Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster


Die Informationen des Liegenschaftskatasters können in weiten Teilen von allen Interessierten kostenlos über das Internet eingesehen werden.

Für den Bereich der Stadt Hagen können Sie diese Informationen tagesaktuell und kostenlos in unserem Geodatenportal einsehen und nicht amtliche Auszüge daraus erstellen.

Eine Ausnahme bilden personenbezogene Angaben wie die Namen der Grundstückseigentümer.

Diese Informationen erhalten nur Eigentümer und Erbbauberechtigte für ihre Grundstücke sowie Notare und amtliche Vermessungsstellen.

Andere Antragstellerinnen und -steller erhalten personenbezogene Daten aus dem Liegenschaftskataster nur, soweit sie ein berechtigtes Interesse darlegen können.


Das Liegenschaftskataster enthält flächendeckende Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Liegenschaftskarte / Flurkarte) und beschreibender Form (Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis oder Bestandsnachweis).


Liegenschaftskarte / Flurkarte

Die Liegenschaftskarte / Flurkarte stellt die Grundrisssituation der Flurstücke und Gebäude - sofern diese bereits eingemessen sind - dar. Sie liegt in digitaler Form vor und kann in verschiedenen Maßstäben beziehungsweise Datenformaten ausgegeben werden.

Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis oder Bestandsnachweis

Die beschreibenden Angaben weisen für die Flurstücke deren Lage, Größe und Nutzung nach. Bei landwirtschaftlich genutzten Flächen enthalten sie zusätzlich die Ergebnisse der Bodenschätzung. Darüber hinaus werden für jedes Flurstück - in Übereinstimmung mit dem Grundbuch - die Eigentümer und Erbbauberechtigten nachgewiesen.

Amtliche Auszüge:

  • Sie können amtliche Auszüge aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte kostenpflichtig in begrenztem Umfang selber über unsere Internetseite erstellen.
  • Andere Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie nach Terminvereinbarung in unserem Geodatenzentrum oder gerne auch auf Anfrage über unser Kontaktformular.
  • Sie können Auszüge aus dem Liegenschaftskataster auch schriftlich bei uns bestellen. Bitte schreiben Sie uns dazu per Post oder eMail.


Gebühren / Kosten

  • Die Abgabe von amtlichen Auszügen aus dem ALKIS, die nicht online erstellt werden, ist immer kostenpflichtig.


Bitte fragen Sie die Mitarbeiter des Geodatenzentrums .



Besonderheiten / Befreiungen

Das Katasteramt ist verpflichtet, die schutzwürdigen Belange der Grundstückseigentümer nach den Bestimmungen des Datenschutzes zu wahren. Aus dem Grunde können neben den Eigentümern, Erbbauberechtigten, Notaren oder Banken nur Dritte eine Auskunft erhalten / beantragen, die ein berechtigtes Interesse darlegen.