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Foto: Außenansicht des Rathauses an der Volme und des Rathauses I
Das Inverkehrbringen von tabakfreien Nikotinbeuteln, auch „Pouches“ genannt, ist ab Samstag, 12. September, im gesamten Hagener Stadtgebiet verboten.

Stadt Hagen untersagt Vertrieb von Nicotine Pouches

Freitag, 11.September 2026

Das Inverkehrbringen von tabakfreien Nikotinbeuteln, auch „Pouches“ genannt, ist laut Allgemeinverfügung des Fachbereichs Gesundheit und Verbraucherschutz der Stadt Hagen ab Samstag, 12. September, im gesamten Stadtgebiet verboten.

Tabakfreie Nikotinbeutel sind kleine, kissenförmige Päckchen, die Nikotin und weitere Zusatzstoffe enthalten. Konsumierende legen diese in den Mund, wodurch sich das darin enthaltene Nikotin auflöst und anschließend im Körper verteilt.

Konsum birgt gesundheitliche Risiken

Die besonders bei Jugendlichen beliebten Produkte sind unter anderem aufgrund des hohen und uneinheitlichen Nikotingehalts als gesundheitsschädlich anzusehen, weshalb der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz dringend von der Nutzung abrät. Nikotin kann dosisabhängig beispielsweise zu einer Blutdruckerhöhung, Kopfschmerzen, Schwindel und Durchfall bis hin zu Kreislaufversagen, Krämpfen und im schlimmsten Fall zum Tode führen. Die Nikotinbeutel haben darüber hinaus ein großes Suchtpotenzial. Besonders gefährdet sind Kinder und Jugendliche, Schwangere und Stillende sowie Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Aufgrund ihrer unauffälligen Anwendung, der bunten Verpackung und der verschiedenen Geschmacksrichtungen sind die Produkte gerade für junge Menschen attraktiv.

„Dass die Beutel keinen Tabak enthalten und kein Rauch entsteht, macht sie nicht harmlos. Nicotine Pouches können hohe Nikotinmengen freisetzen und schnell abhängig machen. Mit der Allgemeinverfügung schaffen wir eine klare Grundlage, um den Vertrieb konsequent zu unterbinden und insbesondere junge Menschen zu schützen“, erklärt Dr. Jens von der Wellen-Pawlowski, Sachgruppenleiter der Lebensmittelüberwachung im Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz.

Besitz und Konsum erlaubt – Verkauf und Inverkehrbringen verboten

Der Besitz und Konsum von Nicotine Pouches ist nicht verboten. Lediglich das Inverkehrbringen jeglicher Art von tabakfreien Nikotinbeuteln ist auf Grundlage der Allgemeinverfügung ab Samstag, 12. September, im gesamten Hagener Stadtgebiet untersagt. Dies gilt für sämtliche Vertriebswege, beispielsweise für Kioske, Tankstellen und Verkaufsautomaten ebenso wie für den Versand- und Onlinehandel. Zuwiderhandlungen können je nach Verstoß als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet oder strafrechtlich verfolgt werden. Die Allgemeinverfügung inklusive rechtlicher Hintergründe ist im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 23/2026 vom 11. September 2026 unter www.hagen.de/hagen-aktuell/amtsblatt öffentlich einsehbar.