Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, beim Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) Drogenscreenings und Alkoholteste durchzuführen.


Hierzu müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt sein:




Personenkreis


Durchgeführt werden Screenings nur bei dem folgenden Personenkreis:

  • es besteht eine Auflage der Justiz (i.d.R. Vermittlung über ASD Justiz – Bewährungshelfer u. Führungsaufsicht oder Jugendgerichtshilfe)
  • Auftrag durch den Allgemeinen Sozialdienst des Fachbereiches Jugend u. Soziales (zumeist zur Prüfung einer latenten oder akuten Kindeswohlgefährdung)
  • Auftrag durch die Kommunale Drogenhilfe
  • Testung auf Initiative des Sozialpsychiatrischen Dienstes bei eigenen Klienten oder im Rahmen eines Gutachtens

Auftragsannahme


Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger oder der zuständige Dienst nimmt Kontakt zum SpDi auf, um einen Termin zu vereinbaren.

Idealerweise sollte die Terminvereinbarung per E-Mail, alternativ auch per Telefon erfolgen.

In der Regel erfolgt die Terminvereinbarung

für Frauen bei Frau Schneider

(E-Mail: linda.schneider@stadt-hagen.de, Tel.: 015111003580),

für Männer bei Herrn Pauli

(E-Mail: david.pauli@stadt-hagen.de, Tel.: 01602206299)

oder dessen Vertreterin Frau Hoch

(E-Mail: hannah.hoch@stadt-hagen.de, Tel.: 015118717421).


Termine Drogenscreening


Die Drogenscreenings werden ohne Ausnahme nur am Donnerstag in der Zeit von 08:00 – 09:00 Uhr durchgeführt.


Substanzen


Die Regel sind Urinteste per Stick (nur qualitativ!) auf Drogen. Untersucht werden können hiermit folgende Substanzen:


  • Amphetamin
  • Secobarbital (Barbiturat)
  • Buprenorphin (halbsynthetisches Opioid)
  • Benzodiazepine
  • Kokain
  • MDMA (Ecstasy)
  • Metamphetamin
  • Morphin/Codein/Heroin
  • Methadon
  • Nortriptylin (Antidepressivum)
  • THC
  • Tramadol (Schmerzmittel)

Eine Untersuchung auf weitere Substanzen kann nur in Ausnahmefällen, nach vorheriger Rücksprache erfolgen.

Darüber hinaus kann Alkoholtestung per Atemalkoholmessung durchgeführt werden.

Außerdem kann eine Blutuntersuchung auf ETG (in der Regel in Kombination mit einer Urinprobe) oder CDT erfolgen.

In seltenen Fällen erfolgt eine Haaranalyse.


Kosten


Die Kosten sind unterschiedlich und variieren. Die Preise können bei der Terminvereinbarung erfragt werden.

Die Mehrzahl der Testpersonen sind Selbstzahler. Diese müssen im Labor die Rechnung vor dem Test bezahlen, entweder als Kartenzahlung oder in bar.

Sofern die Kostenübernahme über den Auftraggeber erfolgt, muss eine entsprechende Erklärung durch den Auftraggeber schriftlich oder per Mail eingehen (siehe oben). Alternativ kann der Beschluss des Gerichtes eingereicht werden.


Durchführung der Teste


Die Urinabgabe erfolgt über Sichtkontrolle. Es ist sichergestellt, dass die jeweilige Begleitung durch das Gesundheitsamt gleichgeschlechtlich ist.



Bestätigung des Testergebnisses


Das Testergebnis wird i.d.R. der Testperson mitgegeben. Sofern eine Entbindung von der Schweigepflicht vorliegt, kann das Ergebnis auch an die auftraggebende Stelle weitergeleitet werden. Bei aufwändigen Laboruntersuchungen erfolgt die Zustellung entsprechend nach Eingang des Ergebnisses per Post.



Beratungs- und Hilfeangebote


Sofern dies angemessen ist, machen die Mitarbeiter/innen des SpDi der Testperson ein Beratungs- und Hilfeangebot. Dies betrifft sowohl eigene Hilfsangebote des SpDi als auch kooperierende Institutionen (z.B. andere Beratungsstellen, Drogenhilfe, Krankenhäuser etc.).