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Die 10 häufigsten Irrtümer zum Thema Denkmalschutz PDF (18,7 kB)
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Informationsblatt für Denkmaleigentümer*innen und Denkmalerwerber*innen
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
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Weitere Fördermöglichkeiten
Voraussetzungen und notwendige Unterlagen
Formulare und Merkblätter:
Infoblatt zur Steuerbescheinigung nach §36 DSchG PDF (351,2 kB)
Einsatz von Sonden
Mehr Informationen
Anträge und allgemeine Anfragen richten Sie bitte an: denkmal@stadt-hagen.de
Leitung
Praktische Denkmalpflege und Beratung
Frau Dipl.-Ing. Schürmann
Herr Liu
Herr Belt
Verwaltung Denkmalschutz und Auskünfte
Frau Reimold
Sachbearbeitung Inventarisation
Herr Dr. Feitenhansl
Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt kann eine Erhaltungssatzung aufgestellt werden. Eine Erhaltungssatzung ist ein Instrument, das der Kommune geregelte Möglichkeiten gibt, auf die Bebauung und die städtebauliche Entwicklung mit Bezug zum erhaltenswerten Bestand Einfluss zu nehmen. Die rechtliche Grundlage hierfür ist der § 172 des Baugesetzbuches (BauGB).
Konkret bedeutet das Vorliegen dieser beiden Satzungen für Eigentümer*innen in diesem Gebiet, dass
eines Gebäudes genehmigungspflichtig sind und damit eines Antrages bedürfen. Dies gilt selbst dann, wenn Vorhaben nach BauO NRW ansonsten genehmigungsfrei sind.
Die Stadt prüft zum einen, ob die aufgestellten Erhaltungsziele für das Gebiet durch die Planung beeinträchtigt werden oder nicht und entscheidet entsprechend über die Zulässigkeit.
Eine denkmalrechtliche Erlaubnis ist bei Maßnahmen an einem denkmalgeschützten Gebäude notwendig.
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Adresse: Rathaus I, 2. Etage, Zimmer D.201 bis D.204, Rathausstraße 11, 58095 Hagen