Zum Inhalt springen
Aktuelle Meldungen
Auf dieser Seite
Symbolbild: Klassenzimmer und Schülerinnen und Schülern sowie einer Lehrerin.
Die Stadt Hagen informiert zum Anmeldeverfahren für Schulanfängerinnen und Schulanfänger.

Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2027/2028

Donnerstag, 13.August 2026

Alle Kinder, die bis einschließlich zum 30. September 2027 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden nach § 35 I des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15. Februar 2005 in der zurzeit gültigen Fassung am 1. August 2027 schulpflichtig.

Kinder, die in der Zeit nach dem 30. September 2027 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin beziehungsweise der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Vorzeitig aufgenommene Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.

Alle Sorgeberechtigten, deren Kinder schulpflichtig werden, erhalten von der Stadt Hagen ein entsprechendes Hinweisschreiben mit entsprechenden Informationen sowie einen Anmeldebogen für die städtischen Grundschulen. Sollten Sorgeberechtigte diese Unterlagen zum Beispiel aufgrund eines erst kürzlich erfolgten Zuzugs nach Hagen nicht bekommen haben, können sie sich unter Telefon 02331/207-2793 für einen Nachversand melden.

Anmeldeverfahren

Für die Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder für die öffentlichen Schulen und die Bekenntnisschulen der Stadt Hagen senden die Sorgeberechtigten den vollständig und gut leserlich ausgefüllten Anmeldebogen per Post zentral an die Stadt Hagen, Fachbereich Schule, Rathausstraße 11, 58095 Hagen. Alternativ können sie die Anmeldung auch in den Briefkasten in der Rathausstraße 11 einwerfen. Eine persönliche Annahme der Anmeldebögen durch den städtischen Fachbereich Schule oder das Schulamt der Stadt Hagen ist nicht möglich. Der späteste Termin für den Eingang der Anmeldung ist der 25. September 2026. Aus rechtlichen Gründen ist es wichtig, dass bei einem gemeinsamen Sorgerecht beide Sorgeberechtigte den Bogen unterschreiben. Unterschreibt ein Sorgeberechtigter allein, muss der Anmeldung entweder ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder eine Einverständniserklärung der anderen sorgeberechtigten Person beigefügt werden.

Hilfs- und Beratungsangebote

Die Hagener Grundschulleitungen bieten Informationstermine an, welche die Sorgeberechtigten im Zusammenhang mit dem Anmeldeprozess des Kindes nutzen können.

Zu den nachfolgenden Zeiten stehen im Anmeldezeitraum zwei Schulleiterinnen oder Schulleiter für eine persönliche Beratung im Rathaus I, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, Zimmer B.357 oder eine telefonische Beratung unter Telefon 02331/207-2669 zur Verfügung: Von Montag bis Donnerstag, 14. bis 17. September, jeweils von 10 bis 12 Uhr und – ausgenommen dienstags – von 15 bis 17 Uhr. Außerhalb der genannten Zeiten sind die Telefonnummer und das Büro nicht besetzt.

Das Inklusionsteam des Schulamtes für die Stadt Hagen bietet zusätzlich Termine an, wenn Sorgeberechtigte Fragen zur Einschulung ihres Kindes mit erheblichen Förderbedarfen (Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören und Kommunikation) haben. Diese Termine können nur persönlich und nicht telefonisch wahrgenommen werden und finden am Mittwoch, 16. September, von 10 bis 12 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr im Zimmer B.346 (3. Etage), am Montag, 21. September, von 14 bis 16 Uhr in der Cafeteria in der 15. Etage des Verwaltungshochhauses, am Mittwoch, 23. September, von 8.30 bis 11.30 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr im Zimmer B.346 (3. Etage) sowie am Donnerstag, 24. September, von 8.30 bis 11.30 Uhr im Zimmer B.346 (3. Etage), im Rathaus I, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, statt. Außerhalb der genannten Zeiten sind die Büros nicht besetzt. Änderungen sind nicht auszuschließen. Interessierte Eltern können sich auf der Internetseite der Stadt Hagen über den aktuellen Stand informieren. Dort finden sie zusätzlich noch einmal die Informationen zum Anmeldeverfahren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Fachbereiches Schule oder des Schulamtes der Stadt Hagen können keine Beratung anbieten und demzufolge auch keine entsprechenden Fragen beantworten.

Die Kinder können für folgende Grundschulen im Hagener Stadtgebiet angemeldet werden:

Gemeinschaftsgrundschulen:

  • Friedrich-Harkort, Twittingstraße 23a, 58135 Hagen, Telefon 02331/400411
  • Geweke, Ennepeufer 5 (Grundschulverbund mit dem Teilstandort Büddingstraße 49), 58135 Hagen, Telefon 02331/4732280
  • Hestert, Schlesierstraße 36, 58135 Hagen, Telefon 02331/41983
  • Kipper, Gabelsbergerstraße 50, 58135 Hagen, Telefon 02331/403584
  • Astrid-Lindgren, Selbecker Straße 55, zusätzliche Klassen: Delsterner Straße 59, 58091 Hagen, Telefon 02331/77110
  • Volmetal, Ribbertstraße 60, 58091 Hagen, Telefon 02337/1635
  • Boloh, Weizenkamp 3, 58093 Hagen, Telefon 02331/348198-0
  • Emil-Schumacher, Siemensstraße 10, 58089 Hagen, Telefon 02331/334027
  • Emst, Karl-Ernst-Osthaus-Straße 60, 58093 Hagen, Telefon 02331/35830
  • Altenhagen (ehemals Erwin-Hegemann), Fraunhoferstraße 5, 58097 Hagen, Telefon 02331/87600
  • Funckepark, Funckestraße 33, 58097 Hagen, Telefon 02331/87788
  • Goldberg (Grundschulverbund mit dem Teilstandort Franzstraße 77), Schulstraße 9-11, 58095 Hagen, Telefon 02331/24529
  • Henry-van-de-Velde, Blücherstraße 22, 58095 Hagen, Telefon 02331/367358-0
  • Janusz-Korczak, Grünstraße 4, 58095 Hagen, Telefon 02331/338721
  • Karl-Ernst-Osthaus (mit Filiale Berchumer Straße 68), Lützowstraße 121, 58095 Hagen, Telefon 02331/375769-0
  • Kuhlerkamp, Heinrichstraße 31, 58089 Hagen, Telefon 02331/330262
  • Freiherr-vom-Stein (Grundschulverbund mit dem katholischen Teilstandort Liebfrauen), Lindenstraße 16a, 58089 Hagen, Telefon 02331/305346
  • Gebrüder-Grimm, Schillerstraße 23, 58089 Hagen, Telefon 02331/25402
  • Helfe, Helfer Straße 76, 58099 Hagen, Telefon 02331/61776
  • Hermann-Löns, Overbergstraße 39, 58099 Hagen, Telefon 02331/61684
  • Vincke, Schwerter Straße 170, 58099 Hagen, Telefon 02331/65323
  • Berchum/Garenfeld, Auf dem Blumenkampe 3, 58093 Hagen, Telefon 02334/53522
  • Heideschule Hohenlimburg, Heideschulweg 12, 58119 Hagen, Telefon 02334/42440
  • Im Kley (Grundschulverbund mit dem Teilstandort Schälker Landstraße 22), Kiebitzweg 6, 58119 Hagen, Telefon 02334/808168-0.
  • Wehringhausen, Minervastraße 37, 58089 Hagen, 02331/348190

Bei Grundschulen mit einem weiteren Standort erfolgt die Anmeldung ausschließlich am Hauptstandort, der Wunsch nach dem anderen Standort kann jedoch vermerkt werden. Über die Klassenbildungen und deren Verteilung auf die Standorte entscheidet ausschließlich die Schulleitung im Rahmen ihrer Organisationskompetenz. Sollten Sorgeberechtigte ihr Kind an einer anderen Grundschule anmelden wollen, beispielsweise einer staatlich anerkannten privaten Ersatzschule oder einer Grundschule außerhalb Hagens, werden diese gebeten, die Anmeldung mit der jeweiligen Schule zu klären. Zur Überwachung der Schulpflicht und um unnötige Mahnverfahren zu vermeiden, sollten Eltern dem Fachbereich Schule der Stadt Hagen eine Kopie der Anmelde- oder Aufnahmebestätigung zusenden. Erziehungsberechtigte haben auch die Möglichkeit, ihr Kind an einer der folgenden Bekenntnisgrundschulen anzumelden:

Katholische Bekenntnisschulen:

  • Goethe, Kirchstraße 9, 58099 Hagen, Telefon 02331/396037-0
  • Meinolf, Stadionstraße 22, 58097 Hagen, Telefon 02331/880203
  • Overberg, Overbergstraße 37, 58099 Hagen, Telefon 02331/61451
  • Katholischer Teilstandort Liebfrauen der Grundschule Freiherr-vom-Stein, Lindenstraße 16a, 58089 Hagen, Telefon 02331/305346
  • Wesselbach, Neuer Schloßweg 15, 58119 Hagen, Telefon 02334/445662-0

Für die erfolgreiche Anmeldung an einer katholischen Bekenntnisschule muss ein Kind katholisch getauft oder von den Sorgeberechtigten eine Unterrichtung im katholischen Glauben ausdrücklich gewünscht sein. In diesem Fall ist eine Kopie der katholischen Taufbescheinigung oder eine formlose Erklärung der Sorgeberechtigten auf einem Beiblatt nötig, dass sie die Beschulung des Kindes im Sinne des katholischen Glaubens wünschen. Dies schließt die Teilnahme an dem entsprechenden Religionsunterricht ein, der an der jeweiligen Schule erteilt wird.

Sollten Sorgeberechtigte ihr Kind an einer Förderschule anmelden wollen, ist ein Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Überprüfung des Bedarfs an sonderpädagogischer Förderung an einer Grundschule erforderlich. In den Fällen von geistiger Behinderung, Körperbehinderung sowie Hör- und Sehschädigungen kann dies auch an den entsprechenden Förderschulen erfolgen.

Förderschulen:

  • Förderschule Lernen: Friedrich-von-Bodelschwingh, Eugen-Richter-Straße 77-79, 58089 Hagen, Telefon 02331/335063
  • Förderschule Lernen: Fritz-Reuter, Kapellenstraße 75, 58099 Hagen, Telefon 02331/483329-0
  • Förderschule Sprache: Erich-Kästner, Berchumer Straße 68, 58093 Hagen, Telefon 02331/81156
  • Förderschule emotionale und soziale Entwicklung: Wilhelm Busch, Obernahmerstraße 9, 58119 Hagen, Telefon 02334/442250
  • Förderschule geistige Entwicklung: Gustav-Heinemann, Franzstraße 79, 58091 Hagen, Telefon 02331/72766.

Förderschulen außerhalb von Hagen:

  • Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung: Oberlin-Schule, Evangelische Stiftung Volmarstein, Hartmannstraße 18-20, 58300 Wetter, Telefon 02335/6393310
  • Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Hören: Westfälische Schule für Hörgeschädigte, Hauptstraße 155, 44892 Bochum, Telefon 0234/9217150
  • Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen: Martin-Bartels-Schule (Westfälische Schule für Sehbehinderte), Marsbruchstraße 178, 44287 Dortmund, Telefon 0231/4503-866.