Der Fachbereich Jugend und Soziales der Stadt Hagen berät Bürger*innen rund um das Thema Wohngeld
Informationen zum Wohngeld auf Arabisch PDF (190,0 kB)
Informationen zum Wohngeld auf Englisch PDF (137,0 kB)
Informationen zum Wohngeld auf Französisch PDF (140,7 kB)
Informationen zum Wohngeld auf Polnisch PDF (139,6 kB)
Informationen zum Wohngeld auf Russisch PDF (223,5 kB)
Ansprechpersonen (Buchstabenzuordnung nach Nachnamen)
Am Günstigsten erreichen Sie uns telefonisch montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr. Außerhalb dieser Zeit können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Wir rufen Sie gerne zurück!
Die Antragsformulare sind in den Bürgerämtern, an den Info-Theken in den Rathäusern I und II oder nachstehend als PDF-Dateien zum Ausfüllen erhältlich:
Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) PDF (3,2 MB)
Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss) PDF (4,8 MB)
Anlage für mehr als 4 Personen im Haushalt PDF (669,3 kB)
Hinweise zum Wohngeldantrag PDF (789,4 kB)
Mietbescheinigung PDF (30,5 kB)
Informationsbroschüre zum Wohngeldrechner
Voraussetzung zum Bezug einer geförderten Wohnung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein.
Ein WBS wird ausgestellt wenn:
In besonderen Fällen kann es erforderlich werden, für die Bewirtschaftung einer Sozialwohnung abweichend vom Wohnberechtigungsschein eine Ausnahme- oder Sondergenehmigung zu erteilen.
Solche Genehmigungen regeln Einzel- und Ausnahmefälle nach wohnungsrechtlichen Sondervorschriften und werden erteilt als:
Merkblatt WBS und Wohnungssuche Deutsch PDF (266,0 kB)
Merkblatt WBS und Wohnungssuche Arabisch PDF (126,7 kB)
Merkblatt WBS und Wohnungssuche Bulgarisch PDF (134,1 kB)
Merkblatt WBS und Wohnungssuche Englisch PDF (62,3 kB)
Merkblatt WBS und Wohnungssuche Französisch PDF (85,1 kB)
Merkblatt WBS und Wohnungssuche Rumänisch PDF (99,5 kB)
Merkblatt WBS und Wohnungssuche Türkisch PDF (106,9 kB)
Merkblätter:
Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Frau Kleinemeier, Telefon: 02331/207-2666
Die nachfolgenden Einkommensgrenzen und Erläuterungen gelten in NRW für
Für den Bezug bestimmter Förderwohnungen (zum Beispiel Wohnungen des zweiten oder dritten Förderwegs) können die genannten Einkommensgrenzen um bis zu 40 Prozent beziehungsweise 60 Prozent überschritten werden.
Grundsätzlich werden von den ermittelten Einkünften die Werbungskosten abgezogen. Darüber hinaus wird im Regelfall ein pauschaler Abzug gewährt für:
Für nicht sozialversicherungspflichtige Personen wird der Pauschalabzug dann gewährt, wenn Beiträge zu privaten Versicherungen mit entsprechender Zweckbestimmung geleistet werden.
Außerdem können folgende Frei- und Abzugsbeträge abgesetzt werden:
Sollten Sie hierzu noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen während unserer Öffnungszeiten telefonisch oder zu einem persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung.