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Hagen-Pakt
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Infos für Investoren und Eigentümer

Auf einen Blick

  • Auf dieser Seite finden Eigentümer*innen von Problemimmobilien sowie interessierte Investor*innen weitere Informationen zu unseren Projekten und Fördermöglichkeiten.
  • Alle Immobilien befinden sich in Altenhagen, Eckesey, dem Bahnhofsquartier, Wehringhausen oder Haspe.
Foto: Ein Haus mit vielen Fenstern
Kauf der ersten Problemimmobilie in der Eckeseyer Straße.

Interesse?

Sie besitzen eine stark sanierungsbedürftige Immobilie in Altenhagen, Eckesey, dem Bahnhofsquartier, Wehringhausen oder Haspe? Oder Sie haben eine Vision für eine der Immobilien und interessieren sich für den Erwerb eines der Projekte? Hier informieren wir Sie über die aktuell laufenden Projekte, unterstützen Sie im Rahmen der Wohnraumförderung und helfen Ihnen, die richtige Ansprechperson zu finden.

Unsere Projekte

Foto: Ein Haus mit vielen Fenstern
Eckeseyer Straße 1 und 1a

Eckeseyer Straße 1 und 1a

Die Immobilien Eckeseyer Straße 1 und 1 a wurden im Juli 2026 zum Verkehrswert durch die Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) erworben. Ziel der HEG ist es, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, die Modernisierungsfähigkeit herzustellen und einen geeigneten Investor zu finden.

Bei den Gebäuden Eckeseyer Straße 1 und 1a handelt es sich um einen seit dem Hochwasser 2021 bestehenden kompletten Leerstand. Die Schäden, die durch die damaligen Wassermassen entstanden sind, wurden nicht behoben, sodass der Zustand beider Objekte desolat ist. Neben einer größeren Schimmelpilzbelastung und Vermüllung sind in Teilbereichen die Decken eingestürzt. Die Holzbalken als Tragwerk der Decken sind teilweise augenscheinlich stark angegriffen. Zuletzt sind darüber hinaus Schäden durch Vandalismus entstanden.

Die Immobilien bestehen insgesamt aus zwölf Wohn- und zwei Gewerbeeinheiten. Es handelt sich um einen Wiederaufbau um 1955. Geplant ist, die rückwärtige Hinterhofbebauung am Volmeufer zurückzubauen, um den Uferbereich erlebbar zu gestalten.

Fördermöglichkeiten & Eigentümer-Service

Relevante Informationen insbesondere für private Eigentümer*innen

Gewährung von zinsgünstigen Darlehen mit attraktiven Tilgungsnachlässen nach den jeweils geltenden Richtlinien der Wohnraumförderung (FRL öff Wohnen NRW). Die bereits bestehenden Förderangebote des Landes wurden durch den Abschluss des Hagen-Pakts ausgeweitet, um besondere Anreize für wohnungswirtschaftliche Investitionsmaßnahmen zu schaffen.

Im Bereich der Modernisierungsförderung sind alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden förderfähig (energetische Sanierung, Abbau von Barrieren, Einbruchschutz usw.). Darüber hinaus werden auch Maßnahmen gefördert, die das Wohnumfeld nachhaltig verbessern sowie Wohnraum, der durch Um- und Ausbau neu geschaffen wird. Standortbedingte Maßnahmen (z.B. Abrisskosten) können mit einem Zusatzdarlehen in Höhe von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten und einem Tilgungsnachlass in Höhe von 50 Prozent gefördert werden.

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Sprechblase

Wohnraumförderung

Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung