Überwachung des ruhenden Verkehrs
In Fällen, in den Fahrzeuge verkehrsbehindernd oder -gefährdend abgestellt worden sind, werden diese regelmäßig durch das Ordnungsamt abgeschleppt und bis zur Auslösung durch den*die Fahrzeughalter*in verwahrt.
ABS Abschlepp- & Bergeservice
Am Ringofen 15-17, 58089 Hagen
Telefon: 02331/4833522
Eine Abschleppmaßnahme verursacht immer folgende Kosten:
Ausnahmen:
Nicht zugelassene und abgemeldete Fahrzeuge
Was passiert, wenn das Fahrzeug trotz Aufforderung nicht bewegt wird?
So einfach ist das leider nicht, denn ein Fahrzeug, das nicht angemeldet ist
Allein für das Abschleppen und Zwischenparken werden mehrere hundert Euro fällig, hinzukommen noch entsprechend weitere Gebühren. Hohe Kosten, die notfalls auch von dem Ordnungsamt zwangsvollstreckt werden.
Das künftige Schicksal des abgemeldeten Fahrzeuges steht noch nicht fest?
Dann gibt es folgende Möglichkeiten:
Das Fahrzeug soll verkauft werden:
Sie haben ein abgemeldetes Fahrzeug im Stadtgebiet entdeckt?
Wie kann ich illegal verursachte Verunreinigungen bei den Waste Watchern melden?
Kontakt im Ordnungsamt:
Herr Büttner
Telefon: 02331/207-4883
Telefax: 02331/207-2747
Lärm durch Geräte
Diese Regelung bezieht sich auf reine, allgemeine und besondere Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete. Achten Sie beim Kauf von Gartengeräten auf das Umweltzeichen. Es zeichnet besonders lärmarme Geräte aus.
Lärm durch Baden und Duschen
Kinderlärm
Feste feiern
Lärm durch Heimwerken:
Lärm durch Musik hören:
Lärm durch Musizieren
Erteilung von Ausnahmeerlaubnissen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz (außer Gaststätten und Gewerbebetriebe) für besondere Veranstaltungen, beispielsweise ein Sommerfest.
Sie brauchen:
Hinweis:
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der oben genannten Dienstleistung wird der direkte Kontakt mit der Leitstelle empfohlen.
Es können Gebühren zwischen 10 und 325 Euro anfallen.
Ausstellung der erforderlichen Stellungnahme für die Beantragung einer Genehmigung zur Durchführung einer Luftsportveranstaltung für die veranstaltende Person zum Einreichen bei der Bezirksregierung Münster (Genehmigungsbehörde).
Sie brauchen:
Hinweis:
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der oben genannte Dienstleistung wird der direkte Kontakt mit der oben genannten Fachdienststelle empfohlen. Die Erlaubnis wird durch die Genehmigungsbehörde (Bezirksregierung Münster) erteilt.
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweis:
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der oben genannten Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ratten sind dämmerungs- und nachtaktive Tiere. Ein Auftreten – an der Oberfläche auf freien und offenen Plätzen – sowie bei Tageslicht deutet auf einen starken Befall hin. Da Ratten Krankheitskeime auf Menschen übertragen können, ist es dringend notwendig, einen akuten Befall zu stoppen.
Durch das Wühl- und Nageverhalten der Tiere drohen massive materielle Schäden an baulichen Einrichtungen, Möbeln, Leitungen, Mauerwerk, Holzwänden, Kabelisolierungen, Dämmstoffen, Rohren und sonstigem.
Einen Rattenbefall erkennt man unter anderem an Erdhöhlen, Gangsystemen und Löchern die darauf hinweisen, dass sich ein Rattennest im Kompost, Gebäude oder Garten befinden könnte. Ratten-Exkremente verursachen einen starken, stechenden Geruch.
Sie haben eine Vielzahl von Ratten auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, Flussufern oder im öffentlichen Kanalnetz gesehen?
Dann melden Sie einen Befall bitte über den städtischen Mängelmelder, per E-Mail an *****@stadt-hagen.de, per Brief oder telefonisch.
Die Stadt Hagen trägt dafür Sorge, dass die Rattenbekämpfung im öffentlichen (städtischen) Raum durch eine extern beauftragte Schädlingsbekämpfungsfirma angegangen wird.
Rattenbekämpfung durch ein Fachunternehmen
Rattenbekämpfung selbst durchführen
In erster Linie ist die umweltgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung des Mülls ausschlaggebend für die Vorbeugung!
Bio-/Restmülltonne
Wertstoffabfälle (gelber Sack)
Haustiere
Grün- und Gehölzpflege
Kompost
Vogelfutter
Sonstiges
Alles Wichtige rund um das Thema Entsorgung sowie entsprechende Broschüren und Flyer (auch in verschiedenen Sprachen) finden Sie auf der Internetseite des Hagener Entsorgungsbetriebs.
Kakerlaken sind Gesundheitsschädlinge im Sinne des § 2 Ziffer 12 Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Sie werden auch Küchenschabe oder nur Schabe genannt und sind weltweit verbreitete Insekten, die bis zu zehn Zentimeter groß werden können. Am rotbraunen bis schwarzfarbigen Panzer sind sie schnell zu erkennen. Sie sind überwiegend nachtaktiv und bewegen sich, obwohl sie Flügel besitzen, hauptsächlich durch sehr schnelles Laufen und Klettern fort. Kakerlaken bevorzugen hohe Temperaturen und fühlen sich daher in beheizten Wohnräumen besonders wohl.
Ein Befall durch Kakerlaken stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar, da die Tiere gefährliche Krankheiten (zum Beispiel Salmonellen oder Schimmelpilzporen) und Keime übertragen können. Der Kot von Kakerlaken kann Asthma und Ekzeme verursachen. Kinder, Senioren sowie kranke Personen sind durch Schaben besonders gefährdet. Kakerlaken-Befall entsteht nicht aufgrund mangelhafter Hygiene oder Sauberkeit, sondern Kakerlaken werden meist über Nahrungsmittelverpackungen, Lebensmitteln, gebrauchte Möbel sowie gebrauchte Küchengeräte oder mit dem Urlaubsgepäck in das Haus eingeschleppt.
Kakerlaken vermehren sich so rasant, dass schnell ein ganzes Wohnhaus betroffen sein kann. Es drohen zu den gesundheitlichen Schäden der Menschen auch Schäden an Gebäude und/oder Wirtschaftsschäden. Der Kakerlakenbefall stellt somit eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar.
Was zählt zu Kampfmitteln?
In allen Fällen von Kampfmittelfunden ist höchste Vorsicht geboten!
Besuchersicherheit und sicherheitsrelevante Durchführbarkeit der Veranstaltung - das ist das Hauptaugenmerk, auf das wir in unserem Tätigkeitsfeld unseren Fokus legen.
Unser Motto bei der Prüfung ist unsere Einstellung „Wir fragen uns nicht, ob die beantragte Veranstaltung durchgeführt werden kann, sondern schauen, wie wir beratend oder hoheitlich zur Umsetzung beitragen können“.
Kontakt:
Herr Gante
Telefon: 02331/207-4501
Telefax: 02331/207-2747
Herr Kalau
Telefon: 02331/207-4895
Telefax: 02331/207-2747
Für Rückfragen, Anregungen oder Anfragen sind wir jederzeit offen und freuen uns über Ihre Mail über *****@stadt-hagen.de.
Es kommt regelmäßig vor, dass Personen auf Hagener Stadtgebiet versterben, die keine Angehörigen haben, welche sich um deren Bestattung kümmern.
Da die Bestattung aber dennoch Aufgabe der Angehörigen bleibt, werden die ermittelten oder bestattungsunwilligen Angehörigen nach der Bestattung später zum Kostenersatz herangezogen.
Kontakt:
Herr Büttner
Telefon: 02331/207-4883
Telefax: 02331/207-2747
In Nordrhein-Westfalen werden die Hunde gemäß des Landeshundegesetzes in drei verschiedene Kategorien eingeordnet.
Während gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen erlaubnispflichtig gemäß § 4 LHundG NRW sind, bedarf es für die großen Hunde keine Erlaubnis zur Haltung. Die Haltung aller Hunde dieser drei Kategorien sind der örtlichen Ordnungsbehörde jedoch anzuzeigen und die Haltungsvoraussetzungen nachzuweisen (unter anderem Chipnummer, Sachkundenachweis des Halters oder der Halterin, Haftpflichtversicherung des Hundes).
Gefährliche Hunde:
Zu beachten:
Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 oder des § 3 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 LHundG NRW wird nur erteilt, wenn unter anderem ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung besteht. Die Erlaubnisvoraussetzungen ergeben sich aus § 4 des LHundG NRW. Außerdem unterliegen gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen einer generellen Leinen- und Maulkorbpflicht.
Hunde bestimmter Rassen:
Große Hunde:
Hierunter fallen gemäß § 11 LHundG NRW alle so genannten "20/40er" Hunde, also Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.
Sie können Ihren Hund nach dem Landeshundegesetz unter diesem Formular anmelden.
Gemäß § 2 Absatz 2 LHundG NRW sind Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen.
Alle Hunde sind in folgenden Bereichen anzuleinen:
Haftpflichtversicherung:
Sachkundenachweis:
Zentralregister:
Darüber hinaus enthält das Landeshundegesetz NRW folgende Regelungen:
Sie können Ihren Hund unter diesem Formular anmelden.
Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen für den Kauf von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II in der Zeit vom 1. Januar bis 28. Dezember inklusive der Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Abbrennen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Gebühren
Besonderheiten / Befreiungen
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der oben genannten Dienstleistung wird der direkte Kontakt mit der oben genannten Fachdienststelle empfohlen.
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Böhmerstraße 1, 2. Etage
58095 Hagen
Öffnungszeiten:
Montag: 14 bis 17 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 8.30 bis 12 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Donnerstag: 14.30 bis 17 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Freitag: 8.30 bis 12 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Samstag und Sonntag: geschlossen