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Foto: Eine fiktive Ansicht mehrerer geplanter Wohnhäuser in einer Straße.
Eine Vision des neuen Wohnquartiers Brantheke der ha.ge.we an der Elmenhorststraße.

Gefördertes Wohnquartier in der Elmenhorststraße schreitet weiter voran

Montag, 23.Februar 2026

Hochwertiges und bezahlbares Wohnen für Haushalte in unterschiedlichen Einkommenssituationen: In grüner und dennoch zentraler Lage entstehen in der Elmenhorststraße aktuell insgesamt neun Häuser mit 84 Wohneinheiten. Das Projekt der Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we) wird im Rahmen einer Quartiersförderung mit zinsgünstigen Darlehen des Landes vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung unterstützt. Die Wohnungsvermittlung erfolgt nach Einkommensprüfung über die Stadt Hagen.

Das neue, nachhaltige Quartier vereint urbanes Wohnen mit hoher Lebensqualität. Neben großzügigen Grünflächen und Begegnungsorten entstehen energieeffiziente Gebäude mit dringend benötigtem Wohnraum. In dem ersten Bauabschnitt werden vier Häuser mit insgesamt 40 Wohneinheiten errichtet. Geplant sind moderne Zwei- bis Fünfzimmerwohnungen, die sowohl Alleinstehende und Familien als auch Seniorinnen und Senioren ansprechen. Ein ausgewogener Wohnungsmix sorgt dafür, dass Menschen mit unterschiedlichen Einkommenssituationen ein Zuhause finden. Geförderte Wohnungen für Haushalte mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein bieten langfristig gesicherte, reduzierte Mieten und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur sozialen Vielfalt des Neubauprojektes. Neben dem klassischen Wohnberechtigungsschein der Einkommensgruppe A entstehen in dem Quartier auch Wohnungen für Haushalte mit einem Berechtigungsschein der Einkommensgruppe B. Die Einkommensgruppe A richtet sich an Haushalte, welche die Einkommensgrenze im geförderten Wohnungsbau einhalten. Die Einkommensgruppe B ermöglicht auch Haushalten mit etwas höherem, aber dennoch förderfähigem Einkommen den Zugang zu preisgebundenem Wohnraum. Eine Überschreitung der maßgeblichen Einkommensgrenze um bis zu 40 Prozent ist dabei möglich.

Einkommensgrenzen für geförderte Wohnungen

Viele Bürgerinnen und Bürger wissen nicht, dass sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben könnten, da die Einkommensgrenzen im geförderten Wohnungsbau alle drei Jahre dynamisiert werden. Zudem gibt es zahlreiche Frei- und Abzugsbeträge vom anrechenbaren Jahreseinkommen. So beträgt die Einkommensgrenze für einen Zweipersonenhaushalt mit einer angestellten Person aktuell 28.350 Euro, das entspricht nach Berücksichtigung der gesetzlichen Abzüge einem Jahresbruttoeinkommen von 51.776 Euro in der Einkommensgruppe A und 69.496 Euro in der Einkommensgruppe B. Für einen Vierpersonenhaushalt beläuft sich die Einkommensgrenze auf 43.130 Euro, das entspricht einem Jahresbruttoeinkommen von 68.620 Euro in der Einkommensgruppe A und 95.577 Euro in der Einkommensgruppe B. Darüber hinaus können unter anderem Frei- und Abzugsbeträge für Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit, Kinderbetreuungskosten oder Unterhaltsverpflichtungen gewährt werden. Die Mieten für die geförderten Wohnungen belaufen sich auf 6,63 Euro in der Einkommensgruppe A und 7,70 Euro in der Einkommensgruppe B pro Quadratmeter Wohnfläche. Die freifinanzierten Wohneinheiten werden für einen Mietpreis von 9,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche angeboten.

Für Interessierte lohnt sich eine individuelle Prüfung der Einkommenssituation. Eine Beratung ist bei der Abteilung Wohnen im Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen der Stadt Hagen möglich. Weitere Informationen stehen auf der Internetseite Bau- und Wohnraumförderung unter https://www.hagen.de/unser-service/planen-bauen-und-wohnen/bau-und-wohnraumfoerderung/ zur Verfügung. Da die Gebäude in serieller Bauweise errichtet werden, sind die Wohnungen voraussichtlich im September 2026 bezugsfertig. Für die geförderten Wohneinheiten erfolgt die Wohnungsvermittlung nach Einkommensprüfung über die Abteilung Wohnen. Interessierte können sich bei Kathrin Kleinemeier unter Telefon 02331/207-2666 oder per E-Mail an wohnen@stadt-hagen.de entsprechend registrieren lassen.