Stadtwappen
Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens
Besonderheiten / Befreiungen
Unter Stadtwappen versteht man das offizielle Wappen der Stadt Hagen.
Bürgern, Vereinigungen und gewerbl. Unternehmen, die in Hagen ansässig sind, kann gestattet werden, das Stadtwappen zu eigenem Nutzen zu verwenden. Hier muss aber vorausgesetzt werden, dass das Ansehen der Stadt nicht gefährdet oder geschädigt wird. Jeder Anschein eines amtlichen Charakters muss vermieden werden. Das Wappen muss heraldisch und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben werden. Mißbräuchliche Verwendung, d.h. insbesondere die Verfolgung kommerzieller Ziele, muss ausgeschlossen sein.
Es muss ein schriftlicher Antrag mit Angabe der gewünschten Nutzungsart des Stadtwappens sowie einer ausführlichen Begründung erfolgen.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich des Oberbürgermeisters
Bereich Protokoll, Städtepartnerschaften & Ehrenamt
Rathaus I (Bauteil B)
Rathausstr. 11
58095 Hagen
Zi. B.230
Telefon: 02331 207-2940
Telefax: 02331 207-2473
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:45 Uhr |
Dienstag | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:45 Uhr |
Mittwoch | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:45 Uhr |
Donnerstag | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:45 Uhr |
Freitag | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |