F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N U N G

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Flächennutzungsplanung, zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP). Darüber hinaus gibt es Informationen zum aktuell rechtswirksamen FNP sowie zu derzeit laufenden Änderungsverfahren.


Der FNP stellt für das gesamte Gemeindegebiet die sich aufgrund der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Bodennutzung in ihren Grundzügen dar. In seiner Funktion als vorbereitender Bauleitplan steuert der FNP die baulich-räumliche Entwicklung des Gemeindegebiets. Dabei sind die von der Landes- und Regionalplanung vorgegebenen Ziele der Raumordnung zu beachten.

Der FNP enthält keine parzellenscharfen Darstellungen und ermöglicht dadurch die notwendigen Spielräume für die Aufstellung von Bebauungsplänen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Die Bebauungspläne sind gemäß BauGB aus dem FNP zu entwickeln.

Die Bestandteile des FNP sind eine Zeichnung und eine Begründung mit Umweltbericht. Der FNP richtet sich mit seinen Darstellungen in erster Linie an Behörden, eine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit gegenüber dem einzelnen Bürger besteht in der Regel nicht.

Der rechtswirksame FNP der Stadt Hagen stammt aus dem Jahr 1984. Im Dezember 2003 hat der Rat der Stadt Hagen beschlossen, einen neuen FNP aufzustellen, um die städtebaulichen Zielsetzungen des rechtswirksamen FNP zu überprüfen und an die geänderten Rahmenbedingungen der Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung anzupassen. Die Neuaufstellung wurde aus verschiedenen Gründen nicht weiter betrieben.

Aktueller Flächennutzungsplan

Neuaufstellung Flächennutzungsplan

Der Rat der Stadt Hagen hat 2016 beschlossen die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wieder aufzunehmen, diesem jedoch ein integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) voranzustellen. Das ISEK „HAGENplant 2035“ wurde in einem dialogorientierten Verfahren unter Einbezug verschiedenen Fachdisziplinen und der Bürgerschaft erarbeitet. Der Rat der Stadt Hagen hat das ISEK im November 2019 einstimmig beschlossen. Es formuliert strategische Ziele, Grundsätze und Maßnahmen für die Entwicklung der Stadt Hagen. Nähere Informationen zum ISEK erhalten Sie hier.


Das ISEK bildet eine wesentliche Grundlage für die Inhalte des FNP. Der Planungshorizont für einen Flächennutzungsplan beträgt in der Regel 15 bis 20 Jahre. Durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans soll eine ausreichende Flächenvorsorge für die künftigen Bedarfe unterschiedlicher Nutzungen (z.B. Wohnen, Gewerbe, Freiraum) in der Stadt Hagen sichergestellt werden. Dabei geht es nicht nur um die Neuausweisung von Flächen für bestimmte Nutzungen, sondern auch um die Rücknahme nicht entwickelbarer Wohnbau- und Gewerbeflächen sowie die Sicherung der vorhandenen städtebaulichen Struktur.

Das Verfahren zur Aufstellung eines Flächennutzungsplans wird im BauGB geregelt. Es beinhaltet eine frühzeitige und eine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Zudem muss ein Umweltbericht erstellt werden. Im Umweltbericht werden die Umweltauswirkungen des Flächennutzungsplanes ermittelt, beschrieben und bewertet. Im Dezember 2020 erfolgte das Scoping (gem. § 4 Abs. 1 BauGB), indem umweltrelevanten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit zur Stellungnahme hinsichtlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads der Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) gegeben wurde.




Flächenutzungsplan (FNP)-Teiländerungen


Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Hagen wurde 1984 verabschiedet und zwischenzeitlich mehrfach geändert. Damit wurde auf geänderte städtebauliche Entwicklungsziele und konkrete Investitionsvorhaben reagiert. Der Flächennutzungsplan der Stadt Hagen aus dem Jahr 1984 bleibt bis zum Abschluss des Verfahrens zur Neuaufstellung des FNP rechtswirksam.

Für dringende Vorhaben wird der Flächennutzungsplan der Stadt Hagen weiterhin in Teiländerungsverfahren fortgeschrieben. Informationen zu den FNP-Teiländerungen im Beteiligungsverfahren finden Sie auf der Seite der Bebauungspläne im Verfahren

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung

Fachgruppe Stadtentwicklung

Rathausstraße 11, 58095 Hagen


Telefon: 02331 207-3166

Telefax: 02331 207-2461

Öffnungszeiten

Termine nach Absprache mit den zuständigen Sachbearbeitern.

Ansprechpartner

Sebastian Aust
FB Stadtentwicklung und Stadtplanung
Historisches Rathaus

Raum D 403
Tel.: 02331 207-3941

Öffentliche Auslegungen

Montag08:30 - 15:45 Uhr
Dienstag08:30 - 15:45 Uhr
Mittwoch08:30 - 15:45 Uhr
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Sonntaggeschlossen

(FNP-Verfahren

nach § 3 Abs. 2 BauGB)