 02331/207-3854
  • Frau Bintzik, Telefon: 02331/207-2540
  • Frau Heese (Architektin), Telefon: 02331/207-3209

Zur Internetseite des Fachbereichs

Zuschüsse für Bauprojekte

  • Größere Neubauvorhaben sind im Regelfall nur mit einer Kostenbeteiligung von weiteren Finanzierungsträgern realisierungsfähig.
  • Dementsprechend halten die Europäische Union, die Bundesrepublik Deutschland und das Land NRW ein Förderangebot an die Gemeinden vor, das im wesentlichen in Zweckzuweisungen besteht.
  • In der Vergabestelle Bauprojekte werden die zuwendungsrechtlichen Verfahren mit den zuständigen Bewilligungsbehörden in den Förderbereichen Stadterneuerung, Denkmalpflege, Kleingärten, Wasserbau und Sonderprojekte bearbeitet.
  • Im Bereich Infrastrukturförderung werden Fördermittel für den Straßenneubau (zum Beispiel die Bahnhofshinterfahrung) und ÖPNV-Maßnahmen (zum Beispiel Omnibusbahnhöfe) bei den zuständigen Bewilligungsbehörden beantragt.

Das Rathaus an der Volme.

Frau Schugger

Finanzen und Steuerung - Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen

Wohnraumvermittlung und Wohnberechtigungsscheine

  • Voraussetzung zum Bezug einer geförderten Wohnung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS).
  • Ein WBS wird ausgestellt wenn:
    • Sie beziehungsweise Ihre haushaltsangehörigen Personen sich dauerhaft berechtigt im Bundesgebiet aufhalten,
    • das Einkommen Ihres Haushaltes die für die jeweilige Förderung geltende Einkommensgrenze nicht überschreitet,
    • die Wohnung eine für Sie beziehungsweise Ihre Familie angemessene Größe aufweist.

Mehr Informationen zu Wohnberechtigungsscheinen

Zur Internetseite "Soziales und Unterstützung"