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Foto: Nahaufnahme eines Halteverbotsschildes
Das Halteverbot in der Spichernstraße gilt ab dem 5. März.

Stadt Hagen ordnet Halteverbote in der Spichernstraße an

Donnerstag, 26.Februar 2026

Um im Notfall einen schnellen Einsatz der Feuerwehr gewährleisten zu können, ordnet der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Hagen in der Spichernstraße die Einrichtung notwendiger Halteverbote an. Die Umsetzung durch den Wirtschaftsbetrieb Hagen erfolgt planmäßig ab Donnerstag, 5. März.

Im Rahmen diverser Ortsbegehungen des Fachbereichs sowie der Feuerwehr Hagen, des Straßenbaulastträgers und der Polizei stellten die Beteiligten fest, dass einige Häuser zwischen der Siegstraße und der Spichernstraße drehleiterpflichtig sind. Das bedeutet, dass diese im Not- beziehungsweise Einsatzfall mit einem Drehleitereinsatzfahrzeug der Feuerwehr zur Rettung angefahren werden müssen. Für den Einsatz dieser Fahrzeuge ist eine Fläche von 4,50 bis 5 Metern zwingend erforderlich, da die Fahrzeugbreite mit ausgefahrenen Stützen bereits bei 4,50 bis 4,80 Metern liegt.

Prekäre Situation vor Ort

Im Bereich der Spichernstraße stellt die Feuerwehr den zweiten Rettungsweg über ihre Geräte sicher. Aufgrund der Hanglage ist der Einsatz von tragbaren Leitern jedoch nicht möglich, sodass ausschließlich die Drehleiter als sicherer zweiter Rettungsweg in Betracht kommt. Durch eine massive Mauer auf der einen Seite sowie einen Parkstreifen auf der entgegengesetzten Seite der Fahrbahn ist die Breite in diesem Bereich eingeschränkt, sodass die Feuerwehr unter den aktuellen Begebenheiten im Ernstfall keine Drehleiter aufstellen kann. Aus diesem Grund ist ein beidseitiges Halteverbot gemäß § 14 BauO NRW 2018 erforderlich.