Grundbesitzabgaben - Heranziehungs- oder Änderungsbescheid

Ermittlung der Bemessungsgrundlagen. Veranlagung der Abgabenpflichtigen


Grundstückseigentümer werden in der Regel durch die Steuerabteilung zu folgenden Abgaben herangezogen:

  • Grundsteuer
  • Abfallbeseitigungsgebühren
  • Entwässerungsgebühren
  • Schmutzwassergebühren (idR. durch die SEWAG Gruppe (vorm. Mark E AG) im Auftrage der Stadt Hagen)
  • Niederschlagswassergebühren
  • Straßenreinigungsgebühren
  • Winterdienst

Gebühren

Die jeweiligen Gebührensätze ergeben sich aus den entsprechenden Satzungen.



Bemessungsgrundlagen:

Grundsteuer:

Die Höhe der festzusetzenden Grundsteuer ergibt sich aus dem Grundsteuermessbetrag, der anhand des Einheitswertes durch das Finanzamt ermittelt und mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert wird. Der Hebesatz in der Stadt Hagen beträgt seit 01.01.2013 750% bzw. 375% für landwirtschaftliche Grundstücke.


Abfallbeseitigungsgebühren:

Die Gebühr errechnet sich aus der Anzahl der Restabfallbehälter, dem Gefäßvolumen und der Leerungshäufigkeit. Die Behälterverwaltung erfolgt durch die Hagener Entsorgungsbetrieb GmbH (HEB). Änderungsdaten werden der Steuerabteilung wöchentlich durch die HEB übermittelt.


Entwässerungsgebühren:

Die Schmutzwassergebühr resultiert aus der dem Grundstück aus öffentlichen und eigenene Wasserversorgungsanlagen (z. B. Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen) und z. B. aus Gewässern zugeführt wird.

Die Niederschlagswassergebühr ergibt sich aus der mittelbar und unmittelbar an die Kanalisation angeschlossenen, bebauten und oder befestigten Grundstücksflächen.


Straßenreinigungsgebühren:

Straßenreinigungsgebühren ergeben sich aus den der zu reinigenden Straße zugewandten Grundstücksseitenlängen und der Häufigkeit der Reinigungen.


Winterdienstgebühren:

Winterdienstgebühren ergeben sich aus den Grundstücksseitenlängen, die der wintergewarteten Straße zugewandt sind und der Stufe des Winterdienstes.


adfadgdg

Grundbesitzabgaben - Änderung der Eigentumsverhältnisse

Entgegennahme von Anzeigen über Eigentumswechsel


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

Der Wechsel der Eigentumsverhältnisse muss notariell bestätigt werden (Kaufvertrag).


Besonderheiten / Befreiungen

Die Änderung der Grundsteuer erfolgt grundsätzlich zum 01. Januar des auf den Eigentumsübergang folgenden Jahres.


In Ausnahmefällen kann die Zurechnung auf den neuen Eigentümer bereits im Laufe des Jahres erfolgen. Dies setzt das Einverständnis beider Vertragspartner voraus. Die Änderung der Gebühren kann bereits im Laufe des Jahres auf den ersten des auf den Eigentumsübergang folgenden Monats vorgenommen werden.


Als Nachweis für das beiderseitige Einverständnis kann der Vordruck "Vereinbarung zum Eigentumsübergang" ausgefüllt, unterschrieben und an die Stadt Hagen geschickt werden

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Finanzen und Controlling

Bereich Steuern

Sachgruppe Grundbesitzabgaben / Hundesteuer

Rathaus I, Verwaltungshochhaus, 13. Etage

Rathausstr. 11, 58095 Hagen

Öffnungszeiten

Montag08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr
Dienstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr
Mittwoch08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr
Donnerstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung

Ansprechpartner

  • A: 02331 207-2524
  • B - H: 02331 207-3518 (-3517)
  • I - R: 02331 207-3513 (-3514, -3515)
  • S - Z: 02331 207-3516 (-3512)
  • Niederschlagswasser: 02331 207-2524
  • Telefax: 02331 207-2422

Formulare und Merkblätter