Fahnenausleihe


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

Der Antrag kann formlos schriftlich oder mündlich erfolgen.

Im Rahmen des vorhandenen Bestandes werden Fahnen an Vereine und Verbände aus dem Bereich Hagen ausgegeben, soweit ein Bedürfnis hierfür anzuerkennen ist. Die Vermietung von Bundes- und Landesfahnen ist nur zulässig für Veranstaltungen, die im öffentlichen Interesse durchgeführt werden.


Gebühren
Fahne pro Tag = 10,00 €.
Für jeden über den vereinbarten Rückgabetermin hinausgehenden Tag = 15,00 €.


Besonderheiten / Befreiungen
Bei Verlust der Fahnen hat der Mieter ohne Rücksicht darauf, ob er den Schaden zu vertreten hat, der Stadt Hagen den Neuwert zu ersetzen. Das gleiche gilt, wenn die Fahnen durch die Beschädigungen unbrauchbar geworden sind. Bei Beschädigungen, die eine Reparatur erfordern, bzw. bei Verunreinigungen, hat der Mieter die entstehenden Kosten zu tragen.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich des Oberbürgermeisters

Bereich Protokoll, Städtepartnerschaften & Ehrenamt

Rathaus I (Bauteil B)

Rathausstr. 11
58095 Hagen

Zi. B.230


Telefon: 02331 207-2940
Telefax: 02331 207-2473

Öffnungszeiten

Montag08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:45 Uhr
Dienstag08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:45 Uhr
Mittwoch08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:45 Uhr
Donnerstag08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:45 Uhr
Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen