Vermessung
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Amtliche Vermessung und Ingenieurvermessung

Auf einen Blick
  • Wenn Sie Ihr Grundstück teilen oder bebauen wollen oder aus anderen Gründen eine exakte Bestimmung der Grundstücksgrenzen benötigen, müssen Sie das Grundstück vermessen lassen.
  • Die Ergebnisse der Vermessungen werden dann in das Liegenschaftskataster eingetragen.
  • Hier finden Sie einen Überblick, welche Vermessungen die Stadt Hagen anbietet.
Das Rathaus II in Hagen

Amtliche Vermessung und Ingenieurvermessung

Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster

Anschrift: Berliner Platz 22, 58089 Hagen

Öffnungszeiten: Nach Terminvereinbarungen

Zur Internetseite des Fachbereichs

Vermessung und Liegenschaftskataster

  • Vermessungen dienen der Bildung von Flurstücken, zur Festlegung der Flurstücksgrenzen und deren Abmarkung sowie zur Aufnahme von Gebäuden und weiteren Informationen zur Darstellung im Liegenschaftskataster.
  • Neue Flurstücke werden durch Zerlegung und Verschmelzung von Ausgangsflurstücken und Flurstücksteilen gebildet.
  • Innerhalb dieser Vermessungen werden die neuen Flurstücksgrenzen in der Örtlichkeit abgemarkt und im Liegenschaftskataster einwandfrei festgelegt.

Der Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster führt auf Antrag folgende Katastervermessungen durch:

  • Teilungsvermessung zur Fortführung des Liegenschaftskatasters
  • Grenzvermessung
  • Gebäudeeinmessung
  • Fertigung des amtlichen Lageplans

Die Leistungen können auch öffentlich bestellte Vermessungsingenieur*innen anbieten.

Liste der ÖbVi

Im Seitenverlauf finden Sie detaillierte Beschreibungen der einzelnen Vermessungsleistungen.

Im Beratungsgespräch besteht auch die Möglichkeit einer Kostenabschätzung, die aufgrund der gültigen Gebührenvorschriften erfolgt.

  • Der Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster der Stadt Hagen hat entsprechend den Vorgaben des Ministeriums für Inneres NRW ein Prüffeld für die regelmäßige oder anlassbezogene Tachymeter- und GNSS-Empfänger-Überprüfung insbesondere für Katastervermessungen eingerichtet.

Prüffeld und Belegungsplan aktuell:

Prüffeld Hagen: Beschreibung PDF (2,5 MB)

Aktueller Belegungsplan der Stadt Hagen PDF (90,4 kB)

Ein Luftbild von Hagen
Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen.

Teilungsvermessung / Fortführungsvermessung

  • Teilungsvermessungen sind notwendig, um bestehende Grundstücke im Liegenschaftskataster zu zerlegen (Bildung von Flurstücken) und anschließend im Grundbuch zu teilen (Bildung von Rechtsobjekten).
  • Erst danach können die neuen Grundstücke unterschiedlich belastet oder verkauft werden.
  • Teilungsvermessungen sind also erforderlich, wenn Teile von Grundstücken verkauft, mit einem Erbbaurecht belastet oder als selbstständige Grundstücke im Grundbuch geführt werden sollen.
  • Wir übertragen die alten Grenzen anhand des Katasternachweises in die Örtlichkeit, überprüfen vorgefundene Grenzmarken und erneuern verlorengegangene Grenzmarkierungen.
  • Die neuen Grenzen werden nach den Angaben unserer Auftraggebenden, nach Planvorgaben oder nach der Örtlichkeit festgelegt. Für alle Grenzpunkte werden Koordinaten bestimmt und daraus die Flächengrößen der neu entstandenen Teilflächen berechnet.
  • Die Ergebnisse der Vermessung werden, nachdem sie den Beteiligten in einem Grenztermin vorgestellt wurden, zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht.
  • Als Ergebnis erhalten unsere Auftraggebenden die Fortführungsmitteilung mit einem Auszug der Liegenschaftskarte als Abschreibungsunterlagen für das Grundbuch.

  • Bei bebauten Grundstücken bedarf es zur Zerlegung im Liegenschaftskataster und zur anschließenden Teilung im Grundbuch einer Teilungsgenehmigung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung.
  • Die beauftragte Vermessungsstelle erledigt dies für Sie.

Grenzvermessungen

  • Grenzvermessungen sind Vermessungen zur Prüfung der Flurstücksgrenzen und deren Abmarkung in der Örtlichkeit auf Übereinstimmung mit ihrem Nachweis im Liegenschaftskataster.
  • Dabei sind die Flurstücksgrenzen so in die Örtlichkeit zu übertragen und mit Grenzzeichen abzumarken, wie sie im Liegenschaftskataster nachgewiesen sind.
  • Eine Grenzvermessung bietet sich an, wenn die Flurstücksgrenzen in der Örtlichkeit nicht eindeutig zu erkennen sind beziehungsweise wenn Unklarheiten bezüglich des örtlichen Grenzverlaufs bestehen.
  • Das Ergebnis der Grenzvermessung wird den betroffenen Grundstückseigentümer*innen vor Ort angezeigt, mit der Aufnahme einer Grenzniederschrift beurkundet und in das Liegenschaftskataster übernommen.

Gebäudeeinmessung

  • Die vollständige und genaue Darstellung der Gebäudegrundrisse zählt zu den wichtigsten Inhalten des Liegenschaftskatasters.
  • Der Gesetzgeber hat daher mit dem Vermessungs- und Katastergesetz von Nordrhein-Westfalen Grundstückseigentümer*innen oder Erbbauberechtigte verpflichtet, auf eigene Kosten eine Gebäudeeinmessung durchführen zu lassen, wenn ein Gebäude neu errichtet oder ein bestehendes Gebäude in seinem Grundriss verändert wurde.
  • Wir ermitteln die tatsächliche Lage des Gebäudes nach dessen Fertigstellung.
  • Als Ergebnis erhalten unsere Auftraggebenden einen Auszug der Liegenschaftskarte mit dem eingetragenen Gebäude.

Informationsblatt zur Gebäudeeinmessungspflicht

Hinweisblatt "Gebäudeeinmessungspflicht" PDF (312,4 kB)

Lageplan zum Bauantrag / zur Teilungsgenehmigung / zur Baulasteintragung

  • Für die Beantragung von Baugenehmigungen werden Lagepläne benötigt.
  • Im amtlichen Lageplan zum Bauantrag wird - auf der Grundlage der Liegenschaftskarte - das geplante Bauvorhaben auf dem Baugrundstück sowie die vorhandenen baulichen Anlagen auf den Nachbargrundstücken dargestellt.
  • Im Lageplan zum Bauantrag sind die rechtmäßigen Grenzen, die Umringsmaße und die Fläche des Baugrundstücks nachgewiesen.
  • Weiterhin werden in amtlichen Lageplan u.a. Angaben zur Höhenlage der geplanten baulichen Anlage und des vorhandenen Geländes, zur Entwässerung, zum Baumbestand und weitere planungsrelevante Angaben eingetragen.
  • Auch für die Beantragung einer Teilungsgenehmigung oder einer Baulasteintragung wird ein amtlicher Lageplan benötigt, der die geplanten rechtlichen Änderungen detailliert darstellt.

Gebührenberechnung

Ingenieurvermessung

Die Hauptaufgabe der Ingenieurvermessung beim Fachbereich für Geoinformation und Liegenschaftskataster Hagen besteht in der Wahrnehmung der technischen Vermessungsaufgaben bei städtischen Planungs- und Bauvorhaben. Dazu zählen beispielsweise:

  • Topographische Aufgaben nach Lage und Höhe
  • Erstellung digitaler Geländemodelle (DGM)
  • Grob- und Feinabsteckung von Gebäuden im Hochbau
  • Entwurfs- und Bauvermessung für den Hoch-, Tief-, Garten- und Landschaftsbau
  • Deformations- und Beweissicherungsmessungen an Bauwerken

Ingenieurvermessungen werden i.d.R. nur als Dienstleistungen innerhalb des Stadtkonzerns Hagen angeboten.