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Foto: Schülerinnen und Schüler sitzen in einem Klassenraum und melden sich. Vorne an der Tafel steht die Lehrerin und nimmt jemanden aus der Klasse dran.
Für rund 96 Prozent der Kinder kann bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein Betreuungsplatz in der Offenen Ganztagsschule ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 zugesichert werden.

Offene Ganztagsschule (OGS): Rund 96 Prozent der Kinder erhalten Betreuungsplatz – Stadt Hagen arbeitet an weiterer Umsetzung des Rechtsanspruchs

Montag, 06.Juli 2026

Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 tritt bundesweit der erste Schritt des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter in Kraft. Anspruchsberechtigt sind zunächst Kinder der ersten Klassenstufe. Gemeinsam mit den freien Trägern der Jugendhilfe, den Grundschulen und den beteiligten Fachbereichen der Stadt Hagen konnten die Betreuungskapazitäten für das Schuljahr 2026/2027 erneut erweitert werden. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt kann für 96,1 Prozent der anspruchsberechtigten Kinder ein Betreuungsplatz bereitgestellt werden.

Für das Schuljahr 2026/2027 wurden insgesamt 1.982 Anmeldungen für einen Platz in der Offenen Ganztagsschule (OGS) registriert. Davon entfallen 873 Anmeldungen auf Kinder der ersten Klassenstufe. Die Zahlen beziehen sich auf den aktuellen Planungsstand, diese können sich bis zum Beginn des Schuljahres durch Zu- und Wegzüge, Schulwechsel und weitere organisatorische Abstimmungen verändern. „Wir danken dem Caritasverband Hagen, der Ev. Jugendhilfe Iserlohn-Hagen, der Ev. Jugend im Kirchenkreis Hagen und den Grundschulen. Gemeinsam ist es uns gelungen, die verfügbaren OGS-Plätze deutlich auszubauen, ohne Abstriche bei unseren Qualitätsstandards machen zu müssen“, so die erste Beigeordnete, Martina Soddemann, „aktuell arbeiten wir gemeinsam intensiv daran, auch für die verbleibenden Kinder bedarfsgerechte und rechtssichere Lösungen zu schaffen, damit allen anspruchsberechtigen Schülerinnen und Schülern ein Platz zur Verfügung gestellt werden kann. Gleichzeitig wird der weitere Ausbau für die nächste Stufe des Rechtsanspruchs in die Wege geleitet.“

Die Herausforderungen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs liegen in Hagen nicht ausschließlich im Bereich der Personalgewinnung. Insbesondere die Verfügbarkeit geeigneter Räumlichkeit stellt die Stadt vor erhebliche organisatorische und strukturelle Anforderungen. Die Umsetzung muss sowohl den pädagogischen Qualitätsansprüchen als auch den gesetzlichen Anforderungen an Aufsicht, Sicherheit und verlässliche Betreuung gerecht werden. Damit zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden können, erfolgt eine enge Abstimmung zwischen Schulen, freien Trägern, Verwaltung und weiteren Beteiligten. Der Rechtsanspruch wird in den Folgejahren schrittweise auf die weiteren Jahrgänge ausgeweitet, bis er ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Grundschulkinder gilt.

Stadt Hagen treibt Ausbau der Ganztagsförderung weiter voran

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung stellt für die Stadt Hagen einen bedeutenden Entwicklungsschritt im Bildungs- und Betreuungsbereich dar. Mit der schrittweisen Einführung des Anspruchs geht ein umfangreicher Ausbau bestehender Angebote sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung personeller, räumlicher und organisatorischer Strukturen einher. Die Stadt Hagen gestaltet den Prozess weiterhin gemeinsam mit den beteiligten Fachbereichen, den Schulen und freien Trägern, um Kindern und Familien dauerhaft ein verlässliches, qualitativ angemessenes und bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen.