Auszüge
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Auszüge und Auskünfte

Auf einen Blick
  • Der Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster erstellt für Sie Auszüge und Auskünfte aus dem Flächennutzungsplan, dem Bebauungsplan und dem Liegenschaftskataster (ALKIS).
  • Der Flächennutzungsplan ist ein wichtiges Instrument der Bauleitung und stellt die voraussichtliche städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar.
  • Der Bebauungsplan konkretisiert die städtebauliche Ordnung und ist rechtsverbindlich.
  • Der Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis aller Grundstücke in Hagen.
Foto: Eine großflächige Aufnahme von einem Hagener Wohngebiet aus der Vogelperspektive.
Ein Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, aus dem die Bebauungsspläne (verbindliche Bauleitpläne) entwickelt werden.

Auskünfte und Auszüge aus dem Flächennutzungsplan

Stadtentwicklung: Flächennutzungsplanung

Auskünfte und Auszüge aus den Bebauungsplänen

  • Ein Bebauungsplan (ehemals Fluchtlinienplan) ist ein verbindlicher Bauleitplan, der aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) entwickelt wird.
  • Diese Bauleitpläne haben die Aufgabe, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach bestimmten Maßgaben (Grundlage ist das Baugesetzbuch -BauGB- ) vorzubereiten und zu leiten.
  • Die Gemeinde hat die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
  • Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen in Grafik und Text für die städtebauliche Planung und wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen.
  • Es ist eine Begründung beizufügen. In ihr sind die Ziele, Zweck und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplans darzulegen. Planungsgrundlage für die Satzungen ist das Liegenschaftskataster (ALKIS).

Alle Bürger*innen haben die Möglichkeit, sich durch die Einsicht in den Bebauungsplan zu informieren, ob Grundstücke bebaut werden können und wo und wie bebaut werden darf. Des Weiteren werden im Bebauungsplan berücksichtigt und festgesetzt:

  • allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
  • soziale und kulturelle Bedürfnisse
  • Belange des Umweltschutzes
  • Versorgung insbesondere Energie und Wasser
  • Belange der Wirtschaft
  • Verkehr
  • und weitere

Der Bebauungsplan ist maßgebend zum Beispiel für einen Bauantrag.

Analoge Abgabe

  • Auskünfte aus den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen erhalten Sie jederzeit während der Öffnungszeiten des Geodatenzentrums. Analoge Auszüge fertigen Ihnen die Mitarbeitenden des Geodatenzentrums sofort.

Digitale Abgabe

  • Digitale Rasterdaten erhalten Sie beim Geodatenzentrum auf Anfrage

Online Abgabe

  • Einen kostenlosen Online-Zugriff auf die Rechtsverbindlichen Bauleitpläne finden Sie im GeoDatenPortal Hagen.

  • Die Gebühren für analoge Abschriften, Auszüge, Ablichtungen und Vervielfältigungen ausrichten sich nach der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt Hagen (Verwaltungsgebührensatzung) - Tarifstelle 2.

Download:

Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt Hagen (Verwaltungsgebührensatzung) - Tarifstelle 2. PDF (185,1 kB)

Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

  • Das Liegenschaftskataster enthält flächendeckende Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Flurkarte) und beschreibender Form (Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis oder Bestandsnachweis).
  • Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte und notariell arbeitende Personen können die Verzeichnisse des Liegenschaftskatasters einsehen sowie aktuelle Auskünfte und Auszüge über die sie betreffenden Grundstücke aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) erhalten.
  • Andere antragstellende Personen erhalten Daten aus dem Liegenschaftskataster nur, soweit sie ein berechtigtes Interesse darlegen können.

  • Die Flurkarte stellt die Grundrisssituation der Flurstücke und Gebäude - sofern diese bereits eingemessen sind - dar.
  • Sie liegt in analoger und digitaler Form vor und kann in verschiedenen Maßstäben beziehungsweise Datenformaten ausgegeben werden. Die Flurkartenauszüge können um die Angabe von Grenzlängen ergänzt werden.

  • Die beschreibenden Angaben weisen für die Flurstücke deren Lage, Größe und Nutzung nach.
  • Bei landwirtschaftlich genutzten Flächen enthalten sie zusätzlich die Ergebnisse der Bodenschätzung.
  • Darüber hinaus werden für jedes Flurstück - in Übereinstimmung mit dem Grundbuch - die Eigentümer*innen und Erbbauberechtigten nachgewiesen.

Analoge Abgabe:

  • Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie direkt jederzeit während der Öffnungszeiten des Geodatenzentrums .
  • Sie können Auszüge aus dem Liegenschaftskataster auch schriftlich per Post oder per E-Mail bei uns bestellen.

Digitale Abgabe:

  • Eine digitale Abgabe als Rasterdaten erfolgt auf Anfrage
  • Ditigale Bestandsdaten erhalten Sie hier

  • Die Geobasisdaten aus Landesvermessung und Liegenschaftskataster sind Grundlage für raumbezogene Entscheidungen und Arbeitsprozesse in Wirtschaft, Verwaltung, Recht und Wissenschaft.
  • Das Land NRW stellt die digitalen Geobasisdaten des amtlichen Vermessungswesens seit 1. Januar 2017 kostenfrei zur Verfügung.

Amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

  • Amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für das Hagener Stadtgebiet erhalten Sie online unter Kein Link ausgewählt Liegenschaftskarte NRW
  • Bitte achten Sie beim Ausdruck der PDF-Datei darauf, dass Sie die Datei in 100-prozentiger Größe ausgeben, da sonst die Maßstäblichkeit nicht gegeben ist.
  • Eine Auskunft aus dem Liegenschaftskataster (Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümer*innennachweis oder Bestandsnachweise) können Sie über unsere Online-Services (LINK) erhalten.
  • Sie können über unserer GeoDatenPortal auch einen kostenfreien nichtamtlichen "Auszug aus dem Liegenschaftskataster- /Geoinformationssystem der Stadt Hagen" erstellen.

  • Das Katasteramt ist verpflichtet, die schutzwürdigen Belange der Grundstückseigentümer*innen nach den Bestimmungen des Datenschutzes zu wahren.
  • Aus dem Grunde können neben den Eigentümer*innen, Erbbauberechtigten, notariell arbeitenden Personen oder Banken nur Dritte eine Auskunft erhalten / beantragen, die ein berechtigtes Interesse darlegen.
  • Die gesetzlichen Regelungen der Datenabgabe finden Sie hier.

Online-Services

Auskunft aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALKIS) Auskunft aus der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALKIS)

Einsichtnahme in die Bauakte

Bauakte

  • Im Bauaktenarchiv der Stadt Hagen liegen die beim Bauordnungsamt eingereichten Unterlagen zu Bauanträgen, Bauvoranfragen und sonstigen baurechtlichen Anträgen für Ihr Gebäude.
  • Die Unterlagen haben, je nach Alter, eine sehr unterschiedliche Qualität was Lesbarkeit und Inhalt anbelangt.
  • Ein Teil des Bauaktenarchivs ist im Zweiten Weltkrieg vernichtet worden.

  • Die Akten wurden inzwischen digitalisiert und liegen als PDF-Dateien vor.
  • Diese Dateien können Eigentümer*innen oder deren Bevollmächtigten gegen eine Gebühr über das Internet bereitgestellt werden.
  • Hinweis: Nach §111 des Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) handelt ordnungswidrig, wer einer zuständigen Behörde unrichtige Angaben über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit macht.
    Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
  • Um eine datenschutzkonforme Übermittlung der Daten zu gewährleisten, nutzen Sie bitte für die Beantragung der Unterlagen das anliegende Formular

Formular

Antrag auf Digitale Bereitstellung archivierter Bauakten

Informationen zum Datenschutz:

Information nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz?Grundverordnung (DSGVO) bei der Erhebung persone PDF (193,1 kB)

  • In Ausnahmefällen ist - nach vorheriger Terminvereinbarung - eine Einsichtnahme vor Ort möglich.
  • Vor der Terminvergabe prüfen wir für Sie, ob für das von Ihnen angefragte Gebäude eine Bauakte vorliegt und Sie den Weg auf sich nehmen müssen.

Die Gebühren für die analoge oder digitale Bereitstellung einer Akte nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens richten sich nach der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt Hagen (Verwaltungsgebührensatzung) - Tarifstelle 23.

Download:

Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt Hagen (Verwaltungsgebührensatzung) - Tarifstelle 23. PDF (185,1 kB)

Stadt Hagen

Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster

Geodatenzentrum

Berliner Platz 22

58089 Hagen

Rathaus II, Zimmer B.104

Telefon: 02331/207-2623

E-Mail: *****@stadt-hagen.de

Bescheinigungen des Fachbereichs Geoinformation und Liegenschaftskataster

Was ist eine Entfernungsbescheinigung und wofür wird sie benötigt?

  • Es handelt sich um die amtlich ermittelte Angabe der kürzesten, üblicherweise befahrbaren Strecke zwischen zwei Punkten (Adressen).
  • Benötigt wird eine Entfernungsbescheinigung zum Beispiel bei Wegstreckenentschädigungen.
  • Die Entfernungsbescheinigung weist die kürzeste Entfernung auf öffentlichen Straßen und Wegen zwischen zwei Punkten im Stadtgebiet Hagen nach.
  • Die Bescheinigung wird auf der Basis der amtlichen Grundlagendaten des Katasters zur Vorlage bei Behörden und Unternehmen erteilt.

Gebühren

Besonderheiten

  • Im Zuge der Landesinitiative "Abbau von Verwaltungsstandards" wird eine Entfernungsbescheinigung künftig nur noch dann ausgestellt, wenn anzunehmen ist, dass die beantragte Stelle aufgrund fehlender Möglichkeiten nicht in der Lage ist, die Entfernung zu ermitteln.

Was ist eine Grenzbescheinigung und wofür wird sie benötigt?

  • Die Grenzbescheinigung (auch "Grenzattest") ist eine Bescheinigung der Vermessungsbehörde (Katasteramt) darüber, dass ein Gebäude innerhalb der Grenzen eines Baugrundstücks liegt oder dass ein Überbau auf ein angrenzendes Grundstück vorliegt.
  • Meist wird eine Grenzbescheinigung von Banken oder anderen Kreditgebenden als Nachweis gefordert, dass sich ein Gebäude, für das ein Baukredit gewährt wurde, auch tatsächlich auf dem betreffenden Grundstück befindet.
  • Das betreffende Gebäude muss bereits im Liegenschaftskataster nachgewiesen, das heißt eingemessen sein.
  • Auch wenn am Gebäude seit der letzten Einmessung Änderungen, die den Grundriss verändern, vorgenommen wurden, ist eine neuerliche Einmessung nötig, bevor eine Grenzbescheinigung ausgestellt werden kann.

Tipp:

  • Da die Grenzbescheinigung nur ausgestellt werden kann, wenn das Gebäude bereits im Liegenschaftskataster eingemessen ist, können Sie die Ausstellung der Grenzbescheinigung gleichzeitig mit der Gebäudeeinmessung beantragen.
  • Den Antrag auf Ausstellung einer Grenzbescheinigung müssen Sie bei der zuständigen Vermessungsbehörde oder einem*r öffentlich bestellten Vermessungsingenieur*in stellen.
  • Der Antrag kann formlos gestellt werden, das heißt schriftlich, telefonisch oder per E-Mail unter Angabe des entsprechenden Flurstücks (Straße, Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer).
  • Bei manchen Behörden gibt es auch ein eigenes Formular, das Sie verwenden können.
  • Gegebenenfalls ist für die Grenzbescheinigung eine Ortsbesichtigung notwendig.

Gebühren

Besonderheiten / Befreiungen

  • Das Katasteramt ist verpflichtet, die schutzwürdigen Belange der Grundstückseigentümer*innen nach den Bestimmungen des Datenschutzes zu wahren.
  • Aus dem Grunde können neben den Eigentümer*innen, Erbbauberechtigten, notariell arbeitendne Personen oder Banken nur Dritte eine Grenzbescheinigung beantragen, die ein berechtigtes Interesse darlegen.

Was ist eine Identitätsbescheinigung und wofür wird sie benötigt?

  • Über längere Zeiträume können sich Flurstücke als Folge von Baumaßnahmen, Grunderwerb (zum Beispiel Teilungen) und den dadurch verbundenen Vermessungen in ihrer Form und Bezeichnung verändert haben.
  • Die Eigentumsangaben werden zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster durch ein Mitteilungsverfahren stets in Übereinstimmung gehalten.
  • Durch die Fortschreibung der Flurstücksdaten im Liegenschaftskataster kann es jedoch im Laufe der Zeit zu Unklarheiten kommen, welche Flächen etwa tatsächlich von einem Recht oder einer Belastung in Abteilung II des Grundbuchs betroffen sind.
  • Solche Fragen werden im Fachbereich für Geoinformation und Liegenschaftskataster geklärt und durch eine Identitätsbescheinigung bestätigt.

Voraussetzungen

  • Der Fachbereich für Geoinformation und Liegenschaftskataster ist verpflichtet, die schutzwürdigen Belange der Grundstückseigentümer*innen nach den Bestimmungen des Datenschutzes zu wahren.
  • Aus dem Grunde können neben den Eigentümer*innen, Erbbauberechtigten, notariell arbeitennde Personen oder Banken nur Dritte eine Identitätsbescheinigung beantragen, die ein berechtigtes Interesse darlegen.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach Aufwand, gemäß Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW).

Bearbeitungszeitraum

Abhängig vom Umfang der Recherche

Beantragung

  • Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
  • Sie können uns persönlich besuchen, ein Fax oder eine E-Mail senden oder einen formlosen Antrag stellen.
  • Alternativ können Sie auch das folgende Formular nutzen:

Antragsformular Identitätsbescheinigung PDF (46,7 kB)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis in Kopie als Anhang, eventuell Vollmacht der*des Eigentümer*in

Besonderheiten und Befreiuungen

  • Das Katasteramt ist verpflichtet, die schutzwürdigen Belange der Grundstückseigentümer*innen nach den Bestimmungen des Datenschutzes zu wahren.
  • Aus dem Grunde können neben den Eigentümer*innen, Erbbauberechtigten, notariell arbeitenden Personen oder Banken nur Dritte eine Identitätsbescheinigung beantragen, die ein berechtigtes Interesse darlegen.

Was ist ein Unschädlichkeitszeugnis und wofür wird es genutzt?

  • Ein Unschädlichkeitszeugnis stellt fest, dass die lastenfreie Eigentumsübertragung eines Grundstückteils von geringem Wert und Umfang für die Berechtigten unschädlich ist (Unschädlichkeitszeugnis).
  • Das Eigentum an einem Teil eines Grundstücks (Trennstück) kann frei von grundbuchlich gesicherten Rechten und Belastungen übertragen werden, wenn durch ein behördliches Zeugnis festgestellt wird, dass die Rechtsänderung für die Berechtigten unschädlich ist.

Hierfür müssen verschiedene Bedingungen gelten.

  • Das Unschädlichkeitszeugnis ersetzt die notarielle Löschungsbewilligung der Berechtigten.
  • Gesetzesgrundlage ist das Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse (SGV NRW 7134).

Gebühren

Besonderheiten und Befreiuungen

  • Das Katasteramt ist verpflichtet, die schutzwürdigen Belange der Grundstückseigentümer*innen nach den Bestimmungen des Datenschutzes zu wahren.
  • Aus dem Grunde können neben den Eigentümer*innen, Erbbauberechtigten, notariell arbeitenden Personen oder Banken nur Dritte ein Unschädlichkeitszeugnis beantragen, die ein berechtigtes Interesse darlegen.

Das Rathaus II der Stadt Hagen

Auskunft Geodatenzentrum

Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster

Berliner Platz 22, 58089 Hagen

Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung

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