Soziales und Unterstützung
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Finanzielle Unterstützung

Auf einen Blick
  • Um soziale Gerechtigkeit zu schaffen und den sozialen Frieden zu wahren, ist Deutschland ein Sozialstaat.
  • Der Staat sorgt also dafür, dass alle Menschen ein würdiges Leben führen können.
  • Wenn Sie beispielsweise Ihren Job verlieren, nicht mehr arbeiten können oder Ihre Wohnkosten nicht bezahlen können, springt der Staat ein und unterstützt Sie finanziell.
  • Das Sozialstaatsprinzip ist gemeinsam mit Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Bundesstaatlichkeit, der Gewaltenteilung und dem Recht zum Widerstand eines der sechs fundamentalen Staatsprinzipien, die in Artikel 20 im Grundgesetz verankert sind.

Übersicht

Bürgergeld und Arbeitslosengeld Wohngeld und Wohnberechtigungsscheine Sozialhilfe und Grundsicherung

Sozialticket

Seit 1.1.2013 besteht in Hagen die Möglichkeit, für den öffentlichen Nahverkehr des VRR zu einem vergünstigten Preis von 39,80 € eine Monatsfahrkarte zu erwerben.

  • Das Sozialticket bietet die Möglichkeit, zu einem vergünstigten Preis den öffentlichen Nahverkehr des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) zu nutzen.
  • Anspruch darauf haben Menschen, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Hilfen nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen.

Voraussetzung ist der Bezug folgender Sozialleistungen:

  • Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem SGB II oder
  • Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) nach dem SGB XII oder
  • Wohngeld nach dem WoGG oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • Hilfen nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Für den Kauf bei den Verkaufsstellen der Hagener Straßenbahn AG Körnerstr. und Berliner Platz sind die Vorlage eines Bewilligungsbescheides über die o.g. Sozialleistung und ein Ausweisdokument erforderlich.

Finanzielle Hilfen für Familien, Kinder und Jugendliche

  • Schülerinnen und Schüler, denen die finanziellen Mittel für den Lebensunterhalt und ihre Schulausbildung fehlen, können beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Hagen eine Förderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Die Anträge können Sie auch bequem online stellen.
  • Eltern können beim gemeinsamen Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen Elterngeld beantragen.
  • Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen.

Ausbildungsförderung (BAföG)

  • Schüler*innen haben beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Hagen einen gesetzlichen Anspruch nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), wenn ihnen die erforderlichen finanziellen Mittel für den Lebensunterhalt und die Schulausbildung nicht anderweitig zur Verfügung stehen.

Mit der Plattform BAföG Digital kann ein Antrag bequem und direkt online gestellt werden. Hier können Schritt für Schritt alle notwendigen Daten eingegeben bzw. Nachweise hochgeladen und gespeichert werden.

Alternativ können Sie sich hier die Antragsunterlagen ausdrucken oder auch im Rathaus II abholen. Bitte füllen Sie die Unterlagen vollständig aus und reichen sie mit den Nachweisen unterschrieben beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Hagen ein. Für Nachfragen stehen die Sachbearbeiter*innen gerne zur Verfügung.

Fachbereich Jugend und Soziales

  • Amt für Ausbildungsförderung
  • Berliner Platz 22, 58089 Hagen
  • Telefax: 02331 207-2092

Ansprechpersonen

  • Gruppenleitung: Herr Pahlmann, Zimmer: D.338, Telefon: 02331 207-4334
  • Buchstaben A, B, C, Y, Z: Frau Hintzke, Zimmer: D.340, Telefon: 02331 207-2860
  • Buchstaben D, E, J, R, V, W, X: Frau Iloanya, Zimmer: D.344, Telefon: 02331 207-3472
  • Buchstaben K, L, P, U: Frau Joest, Zimmer: D.343, Telefon: 02331 207-4463
  • Buchstaben G, I, Q, S, T: Herr Aulinger, Zimmer: D.339, Telefon: 02331 207-3678
  • Buchstaben F, H, O: Frau Göpel, Zimmer: D.342, Telefon: 02331 207-2732
  • Buchstaben M, N: Frau Afacan, Zimmer: D.341, Telefon: 02331 207-3952

Wir beraten Sie gern telefonisch oder nach Terminvereinbarung.

Die Dienststelle ist in der Regel erreichbar

  • montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 15.45 Uhr
  • freitags von 8:30 Uhr bis 12.30 Uhr

Am Günstigsten erreichen Sie uns telefonisch montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr. Individuelle Terminabsprachen darüber hinaus sind möglich

Antragsstellung für weitere finanzielle Hilfen

Antragstellung BaföG beim Bundesministerium für Bildung und Forschung Antragsstellung Elterngeld beim Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen

Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen.

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz hat, wer
das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und

  • im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt und
  • nicht oder nicht regelmäßig in ausreichender Höhe Unterhalt von einem anderen Elternteil oder, wenn dieser verstorben ist, Waisenbezüge erhält
  • das 12. Lebensjahr vollendet hat und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn das Kind keine Leistungen durch das Jobcenter erhält oder die Hilfebedürfigkeit durch Unterhaltsvorschuss vermieden werden kann
  • oder wenn das alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient
  • Dies gilt auch für ausländische Kinder, wenn sie oder das alleinerziehende Elternteil im Besitz eines Aufenthaltstitel in Form einer Niederlassungs-oder Aufenthaltserlaubnis sind.

Die Unterhaltsvorschussleistung beträgt ab 01.01.2025 monatlich für Kinder

  • für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 227 Euro
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 299 Euro
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 394 Euro

Unterhaltsvorschuss wird längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.

Erforderliche Unterlagen (in Kopie) zum Antrag:

  • Personalausweiss / Pass / Aufenthaltstitel
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • sofern es sich um ein nicht eheliches Kind handelt: die Vaterschaftsanerkennung bzw. den Vaterschaftsfeststellungsbeschluss

Falls zutreffend, sind ebenfalls folgende Unterlagen (in Kopie) einzureichen:

  • Kopie des aktuellen Leistungsbescheids des Jobcenters (vollständig), wenn Sie Leistungen nach dem SGB II beziehen
  • vollstreckbarer Aufenthaltstitel (Urkunde des Jugendamtes / eines Notars oder Gerichtsbeschluss), falls vorhanden
  • Einkommensnachweise des Kindes (Ausbildungsvergütung, Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Halbwaisenrente, ...)
  • Nachweise über Unterhaltszahlungen (Belege, Quittungen oder andere Nachweise der Zahlungen der letzten drei Monate)
  • Schriftverkehr vom Rechtsanwalt / Beistand über die Unterhaltsangelegenheit
  • Hinweis: Im Einzelfall können weitere Unterlagen von Ihnen angefordert werden

Die Zuständigkeit, die sich nach dem ersten Buchstaben des Familiennamens des Kindes richtet, entnehmen Sie bitte der nachstehenden Auflistung.

Ansprechpartner für Antragstellende / Zahlungsempfangende:

  • Buchstaben: O, P, Sch, V, Y: Frau Roque Campos, Tel.: 02331 207-5704, Zimmer D.324
  • Buchstaben: B, D, F, K: Frau Schulz, Tel.: 02331 207-2853, Zimmer D.315
  • Buchstaben: A, C, E: Frau Stoltmann, Tel.: 02331 207-2806, Zimmer D.315
  • Buchstaben: I, J, L, Q, R, S, T, Z: Frau Sygulla, Tel.: 02331 207-2807, Zimmer D. 315
  • Buchstaben: G, H, M, N, U, W, X: Frau Swierczek, Tel.: 02331 207-3124, Zimmer D. 324

Ansprechpartner für unterhaltspflichtige Elternteile

  • Buchstaben: C, D, M, X, Y: Herr Langkau, Tel.: 02331 207-2953, Zimmer D.325
  • Buchstaben: J, K, U, Q: Frau Reichard, Tel.: 02331 207-4319, Zimmer D.322
  • Buchstaben: G, H, L: Frau Ze. Tel.: 02331 207-3653, Zimmer D.323
  • Buchstaben: E, I, Sch, T, W: Herr Harbeke, Tel.: 02331-5612, Zimmer D.321
  • Buchstaben: F, O, S (ohne Sch), V, Z: Frau Kunze, Tel.: 02331 207-4229, Zimmer D.319
  • Buchstaben: A, B: Frau Triepel, Tel. 02331 207-4332, Zimmer D.320
  • Buchstaben: N, P, R: Frau Marks, Tel.: 02331 207-3680, Zimmer D.321

Standort und Erreichbarkeit

Fachbereich Jugend und Soziales

  • Berliner Platz 22, 58089 Hagen
  • Telefax: 02331 207-2450

Wir beraten Sie nach Terminvereinbarung. Zur Zeit erreichen Sie uns telefonisch nur in der Zeit von 08.30 - 09.30 Uhr. Außerhalb dieser Zeit können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Wir rufen Sie gerne zurück!