Asylbewerber


Als Asylbewerber werden Personen bezeichnet, die unter Berufung auf Art.16a des Grundgesetzes einen Antrag auf Schutz vor politischer Verfolgung stellen, mit dem Ziel, als Asylberechtigte anerkannt zu werden. Der Antrag auf Asyl wird bei einer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt; neben Personendaten werden auch Fingerabdrücke registriert. Im Rahmen einer Anhörung müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller darlegen, weshalb sie verfolgt wurden und ihnen eine Rückkehr in ihr Heimatland nicht möglich ist. Über die Dauer des Verfahrens lassen sich keine generellen Aussagen machen, da jeder Antrag individuell geprüft werden muss. Gegen die Entscheidung des BAMF kann auf dem Gerichtsweg vorgegangen werden.


Asylbewerber werden in Hagen für die Dauer des Asylverfahrens in Übergangsheimen und angemieteten Wohnungen untergebracht. Die Verpflichtung der Stadt Hagen zur Aufnahme von Flüchtlingen ergibt sich aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG).


Jeder Schutzsuchende, der einen Antrag auf Bleiberecht stellt, hat Ansprüche auf Unterbringung, Verpflegung und Betreuung. Laut Genfer Flüchtlingskonvention hat jeder Flüchtling zudem insbesondere die Verpflichtung, „die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften sowie die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung getroffenen Maßnahmen zu beachten“.


Mit der Anerkennung erwerben Asylberechtigte einen gesicherten ausländerrechtlichen Status, aus dem sich weitere Rechte (z.B. uneingeschränkte Arbeitserlaubnis, Freizügigkeit) ergeben. Auch ein Teil der Asylbewerber mit rechtskräftiger Ablehnung des Asylantrages verbleibt aus verschiedenen Gründen in Hagen (sog. sekundärer Schutz).


In den letzten Jahren stellte sich die Zahl der jährlich neu aufgenommenen Flüchtlinge in Hagen wie folgt dar:


2015: 1.146 Personen

2020: 934 Personen

2022: 2.934 Personen


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