Grundsätzlich
Impfschutz gegen Tollwut
1. Andorra, Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstadt:
Für die Einreise von Heimtieren aus diesen Ländern gelten dieselben Bestimmungen wie für Reisen innerhalb der EU (siehe oben).
2. Gelistete Drittländer
Erfolgt die Einreise aus Drittländern, die im Anhang gelistet sind, so gilt:
Download:
Teil 2 der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 577/2013 PDF (524,6 kB)
3. Nicht gelistete Drittländer (alle weiteren Länder)
Für die Einreise aus nicht gelisteten Drittländern gilt zusätzlich Folgendes:
Einzelheiten können Sie unter folgender Internetadresse ersehen:
Amtstierärztliche Untersuchung
Mitzubringen sind:
Gebühren für die amtstierärztliche Untersuchung:
zum Umgang mit großen oder gefährlichen Hunden
Voraussetzung und benötigte Unterlagen?
Amtliche Tierärztin: Frau Dr. Spindeldreier, Telefon: 02331/207-2814
Die weitläufigen Wälder Hagens werden von Erholungssuchenden auf vielfältige Weise genutzt. Auch Reiterinnen und Reiter gehören dazu. Damit es jedoch nicht zu Konflikten kommt, ist es wichtig, die geltenden Regeln zu kennen.
In der freien Landschaft ist das Reiten auf eigene Gefahr erlaubt auf
Von dieser Erlaubnis gibt es Ausnahmen.
Unter anderem darf nicht geritten werden auf
Darüber hinaus darf auf privaten Wegen und Straßen nur zum Zwecke der Erholung, also nicht im Rahmen sportlicher Veranstaltungen geritten werden.
Im Wald ist das Reiten auf eigene Gefahr erlaubt auf
Was sind Fahrwege?
Reitwegekarte als PDF
Reitwegekarte Hagen PDF (4,0 MB)
Interaktive Karte der Reitwege
Weitere Informationen zur Reitabgabe erhalten Sie bei der Abteilung für Verwaltung und Koordination des Umweltamtes.
Weitere Beschwerdestellen:
Heimtiere (Hunde, Katzen, exotische Tiere, Kleinsäuger etc.)
Nutztiere (Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Geflügel etc.) beim Veterinäramt
Ihre Angaben sowie Namen und Adresse unterliegen dem Datenschutz und werden auf Wunsch selbstverständlich vertraulich behandelt. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Tierschutzrechtliche Genehmigungen (§11-Erlaubnis) werden direkt vom Umweltamt / Stabsstelle Tierschutz erteilt. Diese Genehmigungen sind zum Beispiel erforderlich für:
Eine §11-Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die antragstellende Person über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten sowie geeignete Räumlichkeiten verfügt.
Nähere Informationen erhalten Sie:
Betriebe, die eine §11-Erlaubnis erhalten haben, unterliegen - wie die landwirtschaftlichen Betriebe mit Nutztieren und die Pferdehaltungen - der Aufsicht durch die Veterinäre.
Ansprechpartner*innen im Umweltamt / Stabsstelle Tierschutz der Stadt Hagen:
Heimtiere / Exoten:
Verwaltung:
Ansprechpartner*innen im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz der Stadt Hagen)
Nutztiere:
Städtisches Tierheim
Hasselstraße 15, 58091 Hagen
Was bedeutet das für exotische Tiere im Handel, Zoo und bei Privatpersonen?
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Artenschutz geht jeden an" des Bundesamtes für Naturschutz.
Achtung: Änderung des Schutzstatus
Mit Wirkung vom 4. Februar 2017 sind alle Graupapageien sowie Lygodactylus williamsi in Anhang A der Verordnung 2017/160 bzw. in der VO (EU) 338/97 gelistet.
Was hat dies zur Folge?
Ab dem 4. Februar 2017 dürfen Exemplare dieser Tierarten nur noch mit EU-Vermarktungsbescheinigungen verkauft oder in sonstiger Weise vermarktet werden. Dies gilt auch bei Vorliegen einer früheren blauen Bescheinigung für Graupapageien, die nicht als Ausnahme vom Vermarktungsverbot anerkannt wird. Bei Abgabe dieser Tiere müssen Sie vorab eine gelbe "CITES"-Bescheinigung beantragen.
Verstöße stellen eine Straftat dar und werden geahndet.
Auszug aus dem Tierschutzgesetz:
„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ (§ 1 Tierschutzgesetz)
Im Vordergrund stehen behördliche Überprüfungen von:
Überprüfungen werden entweder als Routinekontrollen durchgeführt, wenn Tierhaltungen per se der regelmäßigen Überwachung durch die Fachkräfte für Tiermedizin unterliegen, oder es gehen Hinweise aus der Bevölkerung über offensichtliche Missstände ein, die dann eine Verdachtskontrolle nach sich ziehen.
Da die Mitarbeitenden des Amtes natürlich nicht die Bedingungen aller Tierhaltungen im Stadtgebiet gleichzeitig überblicken können, sind sie hier besonders auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.
Sie können etwaige Tierschutzbeschwerden, die Nutztiere (Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe, Ziegen etc.) und Pferde betreffen, an das Veterinäramt richten:
Ihre Angaben sowie Namen und Adresse unterliegen dem Datenschutz und werden auf Wunsch vertraulich behandelt. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Sollte sich Ihre Eingabe auf Heimtiere (Hunde, Katzen, Kaninchen etc.) beziehen, ist in diesem Fall das Umweltamt zu informieren
Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist eine amtliche Aufgabe.
Es werden folgende Arten der Schlachtung unterschieden:
Schlachtungen in einer gewerblichen Schlachtstätte
Hausschlachtungen
Notschlachtung:
Die Untersuchungen werden ambulant durchgeführt. Für die Untersuchungen werden Gebühren erhoben.
Bei im Rahmen der Jagdausübung erlegtem Wild ist die amtliche Fleischuntersuchung dann erforderlich, wenn
Die fachgerechte Tierkörperbeseitigung ist erforderlich um zu gewährleisten, dass
Dabei werden die zu beseitigenden Tierkörper, Tierkörperteile, unbrauchbare Lebensmittel und Speiseabfälle möglichst volkswirtschaftlich nutzbringend verwertet.
Anzeigepflichtige Tierseuchen sind Erkrankungen bei Tieren, die zur allgemeinen Gefahrenabwehr staatlich bekämpft werden. Gründe für eine staatliche Bekämpfung sind:
Grundlage der Seuchenbekämpfung
Das Tiergesundheitsgesetz und das europäische Tiergesundheitsrecht (zum Beispiel die EU-Verordnung 2016/429) sind in der Bundesrepublik Deutschland die Grundlagen für die staatliche Bekämpfung von Seuchen, die bei Haustieren, Süßwasserfischen oder bei anderen Tieren auftreten und auf Haustiere oder Süßwasserfische übertragen werden können. Haustiere im Sinne des Tiergesundheitsgesetzes sind von Menschen gehaltene Tiere einschließlich Bienen.
Warum gibt es eine Anzeigepflicht?
Welche Seuchen sind anzeigepflichtig?
Warum sind nicht alle Tierseuchen anzeigepflichtig?
Was ist Tollwut?
Wie weit ist Tollwut in Deutschland verbreitet?
Was muss ich tun, wenn ich einen Verdacht auf Tollwut bei einem Tier sehe?
Was passiert bei einem Tier, das mit Tollwut infiziert ist?
Wie stecken sich Tiere mit Tollwut an?
Was ist die Geflügelpest?
Wie wird die Krankheit übertragen?
Wie sehen die Symptome aus?
Was muss ich tun, wenn der Verdacht auf Geflügelpest besteht?
Wo finde ich mehr Informationen zum Thema?
Download:
Was ist die afrikanische Schweinepest?
Die Afrikanische Schweinepest ist eine für Menschen ungefährliche, aber für Wildschweine und Hausschweine hochansteckende und zumeist tödlich verlaufende Virusinfektion.
Wie verläuft die Ansteckung?
Wie verhalte ich mich richtig?
Was ist zu tun, wenn ein verendetes Wildschwein im Stadtgebiet Hagen gefunden wird?
Spaziergänger*innen, die ein totes Wildschwein auffinden, sollten sich dem Kadaver keinesfalls nähern, sondern bitte umgehend das Veterinäramt per Mail *****@stadt-hagen.de oder telefonisch darüber informieren:
Bei Meldung des Fundes sind folgende Fragen von höchster Bedeutung:
Erster Fall von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschwein in NRW
Was ist der Fuchsbandwurm und wie verbreitet er sich?
Wie entsteht eine Infektion?
Wie verhalte ich mich richtig?
Was ist die Maul- und Klauenseuche (MKS)?
Wie wird die Seuche übertragen?
Was sind die Symptome beim Rind?
Was sind die Symptome beim Schwein?
Was sind die Symptome bei Schaf und Ziege?
Ähnliche Erscheinungen wie beim Rind, aber weniger ausgeprägt.
Ist die Krankheit auf den Menschen übertragbar?
Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz
Adresse: Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Öffnungszeiten: montags bis donnerstags 8 bis 16 Uhr; freitags 8 bis 12.30 Uhr