Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz
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Herzlich willkommen beim Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz

Auf einen Blick
  • Zu den Aufgaben des Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz gehört die Überwachung der Einhaltung hygienischer Vorschriften.
  • Außerdem kümmern wir uns um die Aufklärung und Beratung der Bevölkerung in Gesundheitsfragen.
  • Durch die Einbeziehung der Lebensmittelüberwachung und des Veterinärwesens wird der Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken umfassend sichergestellt.
  • Ziel des Fachbereiches ist die Erhaltung und Verbesserung der gesundheitlichen Lage der Hagener Bevölkerung.

Aktuelles

Die Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen im Gebiet der Stadt Hagen vom 18.08.2025 finden Sie hier

  • Ab dem 1. September 2025 ist die Stadt Hagen offizielles Mitglied im Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland. Mit der erfolgreichen Antragstellung reiht sich Hagen als 100. Kommune in den bundesweiten Zusammenschluss ein, der gemeinsam Strategien für Gesundheitsförderung und Prävention entwickelt und umsetzt. „Damit schaffen wir eine gute Basis sowohl für den fachlichen Austausch als auch für die Stärkung unserer bestehenden Strukturen und können gleichzeitig neue Impulse setzen“, betont Dr. Anjali Scholten, Leiterin des Fachbereichs Gesundheit und Verbraucherschutz.

  • Koordiniert werden die Aktivitäten vor Ort durch den Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit dem Selbsthilfe-Büro Hagen, einer Kooperation aus Stadt Hagen und dem Paritätischen Hagen. Ein wichtiges Fundament bilden bereits etablierte Kooperationen und Projekte, wie etwa das Gesundheitsförderungsprojekt „komm.gesund Hagen“, welches die kommunalen Strukturen stärkt und gesundheitsförderliche Maßnahmen für Kinder und Jugendliche umsetzt.

  • Das Gesunde Städte-Netzwerk verfolgt das Ziel, gesundheitsförderliche Lebenswelten zu schaffen, Chancengerechtigkeit zu stärken und die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern zu fördern. Mit dem Beitritt verpflichtet sich Hagen, Gesundheit als Querschnittsthema in allen relevanten Politikfeldern zu verankern und den regelmäßigen Austausch mit anderen Mitgliedskommunen zu pflegen. „Wir wollen die Erfahrungen aus dem Netzwerk nutzen und zugleich unsere eigenen Ansätze mit einbringen – für ein gesundes, lebenswertes Hagen“, so Dr. Scholten.

Informationen zur Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.

  • Seit November 2024 bietet die Stadt Hagen die Erstbelehrung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz auch online an.
  • Sie können an der Belehrung unabhängig von Ort und Zeit teilnehmen und damit kurzfristig eine gültige Bescheinigung über die Erstbelehrung erhalten.
  • Alle Informationen zu der neuen Onlinebelehrung finden Sie hier

Die Erkältungssaison hat schon begonnen, somit steht auch die Grippesaison bevor.

  • Die echte Grippe (Influenza) ist eine schwerwiegende Infektion und von einem grippalen Infekt (einfache Erkältungskrankheit) zu unterscheiden.
  • Die Influenza beginnt häufig mit plötzlich auftretendem hohen Fieber, ausgeprägtem Krankheitsgefühl, heftigen Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen sowie trockenem Husten.
  • Einige gefährdete Personengruppen wie chronisch Kranke sowie ältere und immungeschwächte Menschen haben ein hohes Risiko für ernste, unter Umständen lebensbedrohliche Komplikationen der Influenza wie zum Beispiel eine Lungenentzündung. Auch während einer Schwangerschaft verläuft eine Influenza häufig schwer.

Wie kann ich mich vor der Grippe schützen?

  • Sie können der Grippe zuvorkommen, indem Sie sich gegen Influenza impfen lassen.
  • Dieses ist die wirksame Maßnahme, sich selbst dagegen zu schützen und gleichzeitig zu verhindern, dass Sie den Erreger auf andere gefährdete Menschen übertragen.
  • Da Influenzaviren sich ständig verändern, wird jährlich die Zusammensetzung der Influenza-Impfstoffe überprüft und angepasst.
  • Seit 2023 empfiehlt die WHO den Wechsel von Vierfach- zu Dreifach-Impfstoffen, da seit 2020 das vierte Virus kaum mehr nachweisbar war.
  • Sollte für die Saison 2024/2025 der Dreifach-Lebendimpfstoff nicht vorhanden sein, ist die Verwendung von inaktiviertem Vierfach-Impfstoff (Totimpfstoff) weiterhin möglich.
  • Eine Verwendung von vierfachem Lebendimpfstoff wird NICHT empfohlen.
  • Neben dem Totimpfstoff ist ein Lebendimpfstoff für Kinder im Alter von 2 bis einschließlich 17 Jahren zugelassen, der als Nasenspray verabreicht wird.

Wer sollte sich impfen lassen?

  • Menschen, die 60 Jahre und älter sind
  • Personen, die in Alten- oder Pflegeheimen leben
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung, zum Beispiel durch chronische Krankheiten der Atmungsorgane, des Herzens, der Leber und der Nieren, Stoffwechselkrankheiten wie Diabetes, neurologische Krankheiten, angeborene und erworbene Immundefekte, HIV-Infektionen.
  • Medizinisches Personal
  • Personal in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
  • Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel beziehungsweise bei erhöhter gesundheitlicher Gefährung infolge einer Grunderkrankung ab dem ersten Drittel
  • Personen, die eine mögliche Infektionsquelle für die von ihnen betreuten Risikopersonen sein können.
  • Die Impfung sollte vor Beginn der Grippesaison im November/Dezember durchgeführt werden. Es dauert 10–14 Tage, bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist.
  • Die Kosten der Impfung werden für die Personen, für die die ständige Impfkommission die Impfung gegen Grippe empfiehlt, übernommen.
  • In vielen Betriebsstätten wird die Grippeimpfung auch vom Betriebsarzt angeboten.

Welche Nebenwirkungen gibt es?

  • In der Regel wird die Grippeimpfung gut vertragen. Bei allergischer Disposition (vor allem bei Allergien gegenüber Hühnereiweiß) ist die Indikation streng zu überprüfen.
  • In diesem Fall, wie auch bei allen anderen Fragen, sollten Sie sich über mögliche Gegenanzeigen hausärztlich oder kinderärztlich beraten lassen.

Weitere Informationen

Auf dem Portal www.infektionsschutz.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung können Sie wichtige Informationen über den Krankheitserreger beim Menschen sowie über entsprechende Schutzmaßnahmen entnehmen.

Download Informationsbroschüre zur Grippe:

Grippeinformation für Bürger*innen PDF (112,6 kB)

Welches Risiko besteht bei Schönheitseingriffen?

Die Anzahl der missglückten Eingriffe ist gestiegen, da es immer mehr Eingriffe gibt.

Beispiel

Zwei Kosmetikerinnen wurden vom Landgericht Bochum im Jahr 2019 zu Freiheitsstrafen und Geldstrafen wegen schwerer Körperverletzung in mehr als 30 Fällen verurteilt worden, da sie ohne entsprechende fachliche Qualifikation Lippen mit Hyaluron aufgespritzt und Falten mit Hyaluron unterspritzt haben mit zum Teil verheerenden Folgen.

Was muss ich als Verbraucher*in beachten?

  • Eingriffe, die mit Injektionsnadeln getätigt werden, gelten grundsätzlich als sogenannte „Ausübung von Heilkunde“ und dürfen damit ausschließlich von approbierten Ärzt*innen oder Personen mit allgemeiner Heilpraktiker-Erlaubnis durchgeführt werden.
  • Kosmetiker*innen ist diese Art der Eingriffe grundsätzlich untersagt.

Neu auf dem Schönheitsmarkt sind Hyaluron-Pens

  • Hierbei wird Hyaluron mittels eines speziellen Geräts mit hoher Geschwindigkeit in die Haut „geschossen“.
  • Geworben wird damit, dass dieser Eingriff ohne Schmerzen und ohne Nadeln erfolgt und damit Lippen aufgespritzt oder Falten aufgepolstert werden können.

Was sind die Risiken bei Eingriffen mit dem Hyaluron-Pen?

  • Auch diese Eingriffe erfordern Fachkenntnisse, die in der ärztlichen und heilkundlichen Ausbildung erworben werden und sind damit ebenfalls Kosmetiker*innen untersagt.

Hinweise aus dem Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz

Die Leiterin des Fachbereichs Frau Dr. Scholten dazu:

  • „Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat klargestellt, dass auch die vermeintlich unblutige Alternative der Schönheitseingriffe mittels dieses Hyaluron-Pens in fachkundige Hände gehört. Ich rate daher dringend, vor jedem Schönheitseingriff sich zu vergewissern, ob die erforderliche Ausbildung für den Eingriff auch vorhanden ist. Nur so kann die Qualität der Schönheitsbehandlung sichergestellt und im Notfall auch in geeigneter Weise eingegriffen werden. Leider sind auf diesem lukrativen Gebiet mittlerweile viele Scharlatane unterwegs.“

Fragen zum Thema Hyaluron an den Fachbereich

Worauf sollte man beim Kauf von Arzneimitteln im Internet achten?

  • Das Internet gewinnt als Informationsquelle über Krankheiten und deren Behandlung mit Arzneimitteln sowie als Bestellplattform für Arzneimittel immer mehr Bedeutung.
  • Doch Vorsicht, nicht alle Informationen und Arzneimittelangebote sind seriös und können so zur ernsthaften gesundheitlichen Gefahr werden.
  • Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen zum Thema hat das Landeszentrum für Gesundheit in NRW unter dem Titel " Arzneimittelhandel im Internet" zusammengestellt

Wichtige Informationen für Hausverwaltungen, Hauseigentümer und Mieter

  • Trinkwasser muss genusstauglich und rein sein, so steht es in der Trinkwasserverordnung.
  • In Bezug auf Blei und Legionellen liefen für Hauseigentümer*innen im November 2013 wichtige Fristen ab.
  • Hierauf weist der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz der Stadt Hagen mit seinen Aufgaben als Gesundheitsamt hin.

Welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen können durch Blei im Trinkwasser entstehen?

  • Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Blei können sowohl nach kurzfristiger als auch nach langfristiger Aufnahme entstehen.
  • Akute Bleivergiftungen treten nur noch sehr selten auf, bedeutsamer sind heute chronische gesundheitsschädigende Auswirkungen, die durch erhöhte Langzeitaufnahme verursacht werden.
  • Hierzu zählen zum Beispiel Nierenfunktionsstörungen und Beeinträchtigungen des blutbildenden Systems.
  • Besonders empfindlich gegenüber Blei ist das Nervensystem. Zu den Risikogruppen für Blei gehören insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere sowie Personen mit Eisen-, Kalzium-, Zink- und Phosphatmangel.

Was muss bei Bleirohren beachtet werden?

  • Bleirohre wurden in Nordrhein-Westfalen häufig in älteren Häusern vor 1973 verlegt.
  • Aus den Bleirohren kann sich Blei – insbesondere dann, wenn das Wasser über mehrere Stunden in der Leitung gestanden hat – herauslösen und in das Trinkwasser übergehen.
  • Bleirohre sind sehr langlebig und noch immer in alten Gebäuden vorzufinden.
  • Aus diesem Grund werden die Inhaber von Hausinstallationen nach der Trinkwasserverordnung erstmals dazu verpflichtet, die betroffenen Verbraucher zu informieren, wenn noch Bleileitungen in der Hausinstallation vorhanden sind.
  • Die Informationspflicht gilt ab dem 1.12.2013.
  • Dabei ist der Grenzwert für Blei zurzeit 0,025 Milligramm pro Liter und wird am 01.12.2013 auf 0,01 Milligramm pro Liter verschärft.
  • Das entspricht dann 10 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser.
  • Dieser Wert kann faktisch nur eingehalten werden, wenn keine Bleirohre mehr im Wasserversorgungssystem vorhanden sind.

Downloads

Informationsblatt: Blei im Trinkwasser? PDF (1,2 MB)

Wie gelangen Legionellen ins Trinkwasser?

  • Legionellen können sich in technisch mangelhaften oder schlecht gewarteten Warmwassersystemen vermehren.
  • Nach Schätzungen des Umweltbundesamtes erkranken jährlich 32.000 Menschen an einer Legionellose, einer schweren Lungenentzündung.
  • Die Infektion erfolgt durch die Inhalation von feinen Wassertröpfchen, vor allem beim Duschen.
  • Verfügt ein Mehrfamilienhaus über eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung, muss der Hauseigentümer bzw. der Hausverwalter bis zum 31.12.2013 das Warmwasser auf Legionellen untersucht haben.
  • Die Untersuchungsstellen für Trinkwasser hat das Land NRW im Internet veröffentlicht

Downloads

Laborliste Trinkwasseruntersuchungsstellen in NRW PDF (527,9 kB)

Wann muss ich mich an das Gesundheitsamt wenden?

  • Wird der sogenannte technische Maßnahmenwert in einer Probe überschritten, muss dies dem Gesundheitsamt unverzüglich angezeigt, die Anlage technisch überprüft und alles genauestens dokumentiert werden.
  • Das Gesundheitsamt ist berechtigt, alle Unterlagen einzusehen, um festzustellen, ob der Verantwortliche seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.
  • Bei Überschreitungen des Maßnahmenwertes hat der Vermieter eine besondere Verantwortung.
  • Das zeigt sich nicht zuletzt in der Meldepflicht. Auskünfte und Beratung hierzu Tel: 02331 207-3658 oder 02331 207-3705.

Bei speziellen Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz der Stadt Hagen.

  • Die echte Grippe (Influenza) ist eine schwerwiegende Infektion und von einem grippalen Infekt (einfache Erkältungskrankheit) zu unterscheiden. Die Influenza beginnt häufig mit plötzlich auftretendem hohen Fieber, ausgeprägtem Krankheitsgefühl, heftigen Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen sowie trockenem Husten.

  • Einige gefährdete Personengruppen wie chronisch Kranke sowie ältere und immungeschwächte Menschen haben ein hohes Risiko für ernste, und unter Umständen lebensbedrohliche Komplikationen der Influenza wie z.B. eine Lungenentzündung. Auch während einer Schwangerschaft verläuft eine Influenza häufig schwer.

  • Sie können der Grippe zuvorkommen, indem Sie sich gegen Influenza impfen lassen. Dieses ist die wirksame Maßnahme, sich selbst dagegen zu schützen und gleichzeitig zu verhindern, dass Sie den Erreger auf andere gefährdete Menschen übertragen.

Informationen zu Grippe-Impfstoffen

  • Da Influenzaviren sich ständig verändern, wird jährlich die Zusammensetzung der Influenza-Impfstoffe überprüft und angepasst.

  • Seit 2023 empfiehlt die WHO den Wechsel von Vierfach- zu Dreifach-Impfstoffen, da seit 2020 das vierte Virus kaum mehr nachweisbar war. Sollte für die Saison 2024/2025 der Dreifach-Lebendimpfstoff nicht vorhanden sein, ist die Verwendung von inaktiviertem Vierfach-Impfstoff (Totimpfstoff) weiterhin möglich.
  • Eine Verwendung von virerfachem Lebensimpfstoff wird NICHT empfohlen. Neben dem Totimpfstoff ist ein Lebendimpfstoff für Kinder im Alter von 2 bis einschließlich 17 Jahren zugelassen, der als Nasenspray verabreicht wird.

Wer sollte sich impfen lassen?

  • Menschen, die 60 Jahre und älter sind
  • Personen, die in Alten- oder Pflegeheimen leben
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung, z. B. durch chronische Krankheiten der Atmungsorgane, des Herzens, der Leber und der Nieren, Stoffwechselkrankheiten wie Diabetes, neurologische Krankheiten, angeborene und erworbene Immundefekte, HIV-Infektionen.
  • Medizinisches Personal
  • Personal in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
  • Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel bzw. bei erhöhter gesundheitlicher Gefährung infolge einer Grunderkrankung ab dem ersten Drittel
  • Personen, die eine mögliche Infektionsquelle für die von ihnen betreuten Risikopersonen sein können.

Informationen zur Imfpung

  • In der Regel wird die Grippeimpfung gut vertragen. Bei allergischer Disposition (vor allem bei Allergien gegenüber Hühnereiweiß) ist die Indikation streng zu überprüfen. In diesem Fall, wie auch bei allen anderen Fragen, sollten Sie sich über mögliche Gegenanzeigen von Ihrem Hausarzt oder dem Kinderarzt beraten lassen.

  • Die Impfung sollte vor Beginn der Grippesaison im November/Dezember durchgeführt werden. Es dauert 10–14 Tage, bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist.

  • Die Kosten der Impfung werden für die Personen, für die die ständige Impfkommission die Impfung gegen Grippe empfiehlt, übernommen. In vielen Betriebsstätten wird die Grippeimpfung auch vom Betriebsarzt angeboten.

  • Der nachfolgend veröffentlichten Bürgerinformation des Portals www.infektionsschutz.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung können Sie wichtige Informationen über den Krankheitserreger beim Menschen sowie über entsprechende Schutzmaßnahmen entnehmen.

Unsere Dienstleistungen

Wann benötigt man amtsärztliche Gesundheitszeugnisse und Gutachten?

Zum Beispiel erforderlich bei:

  • Einstellung in den öffentlichen Dienst
  • Überprüfung der Fahrtauglichkeit auf Veranlassung der Fahrerlaubnisbehörde
  • Prüfungsbefreiungen soweit gesetzlich vorgeschrieben (z.B. bei Staatsexamen)

Standort & Erreichbarkeit

  • Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz - Zentrale Anmeldung
  • Rathaus II, Berliner Platz 22, 58089 Hagen, 4. Etage, Zimmer D.441

Anmeldung und Terminvereinbarung

  • Telefon: 02331 207-5836, -5627

Öffnungszeiten

  • Montag bis Donnerstag: 08:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag: 08:30 - 11:00 Uhr

Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

  • Untersuchungsantrag / Untersuchungsauftrag
  • Lichtbildausweis

  • Anerkennung von ausländischen Ausbildungen in nicht ärztlichen Gesundheitsberufen
  • Erteilung von Berufserlaubnissen

Standort und Erreichbarkeit

  • Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz - Medizinalaufsicht
  • Rathaus II, Berliner Platz 22, 58089 Hagen, 4. Etage, Zimmer A.422
  • Telefon: 02331 207-3469
  • Telefax: 02331 207-2453

Öffnungszeiten

  • Montag bis Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr
  • Freitag: 08:30 - 12 Uhr

Besonderheiten / Befreiungen

  • Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Dienstleistung
  • Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles

Was ist die Arzneimittelüberwachung?

Im Rahmen des Verbraucherschutzes werden Betriebe und Einrichtungen, in denen Arzneimittel an Endverbraucher abgegeben werden, überwacht.

Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Apotheken
  • Krankenhäuser
  • Alten- und Pflegeheime
  • Drogerien
  • Reformhäuser
  • Supermärkte etc.

Standort und Erreichbarkeit

  • Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz - Amtsapothekerin
  • Rathaus II, Berliner Platz 22, 58089 Hagen, 4. Etage, Zimmer A.419
  • Telefon: 02331 207-3726
  • Telefax: 02331 207-2453

Öffnungszeiten

nach Vereinbarung

Sonstiges

Was muss bei Betäugungsmitteln auf Reisen beachtet werden?

Es gelten unterschiedliche Voraussetzungen bei:

  • Reisen im sogenannten Schengener Raum
  • Internationalen Reisen

Welche Länder gehören zum Schengener Raum?

  • Belgien
  • Frankreich
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Portugal
  • Spanien
  • Italien
  • Österreich
  • Griechenland
  • Dänemark
  • Finnland
  • Island
  • Norwegen
  • Schweden
  • Estland
  • Lettland
  • Litauen
  • Malta
  • Polen
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Schweiz
  • Liechtenstein

Was genau muss ich bei einer Reise beachten?

  • Um einen ordnungsgemäßen Grenzübertritt sicherstellen zu können, ist grundsätzlich bei einer Reise mit Betäubungsmitteln eine Bescheinigung des behandelnden Arztes, beglaubigt durch die Gesundheitsbehörde, mit sich zu führen.

Was muss bei der BtM-Bescheinigung beachtet werden?

  • Gültig für eine Reise von bis zu 30 Tagen.
  • Reiseantritt innerhalb von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum.
  • Die Ausstellung von zwei aufeinanderfolgenden Bescheinigungen ist nicht zulässig.
  • Bei einer Reisedauer von mehr als 30 Tagen ist im Zielland zur weiteren Arzneimittelversorgung ein Arzt aufzusuchen.
  • Dies gilt sowohl für den Schengen Raum als auch für Drittstaaten.
  • Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.

Wann sollte ich mich an den Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz wenden?

  • Immer dann, wenn Sie eine Reise mit Betäubungsmitteln durchführen wollen, sollten Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt beim Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz melden.

Welche Unterlagen muss ich beim Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz vorlegen?

  • Ein ordnungsgemäß ausgefülltes und vom Arzt unterschriebenes Formular „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung“ (Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens) oder
  • bei Reisen in Nicht-Schengen-Staaten ein entsprechend ordnungsgemäß ausgefülltes internationales Formular.
  • Das Formular muss den Stempel des behandelnden Arztes enthalten.
  • Der Patient sollte sich im Vorfeld selbst bei der diplomatischen Vertretung des Urlaubslandes über die Einfuhrbestimmungen informiert haben.
  • Eine Kopie des letzten Rezeptes.
  • Den Personalausweis des/der Patienten/in oder eine Vollmacht und der Personalausweis des/der Vertreters/in.
  • Die Formulare liegen in der Regel den behandelnden Ärzt*innen vor, können aber auch hier heruntergeladen werden.

Downloads

Schengener Bescheinigung PDF (191,5 kB)

Internationales Formular PDF (1,6 MB)

Welche Kosten entstehen mir?

  • Die Beglaubigung ist kostenpflichtig.
  • Die Gebühr in Höhe von 10,00 Euro kann in bar oder per EC-Karte entrichtet werden.

Standort und Erreichbarkeit

  • Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz
  • Rathaus II, Berliner Platz 22, 58089 Hagen, 4. Etage, Zimmer A.419
  • Telefon: 02331 207-3726 oder -2945 oder -3469
  • Telefax: 02331 207-2453

Öffnungszeiten

  • Nach telefonischer Vereinbarung

Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz finden Sie hier.

Was wird im Rahmen der Gefahrstoffüberwachung kontrolliert?

  • Im Rahmen des Verbraucherschutzes werden regelmäßig Betriebe, die Gefahrstoffe im Einzelhandel an private Endverbraucher abgeben kontrolliert.

Welche Betriebe werden kontrolliert?

  • Baumärkte
  • Gartencenter
  • Landhandelsbetriebe
  • Drogerien
  • Tankstellen
  • Dampfershops
  • Zoofachgeschäfte
  • Supermärkte
  • Der ortsansässige Versandhandel

Was wird bei der Gefahrstoffüberwachung kontrolliert?

  • Um eine gefahrlose und gefahrenbewusste Anwendung zu erreichen, werden bei Gefahrstoffen und Bioziden die richtige Kennzeichnung, sowie gegebenenfalls zusätzliche Merkmale, wie kindergesicherte Verschlüsse und tastbare Gefahrenhinweise überprüft.
  • Des Weiteren wird die Einhaltung von Abgabevorschriften, Verboten und Beschränkungen überwacht.
  • Einige Chemikalien unterliegen aufgrund ihrer Gefährlichkeit den Vorschriften der Chemikalienverbots-Verordnung.
  • Der Handel mit solchen Chemikalien bedarf einer behördlichen Erlaubnis beziehungsweise der geplante Handel muss der zuständigen Aufsichtsbehörde angezeigt werden.
  • Diese Verordnung regelt auch, wann und wie Abgabebücher geführt werden müssen, welche Sachkunde benötigt wird und für welche Stoffe ein Selbstbedienungsverbot gilt.

Standort & Erreichbarkeit

  • Stadt Hagen - Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz - Amtsapothekerin
  • Rathaus II, Berliner Platz 22, 58089 Hagen, 4. Etage, Zimmer A.419
  • Telefon: 02331 207-3726
  • Telefax: 02331 207-2453

Öffnungszeiten

  • Nach Vereinbarung

Wo kann ich eine Gelbfieberimpfung für Auslandsreisen bekommen?

  • Gelbfieberimpfungen für Auslandsreisen können Sie bei Frau Schäler, Fachärztin für Innere Medizin, Leitende Notärztin bei der Feuerwehr der Stadt Hagen, in Anspruch nehmen.
  • Weitere Gelbfieberimpfstelle in Hagen: Praxis Dres. Langhoff, Am Rastebaum 3, 58097 Hagen, Tel. 02331 8 25 24

An wen wende ich mich für allgemeine Reiseimpfungen?

  • Bezüglich allgemeiner Reiseimpfungen lassen Sie sich bitte hausärztlich beraten.

Anmeldung und Terminvergabe

  • Die Anmeldung kann ausschließlich per E-Mail erfolgen.
  • Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer für einen möglichen Rückruf an.

Öffnungszeiten

  • Nach telefonischer Vereinbarung

Besonderheiten / Befreiungen

  • Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Centrum für Reisemedizin Düsseldorf.

STD-Beratung und HIV-Test

Der Rat der Stadt Hagen hat beschlossen, dass die anonyme HIV-/AIDS-Beratung nicht mehr beim Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz stattfindet.

  • Seit dem 01.01.2009 können sich alle interessierten Bürger*innen bei der Aidshilfe Hagen e.V. zum Thema AIDS / HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten beraten lassen.
  • Wer einen anonymen und kostenlosen HIV-Test durchführen lassen möchte, der wendet sich ebenfalls an die Beratungsstelle der Aidshilfe Hagen e.V., Körnerstraße 82c, 58095 Hagen, Telefon 02331 33 88 33
  • Mehr Informationen erhalten Sie bei der Aidshilfe Hagen e. V.

Wo erfolgt die Ausstellung von Leichenpässen?

  • Leichenpässen werden von der Medizinalaufsicht im Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz ausgestellt.

Welche Unterlagen benötige ich, um einen Leichenpass ausstellen zu lassen?

Nach § 17 des Bestattungsgesetzes NRW werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesamtes über die Eintragung des Sterbefalls oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes
  • Todesbescheinigung (nicht vertraulicher Teil)
  • zweite Leichenschau durch die amtsärztliche Person. Setzen Sie sich dafür mit der oben genannten Fachdienststelle in Verbindung
  • bei Vorlage einer Bescheinigung der Staatsanwaltschaft entfällt die 2. Leichenschau
  • Bestätigung der ordnungsgemäßen Einsargung

Was muss ich sonst noch beachten?

  • Die Leiche muss nach den Vorschriften des Bestattungsgesetzes NRW vom 01.09.2003 eingesargt und mit einem zur Leichenbeförderung bestimmten und hierfür ausgestatteten Fahrzeug befördert werden.

Welche Gebühren werden für die Ausstellung eines Leichenpasses fällig?

  • Entscheidung über das Ausstellen eines Leichenpasses: 25,00 Euro
  • Zweite Leichenschau: 91,00 Euro

Wie kann ich die Gebühren zahlen?

  • Die Gebühren können per EC-Karte oder in bar entrichtet werden.

Standort und Erreichbarkeit

  • Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz - Medizinalaufsicht
  • Rathaus II, Berliner Platz 22, 58089 Hagen, 4. Etage, Zimmer A.422
  • Telefon: 02331 207-3469
  • Telefax: 02331 207-2453

Öffnungszeiten

  • Montag bis Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:45 Uhr
  • Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Was sind meldepflichtige Erkrankungen nach dem Infektionsschutzgesetz?

  • Die Merkblätter zu den verschiedenen Infektionskrankheiten finden Sie auf Unser Service

Wer nimmt Meldungen über meldepflichtige Erkrankungen entgegen?

  • Der Fachbreich Gesundheit und Verbraucherschutz nimmt Meldungen meldepflichtiger Erkrankungen entgegen.

Standort & Erreichbarkeit

  • Stadt Hagen, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz
  • Haus Busch 1, 58099 Hagen
  • Telefon: 02331 207-3658 (-5608, -5572)
  • Telefax: 02331 207-2453

Öffnungszeiten

  • Montag bis Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:45 Uhr
  • Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Besonderheiten / Befreiungen

  • Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles.
  • Bei Inanspruchnahme der oben genannten Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die obige zuständige Stelle.

Wer nimmt Meldungen über Tuberkulose entgegen und verfolgt diese?

  • Der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz nimmt Tuberkulose-Meldungen entgegen und verfolgt diese.

Standort & Erreichbarkeit

  • Stadt Hagen, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz - Tbc.-Fürsorge
  • Haus Busch 1, 58099 Hagen
  • Telefon: 02331 207-3717
  • Telefax: 02331 207-2453

Öffnungszeiten

  • Montag bis Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr
  • Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Besonderheiten / Befreiungen

  • Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles.
  • Bei Inanspruchnahme der oben genannten Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die obige zuständige Stelle.

Unsere Fachabteilungen

Gesundheitsförderung Impfungen und Infektionskrankheiten Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Lebensmittelüberwachung Sozialpsychiatrischer Dienst

Medizinalaufsicht

Hebammen und Entbindungspfleger

  • Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Akademisierung des Hebammenberufs in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Regelungen vom 01.02.2022 (GV. NRW Ausgabe 2022 Nr. 9 vom 28.02.2022, Seite 159 bis 228) sind weitreichende Änderungen für den Hebammenberuf in Kraft getreten.

Welche Verpflichtungen bestehen seit der Gesetzesänderung?

  • Hebammen und Entbindungspfleger haben grundsätzlich dem Gesundheitsamt ihres Wohnortes die Aufnahme, Veränderung, Ummeldung oder Beendigung/Aussetzung ihrer Tätigkeit anzuzeigen.
  • Zusätzlich ist eine jährliche Mitteilung über die wahrgenommene Tätigkeit bis zum 31.01. des Folgejahres dem Gesundheitsamt zu übermitteln.
  • Außerdem besteht die gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen beruflichen Fortbildung. Danach sind alle Hebammen und Entbindungspfleger verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren Fortbildungsmaßnahmen in einem Umfang von mindestens 60 Unterrichtsstunden nachzuweisen, davon mindestens 20 Stunden auf dem Gebiet des Notfallmanagements. Die nächste Fortbildungsperiode endet am 31.05.2026.

Wie kann ich Meldungen und Mitteilungen an das Gesundheitsamt übermitteln?

  • Um der Verpflichtung der ersten beiden Punkte nachzukommen, bietet das Gesundheitsamt Hagen die Möglichkeit der Online-Meldung mit diesem Formular
  • Über diesen Weg können datenschutzkonform alle notwendigen Angaben gemacht und die eventuell erforderlichen Unterlagen angehängt werden.
  • Es besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit auf dem üblichen Postweg die erforderlichen Angaben zu übermitteln.

  • Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz - Medizinalaufsicht
  • Rathaus II, Berliner Platz 22, 58089 Hagen, 4. Etage, Zimmer A.422
  • Telefon: 02331 207-3469
  • Telefax: 02331 207-2453

Bei folgenden Themen helfen wir Ihnen ebenfalls gerne weiter:

Selbsthilfegruppen Infektionskrankheiten, Impfungen und Infektionsschutzbelehrungen Lebensmittelüberwachung Gesundheitsförderung Informationen zum Coronavirus

Das MRE-Netzwerk Hagen

  • Die zunehmende MRSA-Prävalenz macht immer mehr Probleme im Gesundheitswesen.
  • Während es in den Niederlanden gelingt, durch konsequente Maßnahmen die MRSA-Raten abzusenken, stagnieren diese in Deutschland auf hohem Niveau oder steigen sogar an.
  • Eine konsequente koordinierte Bekämpfung ist zwingend erforderlich.
  • In diesem Sinn sind auch der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 30.06.2006 zu sehen und die Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales aus den Jahren 2007 und 2008.
  • Das Infektionsschutzgesetz bezieht sich in den Paragraphen 3 und 23 ebenfalls auf multiresistente Keime und es gibt zahlreiche relevante RKI-Empfehlungen.
  • Aus all diesen Fakten und Gesetzen ergab sich konsequenterweise, dass der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz Hagen die Gründung eines MRSA-Netzwerkes unter Einbeziehung aller relevanten Hagener Institutionen umsetzte.
  • In der Netzwerkkonferenz am 27.05.2015 erfolgte aufgrund der erweiterten Problemlage multiresitenter Keime die Umbenennung in "MRE-Netzwerk Hagen".
  • Damit werden die Voraussetzungen geschaffen für eine effektive MRE-Prävention, Bekämpfung und Therapie mit dem Ziel, die Prävalenzrate auch auf kommunaler Ebene deutlich zu senken.

  • Im Rahmen der Gründungsveranstaltung erklären alle beteiligten Institutionen schriftlich verbindlich, die Vorgaben und Ziele des Hagener MRSA-Netzwerkes einzuhalten.

Ziele

  • Akzeptanz und konsequente Umsetzung der RKI-Richtlinie.
  • Orientierung an den Qualitätskriterien des MRSA-EUREGIO-Projektes auf kommunaler Ebene - soweit möglich.
  • Gezielte Suche nach MRE-Kolonisation in Krankenhäusern im Sinne der Empfehlungen des RKI.
  • Konsequente Sanierung der MRSA-Träger, auch bei medizinischem Personal.
  • Kontrollierter Einsatz von Antibiotika.
  • Angemessenes Verlegungs- und Entlassmanagement unter Anwendung des eingeführten Verlegungsbogens.

  • Der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz Hagen hatte zur Gründung des Hagener MRSA-Netzwerkes diese Internetpräsentation geschaltet. Sie stellt eine ständige Informationsplattform des Netzwerkes darstellen.

Dr. Claudia Sommer

Folgende Institutionen haben an der Gründungsveranstaltung des Hagener MRSA-Netzwerkes teilgenommen und / oder sind durch ihre verbindliche Unterschrift Teil des Hagener MRSA-Netzwerkes geworden:

  • Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz Hagen
  • Allgemeines Krankenhaus Hagen gem. GmbH
  • Evangelisches Krankenhaus Hagen-Haspe gGmbH
  • HELIOS-Klinik Hagen-Ambrock
  • Katholische Krankenhaus gGmbH
  • Ärztekammer Westfalen-Lippe
  • Amt für Brand- und Katastrophenschutz (Hagener Feuerwehr)
  • Evangelische Stiftung Volmarstein
  • Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis
  • Arbeiterwohlfahrt, Westliches Westfalen e.V.
  • Seniorenresidenz Vivaldi oHG
  • Diakonische Altenhilfe Siegerland gGmbH
  • CURANUM Westfalen GmbH (Seniorenresidenz Emst)
  • AG Ambulante Pflegedienste
  • Wohlbehagen im Lukaspark
  • Wohlbehagen Kurzzeit- und Tagespflege
  • Wohlbehagen Langzeitpflege Berchum
  • Wohlbehagen Ambulante Dienste
  • BSH (Holding) GmbH & Co. KG (Seniorenzentrum Buschstraße)
  • Caritasverband Hagen e.V.
  • Blindenwerk Westfalen gem. GmbH
  • Evangelisches Altenwohnheim Dahl
  • Ambulante Pflege Diakonisches Werk Ennepe-Ruhr / Hagen
  • Blaues Kreuz Diakoniewerk, Falkenroth-Haus
  • Gemeinschaftspraxis für Laboratoriumsmedizin Dr. med. Ulrich Ecker & Dr. med. Andreas Waßmann, Hagen
  • CMS Pflegewohnstift Harkorten, Hagen-Haspe

Downloads

Wortlaut der Abschlusserklärung PDF (178,5 kB)

MRE-Transportbogen PDF (51,3 kB)

Wo kann ich den Transport- und Übergabebogen noch erhalten?

  • Der Transport- und Übergabebogen kann bis auf weiteres beim Gesundheitsamt Hagen bezogen werden.

  • Häufig gestellte Fragen und Antworten finden Sie auf den Seiten des Euregiopojektes.
  • Ein umfangreiches Angebot an Publikationen, Regeln und Richtllinien finden Sie auf den Internetseiten des Landeszentrums Gesundheit NRW (LZG).
  • Für weitere Fragen steht der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz Hagen selbstverständlich zur Verfügung: *****@stadt-hagen.de oder rufen Sie während der Dienstzeiten unter der Telefonnummer 02331 207-3555 an.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Mitglieder der Hygiene – AG direkt anzusprechen

  • Frau Dr. Scholten
    Fachbereichsleitung Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz
    Tel. 02331 207-3721, E-Mail
  • Frau Funke Gesundheitsingenieurin und Bereichsleiterin Medizinisch-technisches Gesundheitswesen / Hygiene, Tel. 02331 207-3658, E-Mail
  • Kath. Krankenhaus Hagen gem GmbH, Hygieneabteilung, Tel. 02331 805-9267, E-Mail: hygiene@kkh-hagen.de
  • Bernhard Külpmann, Büro für Hygiene, Posener Str. 18, 58099 Hagen, Tel. 0152 33961030, E-Mail: bfh-hagen@web.de

Symbolbild

Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz

Adresse: Berliner Platz 22, 58099 Hagen

Öffnungszeiten: Mo-Do: 8.30-12 und 14 bis 16 Uhr, Fr: 8.30 bis 11.30 Uhr