Ingenieurvermessung

Die Hauptaufgabe der Ingenieurvermessung beim Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster Hagen besteht in der Wahrnehmung der Vermessungsaufgaben bei städtischen Planungs- und Bauvorhaben, d. h., wir führen Vermessungsarbeiten für alle planenden und bauenden Ämter und Betriebe der Stadt Hagen als Dienstleistung bzw. als Kontrollinstrument der Bauüberwachung aus.


Mit unserem Ansatz verfolgen wir ein umfassendes baubegleitendes Vermessungsmanagement, das die folgenden Aufgabenstellungen berücksichtigt:


  • Topografische Aufnahmen nach Lage und Höhe
    Für die Geländeaufnahme stehen je nach Aufgabenstellung unterschiedliche Instrumente zur Verfügung. Von der Luftbildvermessung für die Grobplanung bis hin zur terrestrischen Lage- und Höhenmessung für die Detailplanung gibt es spezielle Instrumente und Messmethoden. Auch Satellitengestützte Vermessungsverfahren und photogrammetrische Auswertungen werden eingestetzt. Aber jede Art von Vermessung hat das Ziel, Koordinaten in einem einheitlichen System zu ermitteln. Mit Hilfe der Koordinaten wird die Topographie in einem Plan abgebildet. Dieser Plan bildet die Grundlage für die Bauwerksplanung sowie für die Absteckungsberechnung.

  • Entwurfs- und Bauvermessung für den Hoch-, Tief-, Garten- und Landschaftsbau
    Zu den klassischen Aufgaben der Ingenieurvermessung gehören insbesondere die Entwurfs- und die Bauvermessung. Darunter versteht man die messtechnische Erfassung ortsbezogener Daten von Bauwerken, Anlagen, Grundstücken und Topographie mit anschließender maßstäblicher Darstellung in einem Planwerk. Die Entwurfsvermessung ist Voraussetzung für eine qualifizierte Objektplanung. Sie beinhaltet die Vermessung für den Entwurf von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen.

    Unter dem Begriff Bauvermessung versteht man hauptsächlich die Übertragung von Planungen in die Örtlichkeit (Absteckungen jeglicher Art), die vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung sowie die abschließende Bestandsaufnahme und -dokumentation.

  • Deformations- und Beweissicherungsmessungen an Bauwerken
    Die Ingenieurbauwerke bedürfen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ständiger Kontrollen in Bezug auf Standsicherheit und Deformation, deshalb sind nach der Bauabnahme Bauwerksüberwachungsmessungen zu planen und auszuführen. Das messtechnische Projekt für die Bauüberwachung muss parallel mit der Bauplanung bearbeitet werden, damit u.a. die Anordnung der Messpunkte, die Einrichtung von Datenerfassungsgeräten und die Datenübertragung für ein automatisierte Überwachungsmessung zweckmäßig realisiert werden können. Insbesondere die Anordnung der Messpunkte im oder am Bauwerk und in dessen Gründungsbereich sind mit dem Statiker, Baugrundgutachter bzw. Geologen abzustimmen.

    Diese Ergebnisse der Messungen dienen dann den entsprechenden Fachleuten als Grundlage für deren Schadensanalyse. Durch stetige Überwachung des Bauobjekts können Gefahren rechtzeitig erkannt werden und Maßnahmen ergriffen werden, um Folgeschäden zu minimieren bzw. zu verhindern.


Kosten

  • Die Kosten für sonstige Vermessungen (Ingenieur-Vermessungen) berechnen sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die wesentlichen Merkmale dieser Vorschrift für Vermessungskosten sind der Schwierigkeitsgrad der Leistung und der Wert der baulichen Anlage.
  • Eine qualifizierte Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen.
  • Bitte wenden Sie sich deshalb an die Abteilung Ingenieurvermessung im Amt Geoinformation und Liegenschaftskataster der Stadt Hagen.


Besonderheiten / Befreiungen

Die Nutzung der Liegenschaftsdaten ist an den bei der Bestellung angegebenen Verwendungszweck gebunden. Die Erlaubnis für einen neuen oder geänderten Verwendungszweck erteilt die Vermessungsbehörde ggf. kostenpflichtig. Personenbezogene Daten des Liegenschaftsbuches werden an nicht öffentliche Stellen nur dann abgegeben, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird.


Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster
Berliner Platz 22, 58089 Hagen


Ingenieurvermessung
  • Tel.: 02331/207-3013, Fax: 02331/207-2462

Öffnungszeiten

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DonnerstagNach Vereinbarung
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