Statistik und Wahlen
Auf dieser Seite

Herzlich willkommen bei der Abteilung Statistik und Wahlen

Auf einen Blick
  • Wir sind für die Durchführung und Organisation von Wahlen und Abstimmungen im Stadtgebiet Hagen verantwortlich.
  • Wir bearbeiten und analysieren kommunale Daten innerhalb der abgeschotteten Statistikstelle.
  • Wir betreuen das kleinräumige Gliederungssystem der Stadt Hagen.
  • Wir organisieren Erhebungen, Umfragen und Zensus.

Aktuelles

Wahlhelfer*innen für die Kommunalwahl 2025

  • Die Stadt Hagen bereitet derzeit die Kommunalwahlen, die am 14. September 2025 stattfinden, vor. An diesem Tag werden der*die Oberbürgermeister*in, der Rat, die Bezirksvertretungen, das Ruhrparlament und der Integrationsrat gewählt.
  • Sie möchten sich als Wahlhelfer*in bewerben oder suchen mehr Informationen rund um das Thema Wahlen? Dann schauen Sie gerne auf dieser Seite unter den entsprechenden Abschnitten vorbei.

Foto: Eine Hand hält einen Kugelschreiber. Unter der Hand ist ein Zettel mit einem Balkendiagramm.
Die Abteilung Statistik und Wahlen bereitet verschiedene Statistiken rund um Hagen auf.

Statistiken

Hier finden Sie objektive und fachlich unabhängige Statistiken, insbesondere über die Einwohner*innen und somit der kleinräumigen Verteilung der Hagener Bevölkerung.

  • An den hier aufbereiteten und schließlich veröffentlichten Daten lassen sich viele Entwicklungen ablesen.
  • Zahlen beschreiben die zeitlichen Veränderungen, geben Auskunft über die innerstädtischen Strukturen und zeigen, wie Hagen im Vergleich zu anderen Städten dasteht.
  • Die Statistiken bieten einen informativen Einblick unter anderem in die Themenbereiche Bevölkerung, Wirtschaft, Bau- und Wohnungswesen, Verkehr, Bildung, Rechtspflege, Kulturelles Geschehen, Gesundheits- und Sozialwesen.
  • Bei Bedarf fragen Sie einfach nach, ob zu Ihren Fragen Daten hier vorliegen oder beschafft werden können.
  • Ein weiteres Aufgabengebiet sind Umfragen, deren Ergebnisse für die Fachbereiche als Planungsgrundlage dienen können.

Das monatlich aktualisierte Zeitreihenmonitoring stellt Daten für die Stadt Hagen in tabellarischer und grafischer Form für die Themenbereiche Wetter und Bevölkerung wie folgt zur Verfügung:

Bevölkerungsdaten

Wetterdaten

Kleinräumige Arbeitsmarktdaten

Bewegungsdaten der Stadt Hagen

  • Für die Jahre 2023 und 2024 werden Ihnen hier die wichtigsten Bewegungsdaten in Daten und Zeitreihen angeboten. Hierbei handelt es sich um eine statistische Analyse nach Ereignisdatum.

Sie erhalten einen ersten Überblick über die unterschiedlichen Bereiche der Stadt Hagen. Themenbereiche wie die aktuellen Bevölkerungszahlen, Wahlergebnisse, Wirtschafts- daten, Kriminalstatistik, Daten zum Straßenverkehr, Bautätigkeit, Gesundheits- und Sozialwesen oder die Klimadaten geben Ihnen die Möglichkeit, ganz neue Facetten in Ihrer Stadt oder in Ihrem Stadtteil zu entdecken.

Weitere Jahrbücher finden Sie unter "Historisches"

Unter dieser Rubrik können Sie eine Liste der unterschiedlichsten Veröffentlichungen aus den Jahren 1995 bis 2012 aufrufen. Publikationen daraus können Sie gerne bei den Mitarbeitenden der Abteilung Statistik und Wahlen anfordern.

Zudem stellen wir Ihnen aus den folgenden Jahren weitere Statistische Jahrbücher zur Verfügung:

Das aktuelle "Kommunalprofil Hagen" stellt Entwicklungen im Zeitverlauf dar, mit Inhalten wie: Gebiet, Bevölkerung, Bildung, Soziales, Beschäftigung, Produzierendes Gewerbe, Unternehmen, Umsatzsteuer, Einkommen, Verkehr und Wahlen. Die Veröffentlichungen finden Sie unter diesem Link.

Bildung gemeinsam gestalten: Der Bildungsbericht Ruhr 2020 zeichnet die Entwicklungen im Bildungssystem bis 2019 nach und zeigt damit einen Gesamtüberblick kurz vor der Corona-Krise.

Hagener Bevölkerungsatlas

  • Hierbei handelt es sich um ein interaktives Online-Präsentationstool, mit dem Daten in dynamischen Karten, Diagrammen und Tabellen zu verschiedenen Themen dargestellt werden können.
  • Der Atlas ermöglicht einen räumlichen Vergleich auf Ebene der 39 Wohnbezirke oder der fünf Stadtbezirke der Stadt Hagen.
  • Dabei stellt er nicht nur die aktuelle Situation dar, sondern wirft auch einen Blick in die Vergangenheit, um zurückliegende Entwicklungen aufzuzeigen.
  • Zum derzeitigen Bearbeitungsstand können Sie sich unter anderem über die Zusammensetzung und die Entwicklung der Bevölkerung, der Haushalte und der Kraftfahrzeuge informieren.

Straßenverzeichnis

Zum Hagener Straßenverzeichnis
Foto: Eine Hand steckt einen Umschlag in eine Wahlurne.
Die Mitarbeitenden sind für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen zuständig.

Wahlen

  • 1. August 2025: Die Bekanntmachungen über die Zulassung der Kandidat*innen für die Kommunal- und Integrationsratswahl am 14.09.2025 können im Amtsblatt eingesehen werden.
  • 30. Juli 2025: Die Bekanntmachung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) über die Zulassung der Kandidat*innen für die Wahlen am 14. September 2025 können auf der Internetseite des RVR eingesehen werden.
  • 1. April 2025: Für die Kommunalwahl am 14.September 2025, gegebenenfalls 14 Tage später (28. September 2025) für eine Stichwahl, suchen wir ab sofort 1.300 Wahlhelfer*innen für die unterschiedlichen Aufgaben. Unter dem Punkt "Wahlhelfer*innen" finden Sie weitere Informationen sowie das Anmeldeformular.
  • 8. Oktober 2024: Bekanntmachung der Kommunalwahlbezirke für die Kommunalwahlen 2025: In seiner Sitzung am 25. September 2024 hat der Kommunalwahlausschuss der Stadt Hagen die Grenzen der Kommunalwahlbezirke für die Kommunalwahl 2025 per Beschluss festgesetzt.

  • Die Sachgruppe Wahlen, Abstimmungen und Erhebungen ist zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen, Landtags-, Bundestags- und Europawahl, der Wahl zum Integrationsrat, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, sowie von Volksbegehren und Volksentscheiden.
  • Anfallende Aufgaben sind hier zum Beispiel die Bestimmung der Wahllokale, der Wahlhelfereinsatz, der Versand der Wahlbenachrichtigungen, die Organisation der Briefwahl sowie die Ermittlung und Veröffentlichung des jeweiligen Wahlergebnisses.

  • Die Wahltermine für 2025 wurden durch das Innenministerium beziehungsweise den Bundespräsidenten festgelegt
  • Damit findet die Kommunalwahl am 14. September 2025 statt. Die Kommunalwahl umfasst auch die Wahl des Ruhrparlaments (RVR-Wahl) sowie die Integrationsratswahl.

Unter dem Punkt "Wahlhelfer*innen" finden Sie alle wichtigen Informationen zu dem Thema.

Die Wahlergebnisse der letzten drei Wahlperioden finden Sie gebündelt auf unserer Seite "Wahlergebnisse".

Foto: Der Text der Grafik ruft Wahlhelfer*innen auf, sich für die Tätigkeit bei der Stadt Hagen zu bewerben.
Die Stadt Hagen sucht Wahlhelfer*innen

Informationen rund um die Kommunalwahlen

  • Am 14. September 2025 finden fünf Wahlen statt.: Die Wahl des*der Oberbürgermeister*in, des Rates und der Bezirksvertretungen und des Ruhrparlaments.
  • Zeitgleich findet die Wahl des Integrationsrates der Stadt Hagen statt.

Der Wahllokalfinder zur Kommunalwahl

Weitere Angaben zum Wahllokal und der Barrierefreiheit befinden sich auf der Wahlbenachrichtigung, die Sie bis zum 24. August 2025 erhalten.

Die Briefwahl können Sie über diesen Link online beantragen.

  • Bei der Wahl des Rates ist die Stadt Hagen das Wahlgebiet, bei der Wahl der Bezirksvertretungen ist das Wahlgebiet der jeweilige Stadtbezirk.
  • Das Gebiet der Stadt Hagen ist in 131 Stimmbezirke aufgeteilt.
  • Für die Wahl des Rates gibt es 26 Kommunalwahlbezirke, also 26 verschiedene Stimmzettel.
  • Die Bezirksvertretungen werden in den fünf Stadtbezirken mit dem jeweiligen Stimmzettel gewählt.
  • Für die Wahl des*der Oberbürgermeister*in, des Integrationsrates und des Ruhrparlaments gibt es jeweils einen Stimmzettel, einheitlich für die gesamte Stadt.

Sie sind bei der Kommunalwahl (Oberbürgermeister*in, Rat, Bezirksvertretungen und Ruhrparlament) wahlberechtigt, wenn Sie

  • Deutsche*r oder Unionsbürger*in sind,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Hagen eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb der Stadt Hagen haben.

Bei der Wahl des Integrationsrates darf wählen, wer

  • nicht Deutsche*r im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
  • die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag

  • 16 Jahre alt sein,
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Stadt Hagen ihre Hauptwohnung haben.

Nicht wahlberechtigt sind:

  • Ausländer*innen, auf die das Aufenthaltsgesetz nach seinem § 1 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 keine Anwendung findet oder
  • Asylbewerber*innen

Wie wird der*die OB-Kandidat*in gewählt?

  • Direkt gewählt ist der*die Kandidat*in, der*die am 14. September 2025 mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
  • Sollte dies nicht der Fall sein, findet am 28. September 2025 eine sogenannte Stichwahl statt.
  • Dabei treten nur die beiden Bewerber*innen an, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
  • Es wird aufgrund desselben Wählerverzeichnisses gewählt wie bei der ersten Wahl, daher der Hinweis auf der Wahlbenachrichtigung auf die mögliche Teilnahme an der Stichwahl.
  • Bei der Stichwahl gewinnt der*die Bewerber*in, der*die von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält.
  • Bei gleicher Stimmennzahl entscheidet das von dem*der Wahlleiter*in zu ziehende Los.

Wie wird eine Person als Ratsmitglied gewählt?

  • Der Rat besteht insgesamt aus 52 Ratsmitgliedern.
  • Gewählt werden 26 Direktkandidat*innen aus den Kommunalwahlbezirken mit einfacher Mehrheit (relative Mehrheitswahl), das heißt der*die Gewinner*in eines Kommunalwahlbezirkes erhält einen Sitz im Rat.
  • Die weiteren 26 Ratsplätze werden durch Verhältniswahl (mit vorgeschalteter Mehrheitswahl) mit Hilfe von Listenkandidat*innen vergeben, das heißt über den Stimmenanteil der einzelnen Parteien an den stadtweit gültig abgegebenen Stimmen.
  • Die Anwendung des Verfahrens regelt § 33 des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen.

Wie wird eine Person in die Bezirksvertretung gewählt?

  • Diese Wahl erfolgt durch eine Listenwahl nach Verhältniswahlgrundsätzen.
  • Hierbei können nur Parteien oder Wählergruppen Wahlvorschlagslisten einreichen.

Wie wird der Integrationsrat gewählt?

  • Der Integrationsrat besteht aus 14 gewählten Vertreter*innen und sieben entsandten Ratsmitgliedern der Stadt Hagen. Dazu kommen noch 7 ständige Berater*innen.
  • Für die gewählten Vertreter*innen kann auf dem Stimmzettel nur ein*e Einzelbewerber*in oder die Liste einer Gruppe/Partei gewählt werden.
  • Die Sitzverteilung gewählten Vertreter*innen ergibt sich nach dem im Kommunalwahlgesetz für Listenwahlen vorgeschriebenen Berechnungssystem und ohne Erhöhung (Verhältnisausgleich) der in der Hauptsatzung festgelegten Sitzzahl (Sitzverteilung nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung Sainte Laguë/Schepers).
  • Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Integrationsrates.

Wer darf bei der Kommunalwahl als OB-Kandidat*in gewählt werden?

  • Sie sind am Wahltag Deutsche*r oder in Deutschland wohnhafte*r Unionsbürger*in.
  • Sie haben das 23. Lebensjahr vollendet hat und sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.
  • Sie bieten die Gewähr dafür jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
  • Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Wer darf bei der Kommunalwahl zum Rat oder Bezirkvertretungen gewählt werden?

  • Sie sind Deutscher oder Unionsbürger*in,
  • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
  • Sie haben seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihre Hauptwohnung oder halten sich sonst gewöhnlich hier auf und haben keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes.
  • Für die Bezirksvertretung ist darüber hinaus wählbar, wer in einem Kommunalwahlbezirk des entsprechenden Stadtbezirks für den Rat kandidiert.
  • Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Die wichtigsten Termine für die Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Einreichungsfrist endete nach neuer Wahlordnung am 7. Juli, die Kandidat*innen wurden am 9. Juli in öffentlicher Sitzung des Wahlausschusses festgelegt.

Wer darf bei der Wahl des Integrationsrates gewählt werden?

  • Wählbar ist jeder Hagener Bürger*in und jede wahlberechtigte Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Stadt Hagen ihre Hauptwohnung hat.
  • Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Die wichtigsten Termine für die Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Einreichungsfrist endete nach neuer Wahlordnung am 7. Juli, die Kandidat*innen wurden am 9. Juli in öffentlicher Sitzung des Wahlausschusses festgelegt.

Am Tag der Kommunalwahl findet im Ruhrgebiet auch die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr statt, auch Ruhrparlament genannt.

Weiterführende Informationen für Parteien und Wählergruppen sowie Privatpersonen finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.rvr.ruhr/politik-regionalverband/ruhrwahl-2025/

Die Landeszentrale für politische Bildung NRW stellt mit der Broschüre "Wahlen schnell erklärt! Ihre Stimme zählt!" Informationsmaterial zur Kommunalwahl und Integrationswahl 2025 in Leichter Sprache zur Verfügung.

Wahlhelfer*innen

Es freut uns, dass Sie sich für die Tätigkeit als Wahlhelfer*in interessieren. Hier können Sie sich jederzeit für eine oder mehrere Wahlen anmelden und finden einige Informationen zur Wahlhelfertätigkeit.

Über unser Online-Formular können Sie sich ganz bequem als Wahlhelfer*in anmelden.

Wahlhelfer*innen sind zur Durchführung von Wahlen unerlässlich. Sie sind die wichtigsten Träger*innen des Wahlverfahrens. Dabei sind sie für die meisten Wähler*innen im Wahllokal die Ansprechpersonen vor Ort.

  • Alle Personen, die das Wahlrecht besitzen. Näheres regeln die jeweiligen Wahlordnungen.
  • Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
  • Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
  • Bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren
  • Bei der Wahl des Integrationsrates: Wahlberechtigte ab 16 Jahren

  • Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
  • Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum
  • Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
  • Überprüfung von Wahlscheinen
  • Ausgabe des Stimmzettels
  • Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
  • Gegebenenfalls Hilfeleistung bei Stimmabgabe von Wahlberechtigten mit Behinderung
  • Zählung der Wählenden
  • Zählung der Stimmen
  • Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung, die an die Gemeindebehörde weitergeleitet wird
  • Feststellen und Festhalten des Wahlergebnisses in einer Niederschrift (Vordruck ausfüllen).

  • Sobald Ihre Meldung eingegangen ist, werden wir prüfen, wo wir Sie einsetzen können und in welcher Funktion.
  • Wenn Sie sich freiwillig gemeldet haben, werden wir Ihre Wünsche zum Einsatzort weitestgehend berücksichtigen.
  • Nach Einplanung erhalten Sie von uns Ihr Berufungsschreiben. Mit diesem Berufungsschreiben werden Sie für einen Einsatz verpflichtet.
  • Alle wichtigen Informationen zu Ihrem Einsatzort, Ihrer Einsatzzeit und Ihre Funktionen im Wahlvorstand, sind in Ihrem Berufungsschreiben enthalten.
  • In Ihrem Berufungsschreiben wird ebenfalls mitgeteilt, welche Aufwandsentschädigung Sie für Ihren Einsatz erhalten.
  • Schulungen und Informationsmaterial zur Vorbereitung auf Ihre Tätigkeit werden von uns angeboten.
  • Bei Fragen ist das Wahlamt am Wahltag für Sie da.

  • Der Einsatz am Wahlsonntag findet im Wahllokal in der Zeit von 7.30 Uhr bis circa 20 Uhr statt. Dabei müssen, jeweils nach Absprache, drei Wahlvorstände gleichzeitig vor Ort sein.
  • Ab 18 Uhr muss der Wahlvorstand vollzählig für die Auszählung anwesend sein.
  • Zum Schluss verpackt der Wahlvorstand die Unterlagen und übergibt sie an eine beauftragte Stelle.
  • Bei der Auszählung der Briefwahl von 15 Uhr bis 20 Uhr ist der Wahlvorstand von Anfang an vollzählig.
  • Haben Sie Fragen zu der Tätigkeit oder allgemeine Fragen zum Thema "Wahlhelfen",dann schreiben Sie eine Mail an: *****@stadt-hagen.de

Schulungsunterlagen für Wahlvorstehende PDF (7,8 MB)

Als kleine Erleichterung zur Auszählung bieten wir Ihnen Tabellen zur Unterstützung der Auszählung und Verifizierung der Ergebnisse an.

Hilfsliste zur Auszählung für die Urnenwahl XLSX (16,1 kB)

Hilfsliste zur Auszählung für die Briefwahl XLSX (16,1 kB)

Hier finden Sie Muster-Niederschriften:

Muster-Niederschrift für die Urnenwahl PDF (80,5 kB)

Muster-Niederschrift für die Briefwahl PDF (86,7 kB)

Die Auszählung bei der Bundestagswahl umfasst einen Stimmzettel mit 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme). Für die Niederschrift muss die Auszählung in einer bestimmten Reihenfolge ablaufen und die Ergebnisse werden in drei Schritten festgehalten. Wie das Auszählen und Aufschreiben der Ergebnisse funktioniert wird in diesem Video Schritt für Schritt erklärt

Schulungsvideo Wahlvorstand

Schulungsvideo Ablauf des Wahltages

Schulungsvideo Ablauf der Stimmauszählung

Wie funktioniert das Auszählen und Aufschreiben der Ergebnisse?

Volksbegehren

Die nordrhein-westfälische Landesverfassung sieht drei Elemente vor, über welche die Bürger*innen des Landes unmittelbar Einfluss auf den demokratischen Willensbildungsprozess nehmen können. Dazu gehören das Volksbegehren, die Volksinitiative und der Volksentscheid.

Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen bietet auf seiner Internetseite Informationen an, wie Bürger*innen die eigenen Anliegen in die Politik bringen können.

Bürgerbegehren

Mit einem Bürgerbegehren können die Bürger*innen beantragen, dass ein Bürgerentscheid durchgeführt wird. Die Frage muss so gestellt sein, dass sie mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann.

Im März 2022 fand in Hagen ein Bürgerentscheid zum Richard-Römer-Lennebad statt. Dieser wurde mit "Nein" beantwortet: 145.166 stimmberechtigte Hagenerinnen und Hagener, 12.452 Ja-Stimme, 5.165 Nein-Stimmen – die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hat zwar für den Erhalt des Römer-Richard-Lennebades gestimmt, allerdings konnte das notwendige Quorum nicht erreicht werden.

Das Ergebnis des Bürgerentscheides finden Sie auf dieser Seite.

Umfragen

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Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Adresse: Freiheitstaße 3, 58119 Hagen

Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung