Ehrenpatenschaft
Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen auf Übernahme einer Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten.
Besonderheiten / Befreiungen
Der Bundespräsident übernimmt die Ehrenpatenschaft, wenn zur Zeit der Antragstellung einschließlich des Patenkindes mindestens 7 lebende Kinder vorhanden sind, die von den selben Eltern, dem selben Vater oder der selben Mutter abstammen. Das Patenkind muss Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sein. Die Ehrenpatenschaft kann in einer Familie nur einmal übernommen werden.
Bei Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten wird ein Geldgeschenk in Höhe von 500,-- € und eine Urkunde überreicht. Die Stadt Hagen überreicht ebenfalls ein Sparbuch mit 500,-- €. Weitere Verpflichtungen für den Ehrenpaten können aus der Patenschaft nicht abgeleitet werden.
Weitere Informationen leiten wir Ihnen gerne per E-mail zu.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich des Oberbürgermeisters
Bereich Protokoll, Städtepartnerschaften & Ehrenamt
Rathaus I (Bauteil B)
Rathausstr. 11
58095 Hagen
Zi. B.229
Telefon: 02331 207-2597
Telefax: 02331 207-2473
Öffnungszeiten
Montag | nach Vereinbarung |
Dienstag | nach Vereinbarung |
Mittwoch | nach Vereinbarung |
Donnerstag | nach Vereinbarung |
Freitag | nach Vereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |