Seit 1.1.2013 besteht in Hagen die Möglichkeit, für den öffentlichen Nahverkehr des VRR zu einem vergünstigten Preis von 39,80 € eine Monatsfahrkarte zu erwerben.
Voraussetzung ist der Bezug folgender Sozialleistungen:
Für den Kauf bei den Verkaufsstellen der Hagener Straßenbahn AG Körnerstr. und Berliner Platz sind die Vorlage eines Bewilligungsbescheides über die o.g. Sozialleistung und ein Ausweisdokument erforderlich.
Mit der Plattform
BAföG Digital kann ein Antrag bequem und direkt online gestellt werden. Hier können Schritt für Schritt alle notwendigen Daten eingegeben bzw. Nachweise hochgeladen und gespeichert werden.
Alternativ können Sie sich hier die Antragsunterlagen ausdrucken oder auch im Rathaus II abholen. Bitte füllen Sie die Unterlagen vollständig aus und reichen sie mit den Nachweisen unterschrieben beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Hagen ein. Für Nachfragen stehen die Sachbearbeiter*innen gerne zur Verfügung.
Fachbereich Jugend und Soziales
Ansprechpersonen
Wir beraten Sie gern telefonisch oder nach Terminvereinbarung.
Die Dienststelle ist in der Regel erreichbar
Am Günstigsten erreichen Sie uns telefonisch montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr. Individuelle Terminabsprachen darüber hinaus sind möglich
Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen.
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz hat, wer
das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
Die Unterhaltsvorschussleistung beträgt ab 01.01.2025 monatlich für Kinder
Unterhaltsvorschuss wird längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.
Erforderliche Unterlagen (in Kopie) zum Antrag:
Falls zutreffend, sind ebenfalls folgende Unterlagen (in Kopie) einzureichen:
Antrag für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (je Kind ein Antrag) PDF (291,2 kB)
Ergänzender Antrag für Kinder ab 12 bis 17 Jahren PDF (47,2 kB)
Merkblatt zum Unterhaltsvorschuss für Ihre Unterlagen PDF (106,0 kB)
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Die Zuständigkeit, die sich nach dem ersten Buchstaben des Familiennamens des Kindes richtet, entnehmen Sie bitte der nachstehenden Auflistung.
Ansprechpartner für Antragstellende / Zahlungsempfangende:
Ansprechpartner für unterhaltspflichtige Elternteile
Standort und Erreichbarkeit
Fachbereich Jugend und Soziales
Wir beraten Sie nach Terminvereinbarung. Zur Zeit erreichen Sie uns telefonisch nur in der Zeit von 08.30 - 09.30 Uhr. Außerhalb dieser Zeit können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Wir rufen Sie gerne zurück!