Entfernungsbescheinigung

Es handelt sich um die amtlich ermittelte Angabe der kürzesten, üblicherweise befahrbaren Strecke zwischen zwei Punkten (Adressen).

Benötigt wird eine Entfernungsbescheinigung zum Beispiel bei Wegstreckenentschädigungen.


Die Entfernungsbescheinigung weist die kürzeste Entfernung auf öffentlichen Straßen und Wegen zwischen zwei Punkten im Stadtgebiet Hagen nach. Die Bescheinigung wird auf der Basis der amtlichen Grundlagendaten des Katasters zur Vorlage bei Behörden und Unternehmen erteilt.



Gebühren



Besonderheiten / Befreiungen

Im Zuge der Landesinitiative "Abbau von Verwaltungsstandards" wird eine Entfernungsbescheinigung künftig nur noch dann ausgestellt, wenn anzunehmen ist, dass die beantragte Stelle aufgrund fehlender Möglichkeiten nicht in der Lage ist, die Entfernung zu ermitteln.

Grenzbescheinigung

Die Grenzbescheinigung (auch "Grenzattest") ist eine Bescheinigung der Vermessungsbehörde (Katasteramt) darüber, dass ein Gebäude innerhalb der Grenzen eines Baugrundstücks liegt oder dass ein Überbau auf ein angrenzendes Grundstück vorliegt.


Meist wird eine Grenzbescheinigung von Banken oder anderen Kreditgebern als Nachweis gefordert, dass sich ein Gebäude, für das ein Baukredit gewährt wurde, auch tatsächlich auf dem betreffenden Grundstück befindet.


Das betreffende Gebäude muss bereits im Liegenschaftskataster nachgewiesen, das heißt eingemessen sein. Auch wenn am Gebäude seit der letzten Einmessung Änderungen, die den Grundriss verändern, vorgenommen wurden, ist eine neuerliche Einmessung nötig, bevor eine Grenzbescheinigung ausgestellt werden kann.


Tipp: Da die Grenzbescheinigung nur ausgestellt werden kann, wenn das Gebäude bereits im Liegenschaftskataster eingemessen ist, können Sie die Ausstellung der Grenzbescheinigung gleichzeitig mit der Gebäudeeinmessung beantragen.


Den Antrag auf Ausstellung einer Grenzbescheinigung müssen Sie bei der zuständigen Vermessungsbehörde oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur stellen.


Der Antrag kann formlos gestellt werden, das heißt schriftlich, telefonisch oder per E-Mail unter Angabe des entsprechenden Flurstücks (Straße, Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer). Bei manchen Behörden gibt es auch ein eigenes Formular, das Sie verwenden können.


Gegebenenfalls ist für die Grenzbescheinigung eine Ortsbesichtigung notwendig.



Gebühren

Die Gebühren richten sich nach Aufwand, gemäß Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW).



Besonderheiten / Befreiungen

Das Katasteramt ist verpflichtet, die schutzwürdigen Belange der Grundstückseigentümer nach den Bestimmungen des Datenschutzes zu wahren. Aus dem Grunde können neben den Eigentümern, Erbbauberechtigten, Notaren oder Banken nur Dritte eine Grenzbescheinigung beantragen, die ein berechtigtes Interesse darlegen.

Identitätsbescheinigungen

Über längere Zeiträume können sich Flurstücke als Folge von Baumaßnahmen, Grunderwerb (z.B. Teilungen) und den dadurch verbundenen Vermessungen in ihrer Form und Bezeichnung verändert haben.Die Eigentumsangaben werden zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster durch ein Mitteilungsverfahren stets in Übereinstimmung gehalten. Durch die Fortschreibung der Flurstücksdaten im Liegenschaftskataster kann es jedoch im Laufe der Zeit zu Unklarheiten kommen, welche Flächen etwa tatsächlich von einem Recht oder einer Belastung in Abteilung II des Grundbuchs betroffen sind.


Solche Fragen werden im Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster geklärt und durch eine Identitätsbescheinigung bestätigt.


Voraussetzungen

Das Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster ist verpflichtet, die schutzwürdigen Belange der Grundstückseigentümer nach den Bestimmungen des Datenschutzes zu wahren. Aus dem Grunde können neben den Eigentümern, Erbbauberechtigten, Notaren oder Banken nur Dritte eine Identitätsbescheinigung beantragen, die ein berechtigtes Interesse darlegen.


Gebühren

Die Gebühren richten sich nach Aufwand, gemäß Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW).



Bearbeitungszeitraum

Abhängig vom Umfang der Recherche


Beantragung

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. Sie können uns persönlich besuchen ein Fax oder eine E-Mail senden oder einen formlosen Antrag stellen. Oder Sie nutzen das Antragsformular.


Erforderliche Unterlagen

Personalausweis in Kopie als Anhang evtl. Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers


Besonderheiten / Befreiungen

Das Katasteramt ist verpflichtet, die schutzwürdigen Belange der Grundstückseigentümer nach den Bestimmungen des Datenschutzes zu wahren. Aus dem Grunde können neben den Eigentümern, Erbbauberechtigten, Notaren oder Banken nur Dritte eine Identitätsbescheinigung beantragen, die ein berechtigtes Interesse darlegen.

Unschädlichkeitszeugnis

Ein Unschädlichkeitszeugnis stellt fest, dass die lastenfreie Eigentumsübertragung eines Grundstückteils von geringem Wert und Umfang für die Berechtigten unschädlich ist (Unschädlichkeitszeugnis).


Das Eigentum an einem Teil eines Grundstücks (Trennstück) kann frei von grundbuchlich gesicherten Rechten und Belastungen übertragen werden, wenn durch ein behördliches Zeugnis festgestellt wird, dass die Rechtsänderung für die Berechtigten unschädlich ist.


Hierfür müssen verschiedene Bedingungen gelten.

  • Das Unschädlichkeitszeugnis ersetzt die notarielle Löschungsbewilligung der Berechtigten.
  • Gesetzesgrundlage ist das Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse (SGV NRW 7134).


Gebühren



Besonderheiten / Befreiungen

Das Katasteramt ist verpflichtet, die schutzwürdigen Belange der Grundstückseigentümer nach den Bestimmungen des Datenschutzes zu wahren. Aus dem Grunde können neben den Eigentümern, Erbbauberechtigten, Notaren oder Banken nur Dritte ein Unschädlichkeitszeugnis beantragen, die ein berechtigtes Interesse darlegen.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster
Berliner Platz 22, 58089 Hagen


Auskunft Geodatenzentrum

  • Tel.: 02331/207-5692, Fax: 02331/207-2482

Öffnungszeiten

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