Stadtentwicklung
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Stadtentwicklung

Auf einen Blick
  • Die Stadtentwicklungsplanung setzt den Rahmen für die zukunftsorientierte Entwicklung der Stadt Hagen.
  • Die Stadtentwicklung bezieht den Flächennutzungsplan und Bebauungspläne aber auch Planungen wie integrierte Stadtteilentwicklungskonzepte ein.
  • Zu den Kernelementen der Stadtentwicklung gehören die Themen Wohnen, Gewerbe, Zentren und Einzelhandel, Freizeit und Erholung, Freiraum und Umwelt sowie Verkehr.

Kerninhalte der Stadtentwicklung

Wohnbauflächen

  • Die planerische Sicherung eines dem Bedarf angemessenen Angebotes an Wohnbauflächen stellt eine der zentralen Aufgaben der Stadtentwicklungsplanung dar. Die Stadt Hagen verfügt über ein vielfältiges Wohnumfeld. Die Lage am Rand des Ruhrgebiets und die naturräumlichen Gegebenheiten stellen dabei wichtige Potenziale dar, um Hagen als zukunftsfähigen Wohnstandort zu etablieren. Aber auch das urban geprägte Stadtzentrum bietet Raum für Entwicklung.

Wohnungsmarktstudie

  • Im Jahr 2016 hat das Institut für Raumforschung und Immobilienwirtschaft (IRI) eine Wohnungsmarktstudie für die Stadt Hagen erstellt, es wurden das Wohnungsangebot und die Wohnungsnachfrage in der Stadt Hagen untersucht. Zu den wesentlichen Erkenntnissen zählt, dass die Stadt Hagen im regionalen Vergleich ein niedriges Mietpreisniveau und einen geringen Mietpreisanstieg aufweist. Auffällig ist weiterhin, dass die Stadt Hagen über eine vergleichsweise hohe Leerstandsquote verfügt. Die demografische Entwicklung wird die Stadt Hagen in Zukunft vor weitere Herausforderungen stellen.

Handlungskonzept Wohnen

Basierend auf den Erkenntnissen der Wohnungsmarktstudie hat das Büro IRI ein Handlungskonzept Wohnen in einem Beteiligungsprozess mit Verwaltung, Akteuren der Wohnungswirtschaft und Politik erstellt. Es wurde 2019 vom Rat der Stadt beschlossen. Als Hauptziel für die kommenden Jahre soll die Attraktivierung des Wohnstandortes Hagen und Anpassung des Wohnungsangebots an die demografische Entwicklung erreicht werden. Um dieses Hauptziel zu erreichen, wurden sechs Teilziele definiert:

1. Kooperationskultur etablieren (Stadt/Wohnungsunternehmen/Eigentümer)

2. Anpassung des Wohnungsbestands

3. Neubau von zukunftsfähigen Wohnformen

4. Reduzierung des Leerstandes / Rückbau

5. Aktive Vermarktung des Wohnstandortes

6. Wohnungsmarktbeobachtung einrichten.

Das Handlungskonzept Wohnen zeigt geeignete Projekte und Maßnahmen auf, um die genannten Teilziele zu erreichen. Weitergehende Informationen sind der Wohnungsmarktstudie PDF (5,3 MB) und dem Handlungskonzept Wohnen PDF (2,8 MB) zu entnehmen. Darüber hinaus steht der federführende Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen für Auskünfte zur Verfügung.

Gewerbe

Die Stadt Hagen ist ein bedeutender Wirtschafts- und Einzelhandelsstandort. Eine zentrale Funktion übernimmt hierbei das verarbeitende Gewerbe. Dieser Wirtschaftszweig konnte seine Umsätze in der Vergangenheit deutlich steigern. Die planerische Sicherung eines dem Bedarf angemessenen Flächenangebotes für Gewerbe stellt eine der zentralen Aufgaben der Stadtentwicklungsplanung der Stadt Hagen dar.

Wirtschaftsflächenkonzept

  • Im Jahr 2015 wurde im Auftrag der Business Metropole Ruhr ein Wirtschaftsflächenkonzept für die Stadt Hagen erarbeitet. Das Konzept benennt bedeutsame wirtschaftliche Rahmenbedingungen und zeichnet ein umfassendes Bild zum Bestand sowie zu den Entwicklungsperspektiven der gewerblich-industriellen Bauflächen der Stadt Hagen.
  • Insgesamt kommt das Wirtschaftsflächenkonzept der Stadt Hagen zu dem Ergebnis, dass die Reichweite gewerblich-industriell nutzbarer Flächen in der Stadt Hagen nahezu erschöpft ist. Bereits heute fehlen in der Stadt Gewerbeflächen mit einer Größe von über drei Hektar.

Vor diesem Hintergrund wird im Wirtschaftsflächenkonzept eine übergreifende „Strategie zur Entwicklung von Wirtschaftsflächen“ angeregt, die auf die folgenden Ziele ausgerichtet ist:
  • Schrittweise Erweiterung des planerisch gesicherten Flächenpotentials mit besonderem Augenmerk auf Flächengrößen über drei Hektar und Flächen mit besonderer Eignung für das verarbeitende Gewerbe
  • Deutliche Beschleunigung der Entwicklung von planerisch gesicherten Flächen zur Sicherstellung der tatsächlichen Verfügbarkeit am Markt. Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung von Gewerbeflächen wurden mit der Gründung der Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH und eines Arbeitskreises bereits getroffen.

Weitergehende Informationen sind hier abrufbar:

Wirtschaftsflächenkonzept PDF (2,0 MB)

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2023 für die Stadt Hagen

Die Attraktivität des Einzelhandelsangebotes erhöhen, eine wohnortnahe Grundversorgung sichern und großflächige Sonderstandorte in das Stadtgebiet integrieren: Um diese Ziele fachgerecht umzusetzen, hat die Stadt Hagen die BBE Handelsberatung Köln mit der Erarbeitung eines neuen Einzelhandelskonzeptes beauftragt. Der Entwurf des Konzeptes wurde in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung und einem begleitenden Arbeitskreis mit unterschiedlichen externen Vertreter*innen erarbeitet.

Ausgangslage

Der Einzelhandel steht in einem grundlegenden Umbruch. Die Zunahme des Online-Handels setzt den stationären Einzelhandel maßgeblich unter Druck und besitzergeführte Betriebe werden weiter zurückgedrängt. Nach dem Corona-Lockdown waren in Hagen auch noch die Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe zu bewältigen. Aber nicht nur die Einkaufsstraßen der Innenstädte stehen vor großen Herausforderungen. Klassische Konzepte zu Entwicklungsperspektiven müssen grundlegend überdacht werden. Nach Aussagen des Gutachtens verfügt Hagen vergleichsweise aber dennoch über gute Strukturen, die es weiterzuentwickeln gilt.

Ziele des Einzelhandelskonzeptes:

  • Erhaltung und Stärkung des Oberzentrums Hagen als Einzelhandelsstandort sowie der Funktionsvielfalt und Attraktivität des innerstädtischen Hauptgeschäftszentrums
  • Stärkung der Stadtteilzentren als Treff- und Einkaufsmittelpunkte
  • Flächendeckende fußläufige Erreichbarkeit von Läden mit Waren des täglichen Bedarfs
  • Zentrenverträgliche Steuerung der Fachmarktstandorte

Zum Hintergrund:

Wesentliche Aufgabe eines kommunalen Einzelhandelskonzeptes ist die räumlich-funktionale Festlegung der Zentren, die Schaffung städtebaulicher und bauleitplanerischer Grundlagen sowie das Aufzeigen zukünftiger Entwicklungsperspektiven. Aufbauend auf einer umfassenden Analyse der aktuellen Einzelhandelssituation wurden Empfehlungen zur weiteren Einzelhandelsentwicklung erarbeitet. Notwendige Basis für die Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes sind neben einer detaillierten Untersuchung der örtlichen Angebots- und Nachfragestrukturen die städtebaulichen Zielvorstellungen der planenden Kommune. Insoweit ist das neue Einzelhandels- und Zentrenkonzept ein für die Planung und Einzelhandelsentwicklung der Stadt unabdingbares Instrument. Es gilt als Entscheidungsgrundlage für die Politik bei Ansiedlungsvorhaben und ist erforderliche Grundlage für die Bauleitplanung. Darüber hinaus bietet es für potentielle Investoren, aber auch den vorhandenen Betrieben Investitionssicherheit und der Stadt Steuerungsmöglichkeiten.

Das Konzept wurde vom Rat der Stadt Hagen am 21. September 2023 beschlossen.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2023 PDF (6,3 MB)

  • Schon das am 21. September 2023 beschlossene Einzelhandelskonzept empfiehlt für den Nahversorgungsstandort Emsterfeld den Ausbau der wohnungsnahen Versorgung mit dem Ziel, durch Ergänzung des Einzelhandels- und Dienstleistungsangebotes ein Nahversorgungszentrum zu entwickeln.
  • Die vorliegende Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für den Standort Emst setzt diese Handlungsempfehlung konzeptionell um. Dabei wird das Nahversorgungszentrum Emst als zu entwickelnder zentraler Versorgungsbereich in das Zentrenkonzept der Stadt Hagen aufgenommen.
  • Das Konzept wurde vom Rat der Stadt Hagen am 27. Juni 2024 beschlossen.

Teilfortschreibung Emst

  • Supermärkte und Discounter haben wie kaum eine andere Betriebsform des Einzelhandels die Stadtlandschaften in den letzten Jahrzehnten geprägt. Durch die Erweiterung des Sortiments, insbesondere durch den attraktiven Anteil der sogenannten Aktionswaren und aktuell auch der zunehmenden Erweiterung der Verkaufsflächen, funktionieren sie heute als eigenständige Frequenzbringer.
  • Eine sinnvolle Steuerung, also die Konzentration der Lebensmittelanbietenden auf die zentralen Versorgungsbereiche in Kombination mit einer flächendeckenden Nahversorgung ist grundlegender Bestandteil des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Hagen.
  • Weniger diskutiert wurden bisher die Auswirkungen auf das Stadtbild sowie die städtebauliche und architektonische Gestalt. Es entstehen meist „in-sich-gekehrte“ Standardbauten mit vorgelagerten, großzügigen Parkplatzbrachen ohne Ortsbezug. Städtebaulich-gestalterische Anforderungen wurden meist nicht berücksichtigt.
  • Nun sollen auch die architektonische Standortqualifizierung und vor allem klimagerechte Anforderungen bei der Planung ins Visier genommen werden. Dabei stellt sich die Frage, welchen Beitrag Lebensmitteleinzelhandelsstandorte zu einer nachhaltigen und resilienten Stadtgestaltung leisten können.
  • Im Rahmen des Kooperationsraumes des „AK Regionales Einzelhandelskonzept östliches Ruhrgebiet“ haben sich die teilnehmenden Kommunen mit dieser Thematik befasst und einen Leitfaden für die Gestaltung von Einzelhandelsstandorten erarbeiten lassen.
  • Der Ausschuss für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung hat in seiner Sitzung am 26. Oktober 2023 die Verwaltung beauftragt, den „Gestaltungsleitfaden Lebensmitteleinzelhandel“ als Handreichung und Beratungsgrundlage bei Gesprächen mit Projektentwickler*innen, Investierenden oder Betreibenden zu nutzen und im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung für Einzelhandelsstandorte zielgerichtet umzusetzen.

Gestaltungsleitfaden Lebensmittel-Einzelhandel 2024

Kommunen erneuern Schulterschluss und stärken die interkommunale Zusammenarbeit. Ein bewährtes Konzept wurde zum dritten Mal fortgeschrieben.

  • Gemeinsam für starke Innenstädte: Die Stadt Hagen und weitere Städte und Gemeinden im östlichen Ruhrgebiet haben ihre interkommunale Zusammenarbeit rund um eine abgestimmte Strategie für den Einzelhandel bekräftigt. Mit der Fortschreibung des regionalen Einzelhandelskonzeptes bekräftigen die Kommunen eine Selbstverpflichtung, Ansiedlungen von großen Einzelhandelsprojekten miteinander abzustimmen und so zu steuern, dass sie die Entwicklung in den Innenstädten und Stadtteilzentren nicht gefährden. Beteiligt sind die Kommunen Dortmund, Hagen, Gelsenkirchen, Hamm, Bochum, Herne, alle Kommunen im Kreis Unna sowie Teile des Kreises Recklinghausen und des Ennepe-Ruhr-Kreises.
  • Seit nunmehr 23 Jahren arbeitet die Region im östlichen Ruhrgebiet zusammen, wenn es um die Steuerung des großflächigen Einzelhandels geht. Da aber sowohl die demografischen, die ökonomischen wie auch die rechtlichen Rahmenbedingungen Veränderungen unterliegen, ist eine Fortschreibung in regelmäßigen Abständen erforderlich. Diese erfolgten zuletzt in den Jahren 2007 und 2013.

Regionales Einzelhandelskonzept

  • Das Regionale Einzelhandelskonzept, kurz REHK, hat dabei Vorzeigecharakter in Nordrhein-Westfalen. Das Konzept, das durch Ratsbeschlüsse in den teilnehmenden Städten und Gemeinden erneut bekräftigt wurde, legt die „Spielregeln“ fest, auf die sich die Mitgliedskommunen verständigt haben. Konkret wurde unter anderem vereinbart, sich gegenseitig über größere Projekte zu informieren und möglichst einen regionalen Konsens über Ansiedlungen im östlichen Ruhrgebiet herzustellen. Die Vereinbarung gilt, sobald Einzelhandelsprojekte eine überörtliche Bedeutung entwickeln, das heißt Auswirkungen auf die Entwicklung in mindestens einer Nachbarkommune zu erwarten sind. Ziel ist es damit, unter dem Motto „miteinander statt gegeneinander“ im Schulterschluss der Kommunen ein abgestimmtes Konzept bei Ansiedlungsvorhaben für das östliche Ruhrgebiet zu erreichen.
  • Unterstützt und beraten werden die Städte durch die Kreise, die Bezirksregierung Arnsberg, den Regionalverband Ruhr sowie die Einzelhandelsverbände und die Industrie- und Handelskammern.
  • Das Konzept kann auch auf der Homepage des REHK (www.rehk-ruhrost.de) eingesehen und heruntergeladen werden, wo Sie auch die Ansprechpersonen der beteiligten Städte und weitere Informationen finden.

Regionales Einzelhandelskonzept Östliches Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche 2020

Planerische Steuerung von Vergnügungsstätten

  • Seit über 20 Jahren wird in der Stadt Hagen eine planerische Steuerung von Vergnügungsstätten betrieben. Das erste Konzept wurde 1989 für die Innenstadt aufgestellt und 1991 ergänzt. Allerdings haben sich die Rahmenbedingungen in den letzten Jahren erheblich verändert. Eine zunehmende Antragsflut zum Bau von vor allem Spielhallen und Wettbüros sowohl in den Zentren als auch in Gewerbegebieten erfordert eine Steuerung, die dem aktuellen Anforderungsprofil gerecht wird.

Vergnügungsstättenkonzept

  • Mit Unterstützung des Büros „Planersocietät“ aus Dortmund hat der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung ein Vergnügungsstättenkonzept erarbeitet. Mit diesem Konzept wurden sowohl geeignete Standorte für Spielhallen in Hagen identifiziert als auch städtebaulich sensible Gebiete definiert. Dieses Konzept wurde vom Rat der Stadt Hagen am 28. Juni 2012 beschlossen und ist somit Leitlinie für die zukünftige Stadtentwicklung und Bauleitplanung.
  • Zu den Grundelementen dieses Konzeptes gehört eine Bestandsanalyse, die Beschreibung und Bewertung von zukünftigen Entwicklungstrends im Freizeit- und Entertainmentsektor und die rechtlichen Rahmenbedingungen aufzeigt. Im Ergebnis liegt ein gesamtstädtisches Entwicklungskonzept vor, in dem Leitlinien und Instrumente für einen qualifizierten, fundierten, abgestimmten und rechtssicheren Genehmigungsprozess von Vergnügungsstätten dokumentiert werden und Vorschläge zur planungsrechtlichen Umsetzbarkeit aufgezeigt werden.

Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Hagen PDF (6,7 MB)

Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite zur Freiraumplanung des Fachbereichs Stadtentwicklung-, planung und Bauordnung.

Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite zur Freiraumplanung des Fachbereichs Stadtentwicklung-, planung und Bauordnung.

Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite der Verkehrsplanung im Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)

Die Stadt Hagen stellt sich für die Zukunft neu auf und die Stadtentwicklung erhält eine neue Grundlage.

  • Gesellschaftliche, wirtschaftliche, soziale und klimatische Veränderungen stellen die Stadt Hagen vor große Aufgaben.
  • Der Rat der Stadt Hagen hat daher im November 2019 das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) „HAGENplant 2035“ beschlossen.
  • Dabei handelt es sich um eine gemeinsam mit den Bürger*innen, Politiker*innen, Fachexpert*innen sowie der Verwaltung entwickelte Vision für die Stadt Hagen im Jahr 2035.
  • Das ISEK formuliert strategische Ziele und Grundsätze der Entwicklung der Stadt Hagen.
  • Zudem enthält es Projektideen, die zur Erreichung der formulierten Ziele dienen.
  • Das ISEK soll bis zum Jahr 2035 umgesetzt werden, dabei gilt es das Stadtentwicklungskonzept stetig an sich verändernden Rahmenbedingungen anzupassen und zu reflektieren.

Informationen und Dokumente zum Stadtentwicklungskonzept werden hier und auf der Seite plan-portal.de/hagen zur Verfügung gestellt.

HAGENplant 2035 Langfassung PDF (155,1 MB)

HAGENplant 2035 Kurzfassung PDF (47,4 MB)

Maßnahmenkarte PDF (18,7 MB)

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