Zuschussrichtlinien


Richtlinien der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände, Institutionen und sonstige Vereinigungen:


1. Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl gewährt auf Grundlage des § 37 Abs. 1 und 3 der Gemeindordnung NRW in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Buchstabe e, g und h der Hauptsatzung der Stadt Hagen auf Antrag von Vereinen, Verbänden, Institutionen und sonstige Vereinigungen Zuschüsse grundsätzlich nach Maßgabe dieser Richtlinien.


2. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und der Anzahl der vorliegenden Anträge.


3. Anträge, so weit nicht direkt aus der Mitte der Bezirksvertretung gestellt, sollen nur durch die Hauptvorstände bzw. durch die Geschäftsführungen der jeweiligen Vereine, Verbände, Institutionen und sonstige Vereinigungen gestellt werden.


4. Die Anträge müssen schriftlich eingereicht und begründet werden.


5. Maßnahmen werden nur dann bezuschusst, wenn sie den erklärten Zielen des jeweiligen Vereines, Verbandes, der jeweiligen Institution oder sonstige Vereinigungen entsprechen und von diesen bezirksbezogen durchgeführt werden.


6. Zuschüsse werden in der Regel nicht gewährt, wenn es sich um vereinsinterne Veranstaltungen wie z. B. Vereinsfeiern handelt.


7. Der Antragsteller wird über den Beschluss der Bezirksvertretung mittels Bescheid der Stadt Hagen informiert.


8. Der bewilligte Zuschussbetrag wird überwiesen, sobald entsprechende Rechnungskopien vorgelegt werden.


9. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.


10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 29.10.2014 in Kraft. Sie gelten bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode.


gez. Frank Bleicker

Geschäftsführung

Standort & Erreichbarkeit

Geschäftsstelle der Bezirksvertretungen Hagen-Mitte und Eilpe/Dahl
Rathaus I, Rathausstr. 11.58095 Hagen


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