Voraussetzung zum Bezug einer geförderten Wohnung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein.
Ein WBS wird ausgestellt wenn:
In besonderen Fällen kann es erforderlich werden, für die Bewirtschaftung einer Sozialwohnung abweichend vom Wohnberechtigungsschein eine Ausnahme- oder Sondergenehmigung zu erteilen.
Solche Genehmigungen regeln Einzel- und Ausnahmefälle nach wohnungsrechtlichen Sondervorschriften und werden erteilt als:
Merkblatt WBS und Wohnungssuche Deutsch PDF (266,0 kB)
Merkblatt WBS und Wohnungssuche Arabisch PDF (126,7 kB)
Merkblatt WBS und Wohnungssuche Bulgarisch PDF (134,1 kB)
Merkblatt WBS und Wohnungssuche Englisch PDF (62,3 kB)
Merkblatt WBS und Wohnungssuche Französisch PDF (85,1 kB)
Merkblatt WBS und Wohnungssuche Rumänisch PDF (99,5 kB)
Merkblatt WBS und Wohnungssuche Türkisch PDF (106,9 kB)
Merkblätter:
Die nachfolgenden Einkommensgrenzen und Erläuterungen gelten in NRW für
Für den Bezug bestimmter Förderwohnungen (zum Beispiel Wohnungen des zweiten oder dritten Förderwegs) können die genannten Einkommensgrenzen um bis zu 40 Prozent beziehungsweise 60 Prozent überschritten werden.
Grundsätzlich werden von den ermittelten Einkünften die Werbungskosten abgezogen. Darüber hinaus wird im Regelfall ein pauschaler Abzug gewährt für:
Für nicht sozialversicherungspflichtige Personen wird der Pauschalabzug dann gewährt, wenn Beiträge zu privaten Versicherungen mit entsprechender Zweckbestimmung geleistet werden.
Außerdem können folgende Frei- und Abzugsbeträge abgesetzt werden:
Sollten Sie hierzu noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen während unserer Öffnungszeiten telefonisch oder zu einem persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung.
Frau Kleinemeier, Telefon: 02331/207-2666
Das Land unterstützt Haushalte beim Bau, Erwerb oder der Modernisierung von selbst genutzten Immobilien. Die Unterstützung konzentriert sich auf Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen.
Haushalte
Voraussetzung ist, dass das Einkommen die vorgegebenen Einkommensgrenzen nicht übersteigt und mit dem Bau noch nicht begonnen beziehungsweise ein Kaufvertrag noch nicht abgeschlossen worden ist.
Faltblatt Eigentumsförderung der Stadt Hagen PDF (98,5 kB)
Internetseite der NRW.BANK
Ziel ist:
Flyer: Förderung von Modernisierungsmaßnahmen mit Landesmitteln 2023 PDF (73,6 kB)
Sie wünschen sich Veränderungen in Ihrer Wohn- und Lebensform und möchten neue Wohnformen erproben, wissen aber nicht, wie Sie Ihren Wunsch verwirklichen können? Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Realisierung Ihres Wohnprojektes, wie zum Beispiel:
Neue Wohn- und Lebensformen finden mit Blick auf die demografische Veränderung unserer Gesellschaft immer mehr Interesse. Der Wunsch nach anderen Lebensformen steigt und das Wohnen in der Gemeinschaft wird verstärkt nachgefragt.
Ein gemeinschaftliches Miteinander bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten. Die neuen Wohnformen steigern die Mobilität des Einzelnen und fördern das Zusammenleben.
Wir beraten Sie gern bei Ihrer Projektidee und geben Ihnen Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten. Zudem prüfen wir, ob Sie für Ihr Vorhaben Zuschüsse aus der Wohnraumförderung des Landes NRW erhalten könnten.
Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Ansprechpersonen:
Finanzen und Steuerung - Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen