Bürgergeld und Arbeitslosengeld
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Bürgergeld und Arbeitslosengeld

Auf einen Blick
  • Arbeitslosengeld (Alg) und Bürgergeld sind Sozialleistungen für arbeitslose Menschen.
  • Das Arbeitslosengeld soll Arbeitnehmer*innen ab dem Verlust des Jobs und in der Regel bis zu ein Jahr lang unterstützen.
  • Das Bürgergeld soll denjenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können, ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern.

Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Arbeitslosengeld?

  • Das Arbeitslosengeld soll Arbeitnehmer*innen ab dem Verlust des Jobs und in der Regel bis zu ein Jahr lang unterstützen.
  • Es finanziert sich aus der Arbeitslosenversicherung und seine Höhe richtet sich nach dem vorherigen Gehalt.
  • Sie können Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit beantragen.

  • Das Bürgergeld soll denjenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können, ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern.
  • Es hat am 1. Januar 2023 das ehemalige Arbeitslosengeld II/Hartz IV abgelöst und wird aus dem Bundeshaushalt finanziert.
  • Wenn das Arbeitslosengeld ausläuft und Sie noch keinen neuen Job gefunden haben, können Sie beim Jobcenter Bürgergeld beantragen.

Beantragung von Arbeitslosengeld und Bürgergeld

Agentur für Arbeit: Beantragung Arbeitslosengeld Jobcenter: Beantragung von Bürgergeld