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Foto: Aufnahme vom Ufer der Lenne.
Anglerinnen und Angler können ab sofort den digitalen Fischereischein beantragen.

Einführung des digitalen Fischereischeins

Donnerstag, 20.August 2026

Die Digitalisierung schreitet in Hagen weiter voran: Bürgerinnen und Bürger haben nun die Möglichkeit, den neuen digitalen Fischereischein zu beantragen. Grundlage ist die Novellierung des Landesfischereigesetzes, die der Landtag Nordrhein-Westfalen am 17. Juni beschlossen hat.

Mit der Gesetzesänderung werden Fischereischeine künftig im Scheckkarten-Format mit einem NFC-Chip sowie zusätzlich als digitales Zertifikat für das Smartphone ausgestellt. Der Fischereischein selbst wird auf Lebenszeit ausgestellt. Seine Gültigkeit erhält er, wie bisher, erst nach Zahlung der Fischereiabgabe für ein oder fünf Kalenderjahre. „Die blauen Fischereischeine werden langfristig zum Auslaufmodell. Die Novellierung des Landesfischereigesetzes ermöglicht einen weiteren Schritt in Richtung Entbürokratisierung“, sagt Thomas Köhler, Leiter des Umweltamtes der Stadt Hagen. Auch Matthias Böhm, Leiter im Fachbereich für Informationstechnologie und Zentrale Dienste der Stadt Hagen, freut sich: „Das neue Vorgehen vereinfacht den Prozess zum Erhalt des Fischereischeins, der Zahlung der Abgabe und ist online im Serviceportal abrufbar.“

Bestehende Fischereischeine bleiben gültig

Bereits vor dem 1. Juli 2026 ausgestellte Jahres- und Fünfjahresfischereischeine bleiben bis zu ihrem regulären Ablauf gültig. Eine vorzeitige Umstellung auf das neue Format ist aus Kapazitätsgründen zunächst nur bis zu drei Monate vor Ablauf möglich. Personen, die den neuen digitalen Fischereischein beantragen möchten und vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen den Antrag einmalig persönlich bei der unteren Fischereibehörde stellen. Die bisherigen Fischereischeine beziehungsweise Fischereiprüfungszeugnisse werden dabei auf Fälschungsmerkmale überprüft. Eine Online-Beantragung ist in diesen Fällen nicht möglich. Für eine Terminvereinbarung ist die Behörde unter Telefon 02331/207-4846 erreichbar. Wer die Fischereiprüfung nach dem 1. Juli 2026 bestanden hat, kann den neuen Fischereischein persönlich bei der unteren Fischereibehörde oder online über das Serviceportal der Stadt Hagen unter serviceportal.hagen.de beantragen. Die Online-Beratung ist rund um die Uhr ohne Termin möglich und setzt eine BundID mit aktivierter eID-Funktion sowie den Zugangscode aus der bestandenen Fischerprüfung voraus.

Preise und Jugendfischereischein

Die einmalige Ausstellung des lebenslang gültigen Fischereischeins kostet online 18 Euro, bei der örtlich zuständigen Behörde 30 Euro. Die Fischereiabgabe beträgt für ein Kalenderjahr 14 Euro online oder 22 Euro vor Ort. Für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre fallen 42 Euro beziehungsweise 50 Euro an. Mit der Gesetzesänderung entfällt außerdem der bisherige Jugendfischereischein. Künftig dürfen Kinder und Jugendliche im Alter von zehn Jahren bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins angeln.

Weitere Informationen erhalten Interessierte auf der Internetseite der Stadt Hagen unter www.hagen.de/unser-service/umwelt-natur-und-klima/jagd-und-fischerei und bei der Leitstelle für Fischereischeinwesen des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen unter https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen .