F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N U N G

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt für das gesamte Gemeindegebiet die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in ihren Grundzügen dar. Als vorbereitender Bauleitplan steuert der FNP somit die baulich-räumliche Entwicklung innerhalb der Stadt Hagen. Der FNP enthält keine grundstücksgenauen Aussagen und ermöglicht dadurch die notwendigen Spielräume für die Aufstellung von Bebauungsplänen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung.

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Hagen

Der rechtswirksame FNP der Stadt Hagen stammt aus dem Jahr 1984. Auch wenn der FNP zwischenzeitlich immer wieder aktualisiert und damit an geänderte Entwicklungsziele angepasst wurde, entspricht dieser in seinen Grundzügen nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine nachhaltige Stadtentwicklung. Die Notwendigkeit zur Neuaufstellung ergibt sich insbesondere aus:


  • den veränderten demografischen Rahmenbedingungen,
  • den Auswirkungen des Strukturwandels,
  • den neuen Anforderungen in den Bereichen Wohnen, Wirtschaft, Verkehr sowie zugehöriger Infrastruktur,
  • der gestiegenen Nachfrage, insbesondere nach Gewerbeflächen in Hagen,
  • den zunehmenden Herausforderungen im Umweltrecht sowie den gestiegenen ökologischen Anforderungen im Hinblick auf eine nachhaltige Stadtentwicklung und den gewandelten Leitvorstellungen der Stadt Hagen.


Die wesentlichen Planungsziele der FNP-Neuaufstellung sind eine kompakte Siedlungsstruktur, die Sicherung der Zentren und der dort angesiedelten zentralen Funktionen, die Grün- und Freiraumvernetzung, die Wiedernutzung brachliegender Flächen, eine verstärkte Innenentwicklung und die Entzerrung von städtebaulichen Konfliktlagen. Dabei sind die natürlichen Grundlagen zu schützen und die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Der Rat der Stadt Hagen hat am 03.07.2025 den Beschluss zur Neuaufstellung des FNP gefasst. Den Vorentwurf der FNP-Neuaufstellung können Sie hier einsehen. Die Beschlussvorlage sowie die vollständigen Planunterlagen zum Vorentwurf der FNP-Neuaufstellung finden Sie im Bürgerinformationssystem.

Aktueller Flächennutzungsplan mit laufenden Änderungen

Der FNP der Stadt Hagen aus dem Jahr 1984 bleibt bis zum Abschluss des Verfahrens zur Neuaufstellung rechtswirksam.

Für dringende Vorhaben wird der aktuelle FNP weiterhin in Teiländerungsverfahren fortgeschrieben. Informationen zu den FNP-Teiländerungen im Beteiligungsverfahren finden Sie auf der Seite der Bebauungspläne im Verfahren.

Häufig gestellte Fragen zum Flächennutzungsplan

Welche Aufgaben und Inhalte hat ein FNP?

Die Aufgaben und Inhalte des FNP werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Der FNP stellt die Nutzung aller Flächen im Stadtgebiet dar. Er zeigt auf, wie sich das gesamte Stadtgebiet in den nächsten 10 bis 15 Jahren entwickeln soll.

Im FNP werden u. a. folgende vorhandene und geplante Nutzungen dargestellt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Flächen für den Gemeinbedarf
  • Verkehrsflächen
  • Grünflächen
  • Flächen für die Landwirtschaft

Der FNP setzt sich zusammen aus einer Planzeichnung und einer textlichen Begründung, mit der die Plandarstellungen und die hiermit verbundenen Ziele der Planung erläutert werden. Ein weiterer Bestandteil der Begründung ist der Umweltbericht, der die maßgeblichen Umweltauswirkungen darlegt.

Was ist der Unterschied zwischen einem FNP und einem Bebauungsplan?

Sowohl der FNP als auch der Bebauungsplan sind Planungsinstrumente der Bauleitplanung, unterscheiden sich jedoch in ihrer Verbindlichkeit, dem Detailierungsgrad und ihrem Zweck.

Der FNP stellt in seiner groben Darstellungsform die Grundzüge der beabsichtigten Art der baulichen Nutzung für das gesamte Gemeindegebiet dar. Hieraus ergeben sich erste Hinweise für Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken. Im FNP werden Vorentscheidungen getroffen, wo im Gemeindegebiet z. B. eine Wohnnutzung oder eine gewerbliche Nutzung entwickelt werden soll. Als vorbereitender Bauleitplan bildet der FNP die Grundlage für Bebauungspläne und ist ausschließlich für Behörden rechtsverbindlich. Ein FNP wird in NRW von der Bezirksregierung als übergeordnete Verwaltungsbehörde genehmigt.

Der Bebauungsplan ist demgegenüber ein detaillierter Plan für eine Teilfläche einer Gemeinde und setzt als verbindlicher Bauleitplan konkret fest, wie einzelne Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen. Beispielsweise wird die im FNP als Wohnbaufläche dargestellte Fläche im Bebauungsplan dadurch konkretisiert, dass diese als allgemeines Wohngebiet z. B. mit Baugrenzen, der genauen Lage der geplanten Wohngebäude und der maximalen Gebäudehöhe festgesetzt wird. Der Bebauungsplan ist für Eigentümer*innen rechtsverbindlich und wird durch den Rat der Gemeinde genehmigt.

Was bedeutet eine Darstellung im FNP für mein Grundstück?

Die Darstellungen im FNP sind für Eigentümer*innen in erster Linie nicht rechtsverbindlich, sondern zeigen lediglich auf, wie Ihr Grundstück langfristig entwickelt werden soll So kann dem FNP entnommen werden, ob es sich bei Ihrem Grundstück beispielsweise um eine Wohnbaufläche, gewerbliche Baufläche oder auch Grünfläche handelt und somit, welche Nutzung auf dem Grundstück grundsätzlich möglich ist. Um ein Grundstück bebauen zu können, reicht die Darstellung im FNP als Baufläche allein nicht aus. Eine Bebauung ist im Allgemeinen nur dann möglich, wenn das Grundstück in einem Bebauungsplan oder in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (§ 34 BauGB) liegt.

Welche Bedeutung hat der Vorentwurf der FNP-Neuaufstellung für mich als Bürger*in?

Der Vorentwurf stellt einen wichtigen Schritt im Verfahren zur Neuaufstellung des FNP dar und wurde mit zahlreichen Fachbereichen innerhalb der Stadtverwaltung sowie staatlichen Behörden abgestimmt. Dennoch handelt es sich beim Vorentwurf nicht um den finalen Plan. Bürger*innen sind eingeladen, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Anregungen und Vorschläge zum Vorentwurf der FNP-Neuaufstellung zu äußern.

Die eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf werden von der Verwaltung geprüft und fließen in die Erstellung des Entwurfs der FNP-Neuaufstellung ein. Zum Entwurf der FNP-Neuaufstellung haben die Bürger*innen im Rahmen der Offenlage noch einmal Gelegenheit sich zur Planung zu äußern.

Wie, wann und wo kann ich mich beteiligen?

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit Stadtbezirksinformationsveranstaltungen ist für Oktober 2025 vorgesehen. Dann haben Sie bis Mitte November als Bürger*in die Möglichkeit Ihre Anregung zum Vorentwurf der FNP-Neuaufstellung persönlich, schriftlich oder digital abzugeben.

Ausführliche Informationen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zu den fünf Stadtbezirksinformationsveranstaltungen werden Ihnen vorab auf dieser Internetseite und weiteren (sozialen) Medien bereitgestellt.

Bereits jetzt können Sie Fragen zum Vorentwurf der FNP-Neuaufstellung stellen an:

Herrn Aust
FB Stadtentwicklung und Stadtplanung
Raum D 403
Tel.: 02331 207-3941

E-Mail: sebastian.aust@stadt-hagen.de


Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung

Fachgruppe Stadtentwicklung

Rathausstraße 11, 58095 Hagen


Telefon: 02331 207-3166

Telefax: 02331 207-2461

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Termine nach Absprache mit den zuständigen Sachbearbeitern.

Ansprechpartner

Herr Aust
FB Stadtentwicklung und Stadtplanung
Historisches Rathaus

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