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Foto: Zu sehen ist eine Grünfläche im Volkspark.
Im Volkspark ist das Grillen nicht erlaubt.

Ordnungsamt informiert über Grillen im Grünen

Mittwoch, 29.April 2026

Die frühlingshaften Temperaturen und der bevorstehende Feiertag locken die Hagenerinnen und Hagener in die zahlreichen Parks und weitere Grün- und Erholungsanlagen im Stadtgebiet. In diesem Zusammenhang weist das Ordnungsamt der Stadt Hagen darauf hin, dass zum Schutz der Anlagen das Grillen in öffentlichen Grünanlagen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist.

Im Rahmen der Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen ist das Grillen erlaubt, soweit für andere Personen oder die Umgebung keine Brandgefahr und keine erheblichen Belästigungen durch Rauch, Geruch oder Flugasche bestehen. Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, ein geeignetes Grillgerät zu verwenden und ausreichend Abstand zum Boden einzuhalten. Die Grünfläche darf nicht beschädigt werden. Auch ein Ausbreiten des Feuers ist zu verhindern. Zudem sind Grillfeuer ständig zu beaufsichtigen und es dürfen nur die zum Grillen handelsüblichen Brennstoffe verwendet werden. Das bedeutet, dass Spiritus oder andere flüssige Grillanzünder sowie (Grill-)Feuer außerhalb einer geeigneten Feuerschale verboten sind. Beim Verlassen des Grillplatzes oder bei starkem Wind ist das Grillfeuer vollständig zu löschen, die Grillasche sowie Grillabfälle müssen restlos entsorgt werden.

Wo ist das Grillen verboten?

In einigen Anlagen im Stadtgebiet ist das Grillen nicht erlaubt. Dazu gehören der Hameckepark, der Volkspark, der Volmepark, der Dr. Ferdinand-David-Park, der Funckepark, öffentliche Spiel- und Bolzplätze sowie Hundefreilaufflächen. Darüber hinaus ist es grundsätzlich im Wald sowie in Gebieten, die als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet festgesetzt und nicht für Grillfeuer freigegeben sind, im Abstand bis zu 100 Meter zum Waldrand und bis zu 25 Metern zu Wohngrundstücken und unterhalb von sowie in einem Abstand von weniger als zwei Metern zu Baumkronen verboten. Davon unberührt bleiben die Verbotsregelungen im Landschaftsplan der Stadt Hagen zum Lagern und Feuermachen in den ausgewiesenen Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Das Ordnungsamt kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben regelmäßig.

„Die öffentlichen Parks und Grünanlagen in Hagen sollen ein Ort der Erholung für alle Hagenerinnen und Hagener sein. Wer dort grillt, übernimmt auch Verantwortung für die Sauberkeit in der Stadt, seine Mitmenschen und zum Schutz der Grünflächen“, sagt Martin Echterling, Abteilungsleiter Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Hagen. „Wenn sich alle an die Regeln halten, steht einem entspannten Miteinander draußen nichts im Wege.“ Die Vorgaben zum Grillen in öffentlichen Grünanlagen sowie weitere Informationen finden Interessierte in der Gebietsordnung der Stadt Hagen unter www.hagen.de/ordnungsamt und dort unter „Allgemeines Ordnungsrecht: Downloads“.