Straßenbaulast

Wahrnehmung der Funktion als Straßenbaulastträger der Kreis- und Gemeindestraßen sowie der Landes- und Bundesstraßen in den festgesetzten Ortsdurchfahrten.


Die Aufgaben werden als Amtspflicht in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit, insbesondere dem Bau und der Unterhaltung der Straßen einschließlich der dazugehörigen Ausstattungen und Nebenanlagen wahrgenommen.


Tätigkeitsfelder:

  • Straßenrecht
  • Verwaltung städtischer Verkehrsanlagen
  • Mitwirkung und Stellungnahme zu Planungen anderer Baulastträger
  • Mitwirkung und Stellungnahmen zu Maßnahmen der Versorgungsträger
  • Mitwirkung bei straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen
  • Mitwirkung und Stellungnahmen zu Baugesuchen
  • Zufahrtsgenehmigungen zu Anliegergrundstücken in bestehender Bebauung
  • Zufahrtsgenehmigungen zu Erschließungsgebieten
  • Mitwirkung bei Vereinbarungen
  • Mitwirkung bei Widmungen und Einziehungen

Ansprechpartner/in:

Schadensregulierung

Hier wird die Schadensregulierung für folgende Bereiche abgewickelt:

  • Beschädigungen städtischer Verkehrseinrichtungen (z.B. Verkehrszeichen, Straßenpoller, Absperrbügel)
  • Beschädigungen von Lichtsignalanlagen
  • Beschädigungen am Parkleitsystem
  • Beschädigungen von Ingenieurbauwerken (z.B. Brücken und Stützmauern)

Ansprechpartner/in:

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen

Beiträge, städtebaul. Verträge, Straßenrecht

Rathausstraße 11, 58095 Hagen

Öffnungszeiten

Montag08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen