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Foto: Eine verwahrloste Küche in einer Art Verschlag, mit notdürftig verbauten Platten an den Wänden und der Decke.
Der Anbau im Hinterhof eines Objekts war weder standsicher noch abgedichtet, weshalb die Nutzung der darin befindlichen Küche von den Behörden untersagt wurde.

Behörden melden zahlreiche Mängel nach Kontrollen in zehn Problemimmobilien

Dienstag, 23.September 2025

Feuchtigkeitsschäden, Brandlasten und instabile Dachkonstruktionen: Unter der Leitung der Dienststelle Ordnungsbehördliche Aufgaben der Stadt Hagen haben der Stadtordnungsdienst, die Bauordnung und das Umweltamt der Stadt Hagen sowie die Feuerwehr, der Zoll, Enervie, das Jobcenter und die Polizei eine gemeinsame Kontrollaktion in zehn Problemimmobilien im Stadtgebiet durchgeführt.

Von den 141 gemeldeten Personen konnten die Behörden 78 vor Ort kontrollieren. 33 Personen werden im Nachgang von Amts wegen abgemeldet.

Bei den Begehungen stellten die Behörden teils erhebliche Sicherheitsmängel fest: In einem Gebäude fehlten Rauchwarnmelder vollständig, während Treppenhäuser durch Brandlasten blockiert waren und Rauchabzüge nicht funktionierten. In anderen Häusern waren Rettungswege unzureichend, Türen zu schmal oder Zugänge zum Gashaupthahn versperrt. Teilweise wurden Wohnungen trotz bestehender Nutzungsuntersagungen weiterhin bewohnt. Bei weiteren Anschriften traten wiederkehrende Probleme auf: lose Fassadenteile, ungesicherte Treppengeländer, defekte Haustüren und vermüllte Keller. In einem Haus waren außerdem mehr Namen an Klingelschildern als tatsächlich gemeldete Bewohnerinnen und Bewohner. Bei zwei Adressen stehen die Behörden im Austausch mit der Gewerbestelle der Stadt Hagen bezüglich nicht mehr existierender Gewerbe.

Ehemalige Gaststätte zur Wohnung umgebaut

In einem Fall fiel den Ordnungskräften ein Objekt auf, in dem eine frühere Gaststätte eigenmächtig zu Wohnraum umgebaut wurde. Hier lebte eine Familie mit mehreren Kindern in Räumen, die weder baulich genehmigt noch sicher waren. Durchbrüche in tragenden Wänden, eigenständig verlegte Elektroleitungen und ein nicht standsicherer Anbau mit Küche machten ein sofortiges Einschreiten erforderlich. Die Nutzung wurde untersagt, die Familie konnte umgehend in eine andere Wohnung ziehen.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer aller betroffenen Immobilien wurden aufgefordert, die Mängel zu beseitigen.