Auskünfte und Auszüge aus den Bebauungsplänen

Ein Bebauungsplan (ehemals Fluchtlinienplan) ist ein verbindlicher Bauleitplan, der aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) entwickelt wird. Diese Bauleitpläne haben die Aufgabe, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach bestimmten Maßgaben (Grundlage ist das Baugesetzbuch -BauGB- ) vorzubereiten und zu leiten. Die Gemeinde hat die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen in Grafik und Text für die städtebauliche Planung und wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Es ist eine Begründung beizufügen. In ihr sind die Ziele, Zweck und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplans darzulegen. Planungsgrundlage für die Satzungen ist das Liegenschaftskataster (ALKIS).


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Jeder Bürger hat die Möglichkeit sich durch die Einsicht in den Bebauungsplan zu informieren, ob Grundstücke bebaut werden können und wo und wie bebaut werden darf. Desweiteren werden im Bebauungsplan berücksichtigt und festgesetzt:

  • allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
  • soziale und kulturelle Bedürfnisse
  • Belange des Umweltschutzes
  • Versorgung insbesondere Energie und Wasser
  • Belange der Wirtschaft Verkehr
  • usw.

Der Bebauungsplan ist maßgebend z.B. für einen Bauantrag

Analoge Abgabe
  • Auskünfte aus den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen erhalten Sie jederzeit während der Öffnungszeiten des Geodatenzentrums. Analoge Auszüge fertigen Ihnen die Mitarbeiter des Geodatenzentrums sofort.

Digitale Abgabe
  • als digitale Rasterdaten: auf Anfrage

Online Abgabe
  • Einen kostenlosen Online-Zugriff auf die Rechtsverbindlichen Bauleitpläne finden Sie im GeoDatenPortal Hagen.

Gebühren / Kosten