Leistung nach AsylbLG
Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen. Die Leistungen dienen der Sicherstellung des Lebensunterhalts.
Anspruchsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten, hilfebedürftig sind und eine der Voraussetzungen aus § 1 Abs. 1 AsylbLG erfüllen.
Anspruchsberechtigte nach dem AsylbLG sind von anderen Sozialleistungen wie der Sozialhilfe nach dem SGB XII oder dem Bürgergeld nach dem SGB II ausgeschlossen und erhalten im Vergleich geringere Leistungen.
Bei einem ununterbrochenen Aufenthalt in Deutschland von 18 Monaten können Anspruchsberechtigte nach dem AsylbLG unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen entsprechend der Sozialhilfe erhalten.
Die Anspruchsberechtigung endet:
- Mit der Ausreise
- Mit Ablauf des Monats, in dem die Leistungsvoraussetzung entfällt (z.B. bei ausreichendem Einkommen)
- Mit Ablauf des Monats, indem die Anerkennung als Asylberechtigter, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder die Gewährung subsidiären Schutzes erfolgte
Fachbereich Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung
Fachbereich Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung
Standort & Erreichbarkeit
Martin-Luther-Str. 12
58095 Hagen
Fax: 02331 207-2416
Ansprechpartner:
Sachgruppenleitung:
Buchstabe B:
• Frau Schaupp, Zimmer: 201
Telefon: 02331 207-5589
Buchstaben A, Ki-Kz
• Frau Meurer, Zimmer: 002
Telefon: 02331 207-4539
Buchstaben P, Q, S, T, U
• Herr Drupisz, Zimmer: 008
Telefon: 02331 207-3048
Buchstaben C, D, E, F, I, J
• Herr Hinnenthal, Zimmer: 006
Telefon: 02331 207-3466 (außer freitags)
Buchstabe G, H, L, N, O, R
• Frau Bruns, Zimmer: 003
Telefon: 02331 207-4503
Buchstaben Ka-Kh, M, V-Z
• Frau Fischborn, Zimmer: 007
Telefon: 02331 207-2435
Öffnungszeiten
Wir beraten Sie nach Terminvereinbarung.