Führung des Liegenschaftskatasters
Aktuelles: Migration der Geobasisdaten
Die Führung des Liegenschaftskatasters ist eine öffentliche Aufgabe, die in Nordrhein-Westfalen durch die Katasterbehörden der Kreise und kreisfreien Städte wahrgenommen wird.
Im Liegenschaftskataster sind für das Landesgebiet alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) aktuell darzustellen und zu beschreiben.
Die Darstellung und Beschreibung umfasst insbesondere die
- Liegenschaftsangaben (geometrische Form, Lage, Größe, Flurstücksnummer, usw.)
- Eigentümerangaben (Name, Geburtsdatum, Grundbuchbezeichnung, usw.)
- Angaben zur Nutzung und
- Angaben zur charakteristischen Topographie.
Weiterhin werden die auf Grund des Bodenschätzungsgesetzes ermittelten Ergebnisse der Bodenschätzung im Liegenschaftskataster geführt. Im Übrigen besteht auch die Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Festlegungen (Rechte, Beschränkungen, Belastungen, …) aufzunehmen.
Die Daten der bisher getrennt geführten Nachweise von Liegenschaftskarte, Liegenschaftsbuch und Punktnachweis werden bei der Stadt Hagen seit November 2015 im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem – ALKIS® - , welches bundesweit einheitlich besteht, integriert geführt.
Erlasses über die Migration der Geobasisdaten der Landesvermessung und des
Liegenschaftskatasters in Nordrhein-Westfalen in das neue Datenmodell
(Geobasisdaten-Migrationserlass)
ist die Führung spätestens ab dem 31.12.2023 auf ein neues Datenmodell in der zu diesem Zeitpunkt gültigen Referenzversion des AAA-Anwendungsschema der ADV umzustellen.
Als Beginn der Umstellungsarbeiten ist bei der Katasterbehörde der Stadt Hagen der 1.9.2023 vorgesehen, als Ende der Umstellungsarbeiten der 31.10.2023.
Der gem. Nr. 4.5 Geobasisdaten-Migrationserlass vorgesehene Zeitpunkt des letztmöglichen Einreichens von Erhebungsdaten im NAS-ERH Format im alten Datenmodell ergibt sich in Anhängigkeit vom Beginn der Umstellungsarbeiten zum 1.8.2023. An dieser Stelle wird ergänzend auf die Nrn. 6.1 und 6.2 des Geobasisdaten – Migrationserlasses hingewiesen.
Hinweise zur Umstellungsphase:
• Während der Umstellungsphase erfolgen im Liegenschaftskataster keine Fortführungen.
• Bestandsdatenauszüge können während der Umstellungsphase mit der Aktualität 31.8.2023 abgerufen werden.
• Punktkennzeichen können während der Umstellungsphase nicht reserviert werden.
• Grundbuchangaben, die im Liegenschaftskataster nachrichtlich geführt werden, werden während der Umstellungsphase nicht aktualisiert.
ALKIS - Fachdatenverbindung
Die Geobasisdaten für Flurstücke und Gebäude werden im Liegenschaftskataster in beschreibender und darstellender Form geführt. Diese Daten dienen vielen Bereichen der Verwaltung mit raumbezogenen Informationssystem als Grundlage für ihre Fachdaten z.B. Bauleitplanung.
Um das Liegenschaftskataster laufend aktuell zu halten, werden Fortführungsvermessungen (Teilungsvermessungen, Grenzvermessungen und Gebäudeeinmessungen) durchgeführt. Diese Vermessungen werden von dazu befugten Vermessungsstellen (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Katasteramt) ausgeführt und zur Fortführung und Aktualisierung des Nachweises beim zuständigen Katasteramt eingereicht.
Nach Prüfung werden die Ergebnisse der Fortführungsvermessungen in die bestehenden Nachweise eingearbeitet. Eigentümer, Erbbauberechtigte und das Grundbuchamt erhalten darüber eine Fortführungsmitteilung. Mit dieser Mitteilung bleibt die Übereinstimmung von Liegenschaftskataster und Grundbuch gewahrt.
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster können in Papierform als Druck oder in digitaler Form erzeugt werden. Sie sind beim Geodatenzentrum (Tel. 02331/207-5692, email geodaten@stadt-hagen.de) erhältlich.
Weiterhin werden von den Mitarbeitern des Liegenschaftskatasters der Stadt Hagen die Benennungen von Straßen vorbereitet und die Zuweisung von Hausnummern durchgeführt.
Auszüge und Informationen
Um Auszüge und Informationen zu den Produkten zu erhalten, klicken Sie bitte einfach in der unten aufgeführten Liste auf ein Produkt.
Gebühren
Für die Daten des Liegenschaftskatasters fallen Gebühren nach der
- Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)und/oder der
- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hagen
in der jeweils gültigen Fassung an.
Eine ausführliche Kostenbeschreibung ist hier nicht möglich.
Sollten Sie detaillierte Gebührenauskünfte benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Ob persönlich, schriftlich oder telefonisch, wir sind unter den angegebenen Öffnungszeiten gerne für Sie da.
Besonderheiten / Befreiungen
Das Katasteramt ist verpflichtet, die schutzwürdigen Belange der Grundstückseigentümer nach den Bestimmungen des Datenschutzes zu wahren. Aus dem Grunde können neben den Eigentümern, Erbbauberechtigten, Notaren oder Banken nur Dritte eine Auskunft erhalten / beantragen, die ein berechtigtes Interesse darlegen.
- Die gesetzlichen Regelungen finden Sie hier: Gesetze und Vorschriften
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Auskunft Geodatenzentrum
- Tel.: 02331/207-5692, Fax: 02331/207-2482
Öffnungszeiten
Montag | Zur Zeit nur nach Vereinbarung |
Dienstag | Zur Zeit nur nach Vereinbarung |
Mittwoch | Zur Zeit nur nach Vereinbarung |
Donnerstag | Zur Zeit nur nach Vereinbarung |
Freitag | Zur Zeit nur nach Vereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Karten
- HAGEN Innenstadt
- Stadtplan der Stadt Hagen
- Premiumwanderweg: Drei Türme Weg
- Autobahnanbindungen
- Nordic Walking Haspe Strecke II
- Nordic Walking TSV 1860 Hagen Strecke I
- Nordic Walking TSV 1860 Hagen Strecke II
- Nordic Walking TSV 1860 Hagen Strecke III
- Wanderweg: Hasper Wanderkarte
- Wanderweg: Wandern durch das Volmetal (Dahl)