Bauanträge und Bauberatung
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Bauanträge und Bauberatung

Auf einen Blick
  • Sie möchten ein Haus bauen, umbauen oder abreißen? Sie planen eine Garage, einen Zaun oder ein Schwimmbecken?
  • Um Gefahren oder Streit in der Nachbarschaft vorzubeugen, ist dafür in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich.
  • Zu allen Fragen rund um das Thema Bauen unterstützen und beraten die Kolleg*innen aus dem Bereich Bauordnung Sie gerne.

Online-Services

Unsere Leistungen im Serviceportal Hagen

Die Bauordnung der Unteren Bauaufsicht

Die Bauordnung bietet Ihnen Informationen und Beratung in allen baurechtlichen Fragen

  • Zentrale Annahme und Vorprüfung von Bauanträgen, Bauvoranfragen und sonstigen baurechtlichen Anträgen; Informationen zum Anzeigeverfahren;
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • Schornsteinfeger
  • Einsicht in das Bauaktenarchiv über den Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster

Foto: Die Stadt Hagen aus der Vogelperspektive
Die Untere Bauaufsicht prüft Bauanträge und Bauvoranfragen für ganz Hagen

Die Zentrale Antragsannahme: Vorprüfstelle

Die Vorprüfstelle ist die zentrale Annahmestelle von Bauanträgen, Bauvoranfragen und sonstigen Baurechtlichen Anträgen. Bei der Vorprüfstelle findet nur die Eingangsbearbeitung statt. Die abschließende Sachbearbeitung erfolgt in den jeweiligen technischen Bezirken

Alle Vordrucke für Bauanträge und Anlagen zur Verwaltungsvorschrift der Bauprüfverordnung finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW

Baulastenverzeichnis

Die Führung des Baulastenverzeichnisses umfasst Eintragungen, Löschungen, Auskünfte und Bescheinigungen

  • Für die Eintragung einer Baulast werden die ausgefüllten Vordrucke Antrag auf Eintragung sowie die betreffende Verpflichtungserklärung (zum Beispiel Abstandsfläche) und amtliche Lagepläne (ein Original und Kopien), in dem die Baulastfläche eingezeichnet ist, benötigt.
  • Der Antrag ist unterschrieben mit der vorbereiteten Verpflichtungserklärung bei der oben angegebenen Dienststelle einzureichen.
  • Die Erklärung wird dann von dem*der Baulastgeber*in bei der Stadt Hagen unterzeichnet.
  • Amtliche Lagepläne werden entweder von einem*r öffentlich bestellten Vermessungsingenieur*in oder dem Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster erstellt
  • Generell werden nur belastete Grundstücke im Baulastenverzeichnis geführt

Downloads:

Merkblatt zur Eintragung einer Baulast

Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis der Stadt Hagen online abzufragen beziehungsweise zu beantragen.

  • Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind jedoch kostenpflichtig.
  • Die Gebühr richtet sich nach den Tarifstellen 2.5.6.3 und 2.5.6.4. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) mit Stand vom 9. November 2019.
  • Danach beträgt die Gebühr für eine Negativ-Auskunft je Grundstück 30 Euro.
  • Die Gebühr für eine Positiv-Auskunft beträgt pro Grundstück zwischen 50 und 150 Euro.
  • Maßgebend für den Grundstücksbegriff ist das Flurstück, wenn es ein selbstständiges Grundstück im grundbuchrechtlichen Sinne bildet.
  • Sind mehrere Flurstücke im Grundbuch unter einer laufenden Nummer eingetragen, so bilden sie grundbuchrechtlich ein Grundstück und sind auch nur dann gemeinsam in den genannten Tarifstellen gemeint.
  • Mit elektronischer Bezahlung erhalten Sie sofort das Negativ-Attest online, andernfalls haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf schriftliche Auskunft bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde zu stellen.
  • Bitte wählen Sie über das Kartenwerk OSIRIS das gewünschte Grundstück mit den eindeutigen Abfrage-Kriterien ‘Gemarkung, Flur und Flurstücken‘ aus und starten die Online-Auskunft.

Zur Online Negativ-Auskunft zu Baulasten

Dokumentation und Anleitung:

Dokumentation Baulast-Auskunft: Online PDF (1,3 MB)

Bei der Vorprüfstelle erhalten Sie alle baurechtlichen Informationen zur Grundstücksteilung.

Besonderheiten:

  • Bitte beachten Sie, dass Teilungsanträge für bebaute Grundstücke grundsätzlich über eine*n öffentlich-bestellten Vermessungsingenieur*in gestellt werden müssen.
  • Außerdem müssen alle beteiligten Grundstückseigentümer*innen ihr schriftliches Einverständnis erklären.
  • Für die Teilung von unbebauten Grundstücken ist keine baurechtliche Genehmigung erforderlich.

Formular:

Negativzeugnis zur Grundstücksteilung PDF (819,1 kB)

Schornsteinfeger

Hier erhalten Sie Informationen, welcher Schornsteinfegerbetrieb für Sie zuständig ist.

Ordnungsbehördliche Verfahren in der Verwaltungsabteilung - Schornsteinfegerangelegenheiten -

  • Rathaus I, 2. Etage, Zimmer B.245, Rathausstraße 11, 58095 Hagen
  • Telefon: 02331/207-3803
  • Fax: 02331/207-2463

Schornsteinfegersuche:

Informationen zu genehmigungsfreien Vorhaben

Alle Hinweise zur Freistellungsregelung bei Baungenehmigungen finden Sie in unserem Merkblatt

Hagen von oben

Untere Bauaufsicht

Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung

Rathaus I, 2. Etage, Zimmer B.238 bis B.282
Rathausstraße 11, 58095 Hagen

Persönliche Sprechzeiten finden nur nach Terminvergabe durch die jeweilige Ansprechperson im Fachbereich statt, ansonsten stehen Ihnen die Kolleg*innen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Mittwoch von 9 bis 12 Uhr.

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Internetseite der Landesregierung NRW Architektenkammer NRW