Führung des Liegenschaftskatasters


Aktuelles: Migration der Geobasisdaten


Die Führung des Liegenschaftskatasters ist eine öffentliche Aufgabe, die in Nordrhein-Westfalen durch die Katasterbehörden der Kreise und kreisfreien Städte wahrgenommen wird.


Im Liegenschaftskataster sind für das Landesgebiet alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) aktuell darzustellen und zu beschreiben.


Die Darstellung und Beschreibung umfasst insbesondere die

  • Liegenschaftsangaben (geometrische Form, Lage, Größe, Flurstücksnummer, usw.)
  • Eigentümerangaben (Name, Geburtsdatum, Grundbuchbezeichnung, usw.)
  • Angaben zur Nutzung und
  • Angaben zur charakteristischen Topographie.

Weiterhin werden die auf Grund des Bodenschätzungsgesetzes ermittelten Ergebnisse der Bodenschätzung im Liegenschaftskataster geführt. Im Übrigen besteht auch die Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Festlegungen (Rechte, Beschränkungen, Belastungen, …) aufzunehmen.


Die Daten der bisher getrennt geführten Nachweise von Liegenschaftskarte, Liegenschaftsbuch und Punktnachweis werden bei der Stadt Hagen seit November 2015 im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem – ALKIS® - , welches bundesweit einheitlich besteht, integriert geführt.


Gem. des

Erlasses über die Migration der Geobasisdaten der Landesvermessung und des

Liegenschaftskatasters in Nordrhein-Westfalen in das neue Datenmodell

(Geobasisdaten-Migrationserlass)


ist die Führung ab dem 31.12.2023 auf ein neues Datenmodell in der zu diesem Zeitpunkt gültigen Referenzversion des AAA-Anwendungsschema der ADV umzustellen.


Die Umstellungsarbeiten bei der Katasterbehörde der Stadt Hagen sind z.Z. für das dritte Quartal 2024 vorgesehen, es wird mit einem Umstellungszeitraum von 4-6 Wochen gerechnet. Eine aktuelle Meilensteinplanung zur Umstellung können Sie hier finden.


Der gem. Nr. 4.5 Geobasisdaten-Migrationserlass vorgesehene Zeitpunkt des letztmöglichen Einreichens von Erhebungsdaten im NAS-ERH Format im alten Datenmodell ist der Beginn der o.g. Umstellungsarbeiten. An dieser Stelle wird ergänzend auf die Nrn. 6.1 und 6.2 des Geobasisdaten – Migrationserlasses hingewiesen.


Hinweise zum Umstellungszeitraum:

• Während des Umstellungszeitraums erfolgen im Liegenschaftskataster keine Fortführungen.

• Bestandsdatenauszüge können während des Umstellungszeitraums mit der Aktualität des Beginns der Umstellungsarbeiten abgerufen werden.

• Punktkennzeichen können während des Umstellungszeitraums nicht reserviert werden.

• Grundbuchangaben, die im Liegenschaftskataster nachrichtlich geführt werden, werden im Umstellungszeitraum nicht aktualisiert.



ALKIS - Fachdatenverbindung


Die Geobasisdaten für Flurstücke und Gebäude werden im Liegenschaftskataster in beschreibender und darstellender Form geführt. Diese Daten dienen vielen Bereichen der Verwaltung mit raumbezogenen Informationssystem als Grundlage für ihre Fachdaten z.B. Bauleitplanung.


Um das Liegenschaftskataster laufend aktuell zu halten, werden Fortführungsvermessungen (Teilungsvermessungen, Grenzvermessungen und Gebäudeeinmessungen) durchgeführt. Diese Vermessungen werden von dazu befugten Vermessungsstellen (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Katasteramt) ausgeführt und zur Fortführung und Aktualisierung des Nachweises beim zuständigen Katasteramt eingereicht.


Nach Prüfung werden die Ergebnisse der Fortführungsvermessungen in die bestehenden Nachweise eingearbeitet. Eigentümer, Erbbauberechtigte und das Grundbuchamt erhalten darüber eine Fortführungsmitteilung. Mit dieser Mitteilung bleibt die Übereinstimmung von Liegenschaftskataster und Grundbuch gewahrt.


Auszüge aus dem Liegenschaftskataster können in Papierform als Druck oder in digitaler Form erzeugt werden. Sie sind beim Geodatenzentrum (Tel. 02331/207-5692, email geodaten@stadt-hagen.de) erhältlich.


Weiterhin werden von den Mitarbeitern des Liegenschaftskatasters der Stadt Hagen die Benennungen von Straßen vorbereitet und die Zuweisung von Hausnummern durchgeführt.

Auszüge und Informationen

Um Auszüge und Informationen zu den Produkten zu erhalten, klicken Sie bitte einfach in der unten aufgeführten Liste auf ein Produkt.

Gebühren

Für die Daten des Liegenschaftskatasters fallen Gebühren nach der

in der jeweils gültigen Fassung an.


Eine ausführliche Kostenbeschreibung ist hier nicht möglich.

Sollten Sie detaillierte Gebührenauskünfte benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Ob persönlich, schriftlich oder telefonisch, wir sind unter den angegebenen Öffnungszeiten gerne für Sie da.


Besonderheiten / Befreiungen

Das Katasteramt ist verpflichtet, die schutzwürdigen Belange der Grundstückseigentümer nach den Bestimmungen des Datenschutzes zu wahren. Aus dem Grunde können neben den Eigentümern, Erbbauberechtigten, Notaren oder Banken nur Dritte eine Auskunft erhalten / beantragen, die ein berechtigtes Interesse darlegen.


Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster
Berliner Platz 22, 58089 Hagen


Auskunft Geodatenzentrum
  • Tel.: 02331/207-5692, Fax: 02331/207-2482

Öffnungszeiten

MontagNach Vereinbarung
DienstagNach Vereinbarung
MittwochNach Vereinbarung
DonnerstagNach Vereinbarung
FreitagNach Vereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen