Zum Inhalt springen
Aktuelle Meldungen
Auf dieser Seite
Die Bezirksregierung Arnsberg hat den Doppelhaushalt der Stadt Hagen genehmigt – die Satzung ist bereits seit 22. August in Kraft.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat den Doppelhaushalt der Stadt Hagen genehmigt – die Satzung ist bereits seit 22. August in Kraft.

Bezirksregierung genehmigt Doppelhaushalt 2026/2027 der Stadt Hagen - Stadt setzt angesichts der aktuellen Finanzentwicklung restriktive Haushaltsbewirtschaftung fort

Dienstag, 08.September 2026

Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Hagen für die Jahre 2026 bis 2035 genehmigt. Damit ist auch das Anzeigeverfahren für den Doppelhaushalt 2026/2027 abgeschlossen. Nach der öffentlichen Bekanntgabe ist die Haushaltssatzung seit dem 22. August in Kraft.

Der Rat der Stadt Hagen hatte den Doppelhaushalt in seiner Sitzung am 21. Mai dieses Jahres beschlossen. Für das Jahr 2026 sieht die Planung Erträge von rund 991,6 Millionen Euro und Aufwendungen von rund 1,04 Milliarden Euro vor. Für 2027 sind Erträge von rund 1,03 Milliarden Euro und Aufwendungen von rund 1,07 Milliarden Euro geplant. Der Haushalt sieht für beide Jahre weiterhin erhebliche Fehlbeträge vor. „Die Haushaltsgenehmigung ist eine wichtige Nachricht für Hagen“, sagt Oberbürgermeister Dennis Rehbein und begrüßt die Entscheidung der Bezirksregierung, „sie schafft die notwendige haushaltsrechtliche Grundlage und gibt uns Planungssicherheit für die kommenden Monate. Gleichzeitig macht die Verfügung der Bezirksregierung deutlich, dass der Weg zu dauerhaft tragfähigen Stadtfinanzen weiterhin große Anstrengungen erfordert. Diesen Weg werden wir gemeinsam mit Politik und Verwaltung konsequent weitergehen.“

Die Bezirksregierung verbindet die Genehmigung mit der Erwartung, die im Haushaltssicherungskonzept vorgesehenen Maßnahmen zur Konsolidierung umzusetzen und die darin festgelegten Konsolidierungsziele mindestens zu erreichen. Zudem weist sie unter anderem auf die Entwicklung der Personalaufwendungen und des Stellenbestands hin und erwartet hier weiterhin eine restriktive Entwicklung.

Hagens Stadtkämmerer Bernd Maßmann freut sich über die Genehmigung, sieht darin aber keinen Anlass, bei der Haushaltsbewirtschaftung nachzulassen: „Die Haushaltsgenehmigung ist zunächst einmal eine gute Nachricht. Ich freue mich über die Entscheidung und danke der Bezirksregierung für die konstruktive Begleitung des Verfahrens. Gleichzeitig wissen wir, dass eine Genehmigung unsere finanziellen Probleme nicht löst. Entscheidend ist jetzt, wie sich der Haushalt tatsächlich entwickelt.“

Die derzeit in Aufstellung befindliche Prognose zum zweiten Quartal zeigt bereits, dass sich die Haushaltslage gegenüber der Planung deutlich verschlechtert hat. Die detaillierten Ergebnisse werden nach Abschluss der Auswertung zunächst den politischen Gremien vorgestellt. Die Stadt reagiert auf diese Entwicklung bereits mit einer weiterhin restriktiven Bewirtschaftung des Haushalts. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung werden die während der vorläufigen Haushaltsführung geltenden Einschränkungen daher in wesentlichen Teilen fortgeführt. Ausgaben müssen weiterhin konsequent auf ihre Notwendigkeit und Unabweisbarkeit geprüft werden. Eine pauschale Freigabe der Budgets erfolgt nicht. Auch bei Investitionen ist zu prüfen, ob Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich sind oder zurückgestellt werden können.

Parallel dazu wird die Stadtführung gemeinsam mit den Führungskräften der Verwaltung in den kommenden Wochen beraten, welche weiteren Schritte erforderlich sind, um der angespannten Haushaltsentwicklung entgegenzuwirken. Dabei sollen sowohl kurzfristig wirksame Maßnahmen als auch strukturelle Veränderungen in den Blick genommen werden. Ziel ist es, gemeinsam konkrete Vorschläge zu entwickeln, mit denen Aufwendungen begrenzt, vorhandene Ressourcen noch effizienter eingesetzt und die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt gesichert werden kann.

„Es wäre angesichts der aktuellen Entwicklung das falsche Signal, mit der Haushaltsgenehmigung zur normalen Bewirtschaftung zurückzukehren“, so Maßmann, „deshalb halten wir an den strengen Regeln fest. Gleichzeitig müssen wir gemeinsam prüfen, wo darüber hinaus Veränderungen möglich und notwendig sind. Dabei dürfen wir eines nicht aus dem Blick verlieren: Der Haushaltsausgleich im Jahr 2034 ist keine unverbindliche Zielmarke, sondern eine rechtliche Verpflichtung und Voraussetzung unseres genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes. Die aktuelle Entwicklung macht es nicht leichter, dieses Ziel zu erreichen. Umso wichtiger ist es, jetzt frühzeitig gegenzusteuern und gemeinsam die notwendigen Maßnahmen zu entwickeln.“

Die Bezirksregierung hat die Stadt darüber hinaus verpflichtet, ihr bis zum 30. November 2026 eine aktualisierte Prognose für das Gesamtjahr auf Grundlage der Finanzentwicklung bis Ende September sowie einen Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes vorzulegen.