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Foto: Nahaufnahme der Weste eines Ordnungsbeamten.
Der Stadtordnungsdienst und die Gewerbestelle der Stadt Hagen haben Gewerbekontrollen in Gaststätten und Prostitutionsstätten durchgeführt.

Sondereinsatz: Gewerbekontrollen in Gaststätten und Prostitutionsstätten

Montag, 30.März 2026

Bei einer Schwerpunktkontrolle zum Thema Gaststätten und Prostitutionsstätten hat der Stadtordnungsdienst gemeinsam mit der Gewerbestelle der Stadt Hagen und der Polizei Hagen am vergangenen Freitag, 27. März, insgesamt zehn Betriebe überprüft und dabei diverse Verstöße festgestellt.

Das Team hat 105 Personen, darunter zehn Prostituierte, kontrolliert. In vier Fällen haben die Einsatzkräfte den Prostituierten die Tätigkeit untersagt und in einem Fall eine abgelaufene Anmeldebescheinigung für die Ausübung eingezogen. Einmal wurde die Gesundheitsbescheinigung einer Prostituierten sichergestellt. Darüber hinaus versiegelten die Mitarbeitenden zwei Geldspielgeräte, sprachen einen Platzverweis aus und stellten in zwei Fällen unerlaubte beziehungsweise unzulässige Gewerbeausübungen sowie in einem Fall einen Verstoß gegen Paragraf 8 des Jugendschutzgesetzes fest. Des Weiteren erfassten sie zwei Ordnungswidrigkeiten gegen den Glücksspielstaatsvertrag. Die Polizei vollstreckte zudem einen offenen Haftbefehl und stellte zwei Ordnungswidrigkeiten gegen das Waffengesetz fest.

Eine besondere Entdeckung machten die Mitarbeitenden in einem illegal errichteten Imbiss mit offenem Grill und selbstgebautem Dachaufbau. Der Imbiss hatte zum Zeitpunkt der Kontrolle kein fließendes Wasser und wurde im Bereich der Notausgänge für drei Gewerbeeinheiten erbaut, sodass diese keine Fluchtmöglichkeiten mehr aufwiesen. Aus diesem Grund mussten zwei der Betriebe infolge der Zweckentfremdung eines Fluchtweges geschlossen und der illegale Bau versiegelt werden. In diesem Zusammenhang erfassten die Behörden eine Ordnungswidrigkeit wegen des Verstoßes gegen die Arbeitsstättenverordnung, da der Fluchtweg verschlossen war.