Behörden kontrollieren sieben Problemimmobilien
Mittwoch, 13.Mai 2026Wasserschäden, defekte Beleuchtungen und fehlendes Fensterglas: Unter Leitung der Abteilung Allgemeine ordnungsbehördliche Aufgaben der Stadt Hagen haben der Stadtordnungsdienst, die Gewerbeaufsicht, die Wohnungsaufsicht, die Bauaufsicht und -kontrolle und das Umweltamt der Stadt Hagen mit der Feuerwehr, der Polizei, dem Jobcenter und Enervie eine gemeinsame Kontrollaktion in sieben Problemimmobilien im Stadtgebiet durchgeführt.
Von den insgesamt 145 gemeldeten Personen konnten die Behörden 97 vor Ort überprüfen, acht weitere waren nach eigenen Angaben nur zu Besuch. 20 Personen können von Amts wegen abgemeldet werden. 28 Bewohnerinnen und Bewohner wurden nicht angetroffen. Diese erhielten zur Klärung der Meldeverhältnisse einen Hinweis, sich innerhalb einer angegebenen Frist beim Bürgeramt zu melden, andernfalls werden sie ebenfalls von Amts wegen abgemeldet.
Die Polizei führte unter anderem Aufenthaltsermittlungen durch und überprüfte Personen im Fahndungsbestand. Die Überprüfungen verliefen negativ.
Diverse Missstände in sechs Immobilien
In sechs Objekten stellten die Mitarbeitenden Wohnungs- sowie allgemeine Missstände fest. Dazu zählten beispielsweise Schimmelbefall, defekte Klingel- und Briefkastenanlagen, fehlende Beleuchtung im Treppenraum, defekte und/oder fehlende Scheiben in Türen und Fenstern sowie Wasserschäden. Müllmängel lagen in vier Objekten vor. In einigen Immobilien befanden sich Brandlasten im Treppenraum und es fehlten Rauchwarnmelder.
In einem Objekt wurden die Stromkabel für die elektronischen Geräte in der Küche mit etlichen Verlängerungskabeln verbunden. Im Nachgang müssen diese ordnungsgemäß verlegt und gesichert werden. Bei der Kontrolle einer weiteren Immobilie stellten die Behörden in einer Wohnung fest, dass im Badezimmer eine Dusch- und/oder Bademöglichkeit fehlt. In einer anderen Wohnung sind die Lichtschalter zugespachtelt und nicht funktionsfähig, die losen Stromleitungen nicht ordnungsgemäß angeschlossen oder gesichert sowie die Armatur im Badezimmer nicht angemessen befestigt und abgedichtet.
Eine auffällige Gewerbekontrolle
Darüber hinaus hat die Gewerbeaufsicht sechs Gewerbe kontrolliert. Fünf verliefen ohne Beanstandungen. In einem Fall konnte der Betreiber eine Gewerbeanmeldung vorweisen, allerdings ohne Tätigkeitsausübung nach Handwerksordnung. Das bedeutet, dass ohne Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister beziehungsweise Betriebsleitung keine Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen. Die Gewerbestelle hat den Betrieb der Werkstatt bis auf Weiteres untersagt. Aufgrund weiterer Auffälligkeiten wie versickerndem Öl in den Boden wurde der Betrieb zudem der Unteren Wasserbehörde gemeldet.
In dem gleichen Objekt befinden sich außerdem sieben Monteurwohnungen. Da zwei keinen zweiten Rettungsweg aufweisen, wurde die Nutzung untersagt. Der Eigentümer ist informiert.