Ehrenpatenschaft

Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen auf Übernahme einer Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten.


Besonderheiten / Befreiungen

Der Bundespräsident übernimmt die Ehrenpatenschaft, wenn zur Zeit der Antragstellung einschließlich des Patenkindes mindestens 7 lebende Kinder vorhanden sind, die von den selben Eltern, dem selben Vater oder der selben Mutter abstammen. Das Patenkind muss Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sein. Die Ehrenpatenschaft kann in einer Familie nur einmal übernommen werden.


Bei Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten wird ein Geldgeschenk in Höhe von 500,-- € und eine Urkunde überreicht. Die Stadt Hagen überreicht ebenfalls ein Sparbuch mit 500,-- €. Weitere Verpflichtungen für den Ehrenpaten können aus der Patenschaft nicht abgeleitet werden.


Weitere Informationen leiten wir Ihnen gerne per E-mail zu.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich des Oberbürgermeisters

Bereich Protokoll, Städtepartnerschaften & Ehrenamt

Rathaus I (Bauteil B)

Rathausstr. 11
58095 Hagen

Zi. B.229


Telefon: 02331 207-2597
Telefax: 02331 207-2473

Öffnungszeiten

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