Schülerbeförderung
Regelung der Schülerbeförderung und Gewährung von Schülerfahrtkosten
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Prüfvermerk der Schulleitung (auf dem Antragsformular)
- ggf. ärztliches Attest (mit Angabe: Art und Umfang der Behinderung, Behinderung liegt länger als 8 Wochen vor, Verkehrsmittelbenutzung ist behinderungsbedingt)
Gebühren
- keine
Besonderheiten / Befreiungen
Die Antragsformulare sind in den Schulsekretariaten und in den Bürgerämtern erhältlich.
Wegen der erforderlichen Prüfung durch die Schulleitung wird empfohlen, den ausgefüllten Antrag im Schulsekretariat abzugeben, die Weiterleitung an die zuständige o.g. Fachdienststelle erfolgt dann von dort.
Die Feststellung der korrekten und konkreten Schulwegentfernung trifft die o.g. Fachdienststelle in Zusammenarbeit mit dem Vermessungs- u. Katasteramt.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Bildung
- Fachdienst Schulverwaltung -
Rathausstraße 11
58095 Hagen