Finanzielle Hilfen und Beratung
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Finanzielle Hilfen und Beratung für Seniorinnen und Senioren

Auf einen Blick
  • Neben der Pflegeberatung bietet die Stadt Hagen auch Hilfe bei Fragen zur Sozialversicherung und hilft bei Antragsaufnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Das Versicherungsamt hilft bei Fragen zur Sozialversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Die Wohnberatung bietet ebenfalls einen speziellen Service für ältere Menschen an, um bei einer seniorengerechten Ausstattung des Wohnraums und bei Wohnen mit Demenz zu unterstützen.
  • Senior*innen können verschiedene finanzielle Leistungen wie Sozialhilfe, Grundsicherung und Wohnberechtigungsscheine in Anspruch nehmen.

Finanzielle Hilfen

Sozialhilfe und Grundsicherung Wohnberechtigungsscheine
Foto: Ein älteres Pärchen sitzt auf einer Couch und hält Händchen.
Die Wohnberatung berät zu sicherem und selbstständigem Wohnen im Alter.

Versicherungsamt

Das Versicherungsamt erteilt allgemeine Auskünfte in Fragen zur Sozialversicherung und hilft Ihnen bei allen Fragen rund um die Antragsaufnahme der gesetztlichen Rentenversicherung.

  • Eine Antragstellung beim Versicherungsamt ist fristwahrend.
  • Die Anträge werden vom Versicherungsamt online aufgenommen und an die zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
  • Die Leistungen sind kostenlos.
  • Wer in Hagen wohnhaft oder beschäftigt ist, kann beim Versicherungsamt Hagen einen Antrag stellen.

Wir arbeiten mit Datenabruf

  • Das bedeutet, dass wir nur Ihre Rentenversicherungsnummer benötigen, um Ihre Daten vom jeweiligen Rententräger abrufen zu können.
  • Das erspart Ihnen das Mitbringen Ihrer Rentenunterlagen.

Folgende Anträge können beim Versicherungsamt Hagen gestellt werden:

Erwerbsminderungsrenten

  • Erstanträge
  • Weiterzahlungsanträge
  • Umwandlungsanträge (Erwerbsminderungsrente in Altersrente)

Altersrenten

  • Regelaltersrente
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Hinterbliebenrenten

  • Witwen-/Witwenrenten
  • Halb-/Vollwaisenrenten (bis Vollendung des 18. Lebensjahres (bei Schul- oder Berufsausbildung ist eine Weiterzahlung bis zum 27. Lebensjahr möglich)
  • Witwen-/Witwerrenten an geschiedenen Ehegatten (bei Ehescheidungen bis 30. Juni 1977)
  • Witwen-/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten (nur bei Auflösung der letzten Ehe durch Scheidung oder Tod)
  • Erziehungsrenten (bei Ehescheidungen ab 1. Juli1977)

Weitere Anträge

  • Antrag auf Kontenklärung
  • Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten
  • Antrag auf Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation (zum Beispiel Kuren, Umschulungen, berufsbedingte Hilfsmittel, etc.)
  • Antrag auf Bewilligung einer Rente aus dem Ausland
  • Antrag auf Zahlung freiwilliger Beiträge
  • Bestätigung einer Lebensbescheinigung

Wir helfen Ihnen gerne außerdem bei:

  • Anforderung einer Rentenauskunft / Renteninformation
  • Aufnahme von Widersprüchen und Klagen
  • Akteneinsicht bei einem Rentenverfahren
  • Kostenlosen Beglaubigung von Unterlagen für Rentenzwecke

Fachbereich Jugend und Soziales - Versicherungsamt

Berliner Platz 22, 58089 Hagen

Telefax: 02331/207-2449

Ansprechpersonen

  • Buchstaben A - K: Frau Bald, Zimmer: D.355, Telefon: 02331/207-3749
  • Buchstaben L- Z: Frau Örenbas, Zimmer: D.353, Telefon: 02331/207-2696

Telefonische Erreichbarkeit

Frau Bald und Frau Örenbas:

montags 10.15 bis 12 Uhr

mittwochs 14 bis 16 Uhr

freitags 8.30 bis 9.30 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten werden keine Telefongespräche entgegengenommen. Rückrufe oder Terminvereinbarungen per E-Mail sind nicht möglich.

Wohnberatung

Die Wohnberatung Hagen hat zum Ziel, älteren und behinderten Menschen so lange es geht, selbständiges Wohnen in vertrauter Umgebung zu ermöglichen.

  • Wir beraten auch bei Neubau und Planung barrierefreier Wohnungen nach DIN 18040, um späteres, kostspieliges Umbauen unnötig zu machen.
  • Informieren Sie sich, wie eine seniorengerechte Wohnung gestaltet sein sollte.
  • Sie können auch mit unseren vorbereiteten Fragebogen die Stolperfallen in Ihrer eigenen Wohnung entdecken.
  • In den Räumlichkeiten der Wohnberatung befindet sich ein Ausstellungsraum, in dem Sie seniorengerechte Produkte, die das Leben erleichtern, besichtigen können. Außerdem ist eine barrierefreie Küche für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen zur Ansicht ausgestellt.
  • Zu den unterschiedlichen Produkten wie beispielsweise Treppenliftern, bodengleichen Duschen, höhenverstellbaren Betten und Pflegehilfsmitteln bieten wir vor Ort eine Vielzahl von Informationsbroschüren an.

Angebote der Wohnberatung

  • Gemäß §40 Pflegeversicherungsgesetz haben Sie die Möglichkeit, einen Zuschuss von maximal 4.000 Euro zu einer notwendigen Wohnungsanpassung zu erhalten.
  • Hierfür muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
  • Die Wohnberatung Hagen hilft bei der Antragstellung.
  • Auf Wunsch erhalten Sie weitere ausführliche Informationen, wie die Anpassung Ihrer Wohnung finanziert werden kann.

  • Die Leistungen der Wohnberatungsstelle sind für Sie kostenlos.
  • Wir bieten ein umfassendes Gespräch bei einem Hausbesuch oder in der Beratungsstelle an.
  • Hierbei informieren wir Sie ausführlich, wenn Sie wissen möchten, ob eine Anpassung Ihrer Wohnung hilfreich und machbar ist.
  • Wird gemeinsam mit Ihnen festgestellt, dass eine Anpassung sinnvoll ist, erarbeiten wir für Sie konkrete Vorschläge zur Verbesserung und Erleichterung des Lebens in Ihrer Wohnung.
  • Ist die Anpassung Ihrer Wohnung nicht möglich, helfen wir Ihnen auch bei einem Umzug.

Wohnen mit Service beinhaltet unterschiedliche angebotene Serviceleistungen

  • Die Spannweite des Services kann von einfachen handwerklich-technischen oder pflegerisch-hauswirtschaftlichen Hilfen bis zu einer ambulanten Pflege, die mit der Betreuung in einer stationären Einrichtung vergleichbar sein kann, reichen.
  • Wesentliches Merkmal ist dabei, dass Bewohnende nicht an eventuelle Betreuungsangebote des Hauses gebunden sind, sondern die anbietende Stelle der Pflege- und Betreuungsleistungen jederzeit frei auswählen (und gegebenenfalls auch wechseln) können.
  • Wohnen mit Service muss nicht an eine besondere Wohnform gebunden sein.
  • So kann es auf vielfältige Weise angeboten werden, wie zum Beispiel in Form von Sozialwohnungen und frei finanzierten Wohnungen, als Wohneigentum oder Wohnen zur Miete, im Neu- oder Altbau.

Für den Grundservice wird eine Betreuungspauschale erhoben

  • Mit dieser Pauschale wird (in der Regel) keine Pflegeleistung abgegolten, sondern (nur) die Nutzung von Serviceleistungen wie zum Beispiel Notrufanlagen, Fahrdienst, Erstversorgung im akuten Notfall, Besorgen von Medikamenten und Vermittlung von Dienstleistungen.

Ist meine Wohnung noch in Ordnung?

Mit unserem Fragebogen können Sie prüfen, ob Ihre Wohnung altersgerecht ausgestattet ist oder ob unangenehme Kleinigkeiten oder Probleme vorhanden sind oder entstehen können.

Fragen für eine altersgerechte Wohnung:

  • Können Sie Ihre Fenster problemlos öffnen (insbesondere das Badezimmerfenster)?
  • Liegen bei Ihnen lose Teppiche aus (hochstehende Kanten sind gefährliche Stolperfallen)?
  • Werden die Zimmer gut beleuchtet oder gibt es dunkle Ecken?
  • Können Sie Ihre Badewanne problemlos nutzen? Sind die Armaturen gut zu erreichen?
  • Ist Ihre Hausnummer gut zu erkennen, wenn zum Beispiel ärztliches Fachpersonal Sie aufsuchen muss?
  • Sind vor dem Haus Treppenstufen, die mit ein bis zwei Handläufen gesichert sind?
  • Gibt es mehrere Telefonanschlüsse, sodass Sie von allen Zimmern aus telefonieren können?
  • Ist das Betreten des Balkons für Sie problematisch?
  • Können Sie im Küchenschrank alles erreichen oder sind die unteren Fächer kaum nutzbar, weil das Bücken beschwerlich ist?
  • Sind Ihre Schränke leicht zu öffnen? Können Sie die Schlüssel ohne Schwierigkeiten drehen?
  • Gibt es Verlängerungsschnüre, die im Weg liegen?
  • Fällt Ihnen das Aufstehen aus Ihrem Lieblingssessel, Ihrer Couch oder der Toilette schwer?
  • Stehen ungenutzte Möbel herum?
  • Fällt es Ihnen leicht, ins Bett zu gehen oder fallen Sie hinein, weil es zu niedrig ist?

Der Fragebogen steht auch als PDF-Dokument zur Verfügung:

Checkliste für Ihre eigene Wohnung PDF (28,7 kB)

Sollten Sie feststellen, dass doch das ein oder andere nicht so komfortabel ist wie es sein könnte, sind wir gerne bereit, bei einer möglichen Umgestaltung oder Umbaumaßnahme mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Wenn Sie eine seniorengerechte Wohnungen suchen, kann unsere Checkliste eine gute Hilfe sein.

1. Lage

  • Die Wohnung sollte in unmittelbarer Nähe eines Haltepunktes des öffentlichen Personennahverkehrs (Bus, Bahn, und so weiter) liegen
  • Einkaufsmöglichkeiten wie Bäcker, Kiosk, Lebensmittelladen, und so weiter, sollten zu Fuß oder mit dem Bus gut erreichbar sein. Fußwege von mehr als zehn Minuten sind zu lang.
  • Eine seniorengerechte Wohnung sollte möglichst im Erdgeschoss, jedoch nicht höher als im 1. Obergeschoss liegen. Wohnungen in höher gelegenen Geschossen müssen zumindest mit einem Aufzug erreichbar sein.
  • Der Zugang zum Gebäude beziehungsweise zur Wohnung sollte beleuchtet und mit nötigen Haltegriffen ausgerüstet sein.

2. Ausstattung

  • Die Wohnung sollte ebenerdig und barrierefrei mit möglichst wenig Treppen und Stufen erreichbar sein. Ist der Zugang zum Haus nur über Stufen beziehungsweise Treppen erreichbar, sollten diese durch mindestens ein Geländer gesichert sein.
  • Die Wohnung sollte folgende Ausstattung aufweisen:
  • Balkon: Er sollte möglichst barrierefrei beziehungsweise schwellenlos betreten werden können.
  • Fenster: Die Fenster müssen über einen gut erreichbaren Fenstergriff leicht zu öffnen sein.
  • Bad: Die Dusche sollte möglichst schwellenlos angelegt sein. Wenn dies nicht möglich ist, sollte die Duschtasse höchstens einen Rand von drei bis sechs Zentimeter aufweisen. Die Tür des Badezimmers sollte nach außen zu öffnen sein, damit im Notfall der Eingang von außen geöffnet werden kann.
  • Telefon: Neben dem Telefonanschluss sollten möglichst zwei Steckdosen vorhanden sein, damit eine Lampe und eventuell ein Hausnotrufgerät angeschlossen werden können.

3. Einrichtungen:

  • Der Eingangsbereich der Wohnung sowie alle Räume sollten ausreichend hell zu beleuchten und kontrastreich gestaltet sein.
  • Liegt eine Behinderung vor, die das Gehen in der Wohnung erschwert, sollten zumindest im Bad - gegebenenfalls auch in anderen Räumen - Haltegriffe angebracht sein.
  • Auf lose liegende Teppiche sollte verzichtet werden, da sie eine Stolpergefahr darstellen.
  • Im Bad ist darauf zu achten, dass die Toilettensitzhöhe stimmt (wenn nötig, ist eine höhere Toilette sinnvoll). Das Toilettenpapier muss ohne Anstrengungen greifbar sein.
  • In der Küche müssen Hochschränke erreichbar sein. Der Kühlschrank sollte in circa 80 Zentimetern Höhe stehen (zum Beispiel auf dem Tiefkühlschrank), um unnötiges Bücken zu vermeiden.
  • Je mehr Punkte zutreffen, desto besser ist die Wohnung auf die Bedürfnisse ältere Menschen abgestimmt.

Die Checkliste für eine seniorengerechte Wohnung steht auch als PDF-Dokument zur Verfügung:

Checkliste für eine seniorengerechte Wohnung PDF (31,6 kB)

  • In Hagen werden dementiell Erkrankte und ihre Angehörigen nicht allein gelassen.
  • Dementiell Erkrankte und deren Angehörige können sich bei der Pflege- und Wohnberatung über Entlastungs-, Betreuungs- und Versorgungsmöglichkeiten informieren.
  • Von der ersten Unsicherheit bis zur Klärung aller möglichen Hilfestellungen bei fortgeschrittener Erkrankung wird eine kompetente Begleitung angeboten.
  • Die Beratung wird individuell gestaltet, denn nicht jeder Krankheitsverlauf ist gleich und nicht jeder benötigt die selben Hilfen.
  • Von der Übersendung von Informationsmaterial, dem persönlichen Gespräch in der Beratungsstelle bis hin zum Hausbesuch ist alles möglich.

Wir bieten Information und Beratung über:

  • die Leistungen der Pflegeversicherung
  • die vorhandenen Hilfeangebote im häuslichen Bereich (ambulante Pflegedienste, Mahlzeitendienste, Hauswirtschaftsdienste, Hausnotruf, Betreuungsangebote)
  • die Angebote in Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege und der vollstationären Pflege sowie in Wohngemeinschaften
  • die Finanzierung der unterschiedlichen Hilfeangebote
  • die Umgestaltung der Wohnung mit dem Ziel der besseren Orientierung (zum Beispiel Lichtgestaltung, Freiräume und Übersichtlichkeit schaffen, Kontraste)
  • den Einsatz technischer Hilfemittel zum eigenen Schutz (Bewegungsmelder für die Beleuchtung, Hitzeschutzwache, Füllstandsmelder für Badewannen, Herdsicherungssysteme, und so weiter)
  • Unterstützung bei der Klärung möglicher Zuschüsse.
  • Informationen über betreute Wohnformen

an.

Was Sie bei einem Neubau, der altersgerecht ausgestattet sein soll, beachten sollten:

Eingangsbereich:

  • Möglichst keine Stufen und Schwellen
  • Gute Ausleuchtung
  • Klingel nicht zu hoch (85 Zentimeter vom Boden)
  • Gut lesbares Nummernschild (Ärztliches Fachpersonal sollte nicht lange suchen müssen)

Fenster:

  • Fenstergriffe auf einer gut erreichbaren Höhe (notfalls mit einem verlängerten Griff ausstatten)

Türen:

  • entsprechend breit (mindestens 90 Zentimeter)

Badezimmer:

  • Bodengleiche Dusche oder superflache Duschtasse
  • Rutschfeste Fliesen
  • Vorderwandinstallation von WC/Waschtisch um später Haltegriffe anbringen zu können
  • Es gibt Waschtische, die sehr leicht zu reinigen sind (besondere Oberfläche)
  • Flache Heizung zum Vorwärmen/Trocknen der Handtücher
  • Die Badezimmertür nach außen öffnend
  • Falls das Badezimmer im 1. Stock liegen soll, nach Möglichkeit ein zweites im Erdgeschoss einrichten.

Balkon / Terasse:

  • keine Stufen und Schwellen - Ebenerdigkeit

Sonstiges:

  • Bedienungselemente (Lichtschalter etc.) in erreichbarer Höhe (85 Zentimeter vom Boden)
  • Neben den Telefonanschlüssen immer eine Steckdose installieren (Voraussetzung für ein Notrufsystem)
  • Rauchmelder

  • Bezirk Altenhagen, Eckesey, Fley, Helfe, Remberg: Frau Weiß, Telefon: 02331/207-5700
  • Bezirk Berchum, Boelerheide, Boele ohne "Am Bügel", Dahl, Delstern,Hohenlimburg, Holthausen, Priorei/Rummenohl, Halden/Herbeck: Frau Gaczoch-Sakarya, Telefon: 02331/207-5742
  • Bezirk Haspe, Emst, Geweke, Kuhlerkamp, Tücking, Wehringhausen, Westerbauer:Frau Brenscheidt, Telefon: 02331/207-3477
  • Bezirk Eilpe/Selbecke, Eppenhausen, Garenfeld, Vorhalle: Frau Stadtländer, Telefon: 02331/207-3681, erreichbar Dienstag, Donnerstag und Freitag
  • Bezirk Zentrum, Fleyerviertel:Frau Weil, Telefon: 02331/207-3478, Pflegefachkraft
  • Bezirk Kabel/Bathey, Boele nur "Am Bügel": Frau Armold, Telefon: 02331/207-5064
  • Umzugs- und Hilfsmittelberatung: Frau Moog, Zimmer: A.105, Telefon: 02331/207-5044