EU-Umgebungslärmrichtlinie

"Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm"


Ziele der EU-Richtlinie

Das Ziel dieser am 25. Juni 2002 erlassenen EU-Richtlinie ist es, die schädlichen Auswirkungen und Belästigungen des Umgebungslärms zu vermindern und zu verhindern, bzw. ihrer Entstehung vorzubeugen. Dies soll schrittweise durch folgende Maßnahmen erreicht werden:


  • Die Belastung durch Umgebungslärm ist nach Bewertungsmethoden zu ermitteln und darzustellen, die für alle Mitgliedstaaten gleichermaßen gelten ("Lärmkartierung").

  • Die Öffentlichkeit muss über die Belastung durch Umgebungslärm und seine Auswirkungen informiert werden ("Information der Öffentlichkeit").

  • Auf Basis der Lärmkartierung sind Lärmaktionspläne aufzustellen, um Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu regeln und eine zufrieden stellende Umweltqualität zu erhalten ("Aktionsplanung").

  • Die Öffentlichkeit ist an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen ("Beteiligung der Öffentlichkeit").

  • Die durch die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung (einschließlich der Informations- und Beteiligungsprozesse) gewonnenen Informationen sind an die Europäische Kommission zu übermitteln ("Berichterstattung an die EU").

  • "Ruhige Gebiete" sind festzulegen und zu bewahren.

Als Umgebungslärm wird der Lärm definiert, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht. Nachbarschaftslärm oder Lärm am Arbeitsplatz ist damit nicht gemeint.

Lärmaktionsplan Stufe I

Für Hagen und für die anderen Gemeinden, die außerhalb der Ballungsräume (> 250.000 Einwohner) liegen, wurde in der vorgezogenen 1.Stufe die Lärmkartierung des Straßenverkehrs vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) vorgenommen. Das Eisenbahnbundesamt hat für den Schienenverkehr die Lärmkartierung durchgeführt.


Berücksichtigt wurden:

  • Hauptverkehrsstraßen ( > 6 Mio. Fahrzeuge pro Jahr)
  • Haupteisenbahnstrecken ( > 60.000.Züge pro Jahr)
  • Großflughäfen ( > 50.000.Bewegungen pro Jahr)

Ein wichtiger Straßenabschnitt in Hagen - der Autobahnzubringer vom Landgericht bis zum Autobahnkreuz Hagen - ist nicht als klassifizierte Straße (Bundesstraße oder Landstraße) eingestuft, und wurde somit bei der Lärmkartierung vom LANUV nicht berücksichtigt. Dieser Abschnitt wurde von einem von der Stadt beauftragten Gutachter nachkartiert.


Auf Grundlage der Lärmkartierung hat die Verwaltung einen Lärmaktionsplan erstellt, der am 16.12.2010 vom Rat der Stadt Hagen beschlossen wurde.

Entsprechend der sich aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie ergebenen Berichtspflicht wurde am 17.12.2010 eine Zusammenfassung des Lärmaktionsplanes an das LANUV gesandt.

Lärmkartierung Stufe II

In der Stufe II des Zeitplanes der Umgebungslärmrichtlinie werden jetzt

  • Hauptverkehrsstraßen ( > 3 Mio. Fahrzeuge pro Jahr)
  • Haupteisenbahnstrecken ( > 30.000.Züge pro Jahr)

berücksichtigt. Zusätzlich werden alle Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern als Ballungsraum eingestuft. Innerhalb von Ballungsräumen tragen auch „sonstige Lärmquellen“ maßgeblich zur Lärmbelastung bei und sind zusätzlich zu berücksichtigen. Dazu zählen sonstige Straßen, Schienenwege und Flugplätze. Ebenfalls müssen Industrie- oder Gewerbegelände mit IVU-Anlagen (große Industrieanlagen mit Emissionen in Luft und Wasser gemäß der EG-Richtlinie über die Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) berücksichtigt werden. In Ballungsräumen ist die jeweilige Gemeinde für die Erstellung der Lärmkarten verantwortlich.


Die Stadt Hagen hat im Januar 2013 die Erstellung der benötigten Lärmkarten gemäß der 34. BImSchV in Auftrag gegeben. Seit Ende Juni 2013 stehen die Ergebnisse der Lärmkartierung zur Verfügung. Die Lärmindizes LDEN (Tag-Abend-Nacht-Pegel) und LNGT (Nacht-Pegel) werden in der Umgebungslärmrichtlinie als Kenngrößen für die Geräuschpegel verwendet. Der Lärmindex LDEN ist eine Kombination aus Pegeln LDAY (6-18 Uhr), LEVENING(18-22 Uhr) und LNGT (22-6 Uhr).


Für die Lärmkartierung entlang von Eisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen/Jahr ist das Eisenbahnbundesamt (EBA) zuständig. Seit Ende 2014 stehen die Ergebnisse der Lärmkartierung zur Verfügung.

Lärmaktionsplan Stufe II

Auf Grundlage der Lärmkartierung (Stufe II) hat die Verwaltung einen Lärmaktionsplan erstellt, der am 18.09.2014 vom Rat der Stadt Hagen beschlossen wurde.



Entsprechend der sich aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie ergebenen Berichtspflicht wurde ein Datenbericht, nach Freischaltung des dafür vorgesehenen Online-Formulars, am 28.05.2015 an das LANUV gesandt.


Seit dem 01.01.2015 ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnen des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig. Das EBA wird einen ersten "Probe-LAP" für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes innerhalb und außerhalb von Ballungsräumen bis Mitte des Jahres 2016 erstellen und veröffentlichen. In der Übergangszeit wurden auf Bundesebene folgende Maßnahmen zur Lärmminderung an bundeseigenen Schienenwegen ergriffen:

Lärmabhängiges Trassenpreissystem

Mit dem Fahrplanwechsel 2012/2013 hatte die DB Netz AG das lärmabhängige Trassenpreissystem für Güterzüge eingeführt. Auf die regulären Trassenentgelte wird seit Juni 2013 ein Aufschlag erhoben, wenn in einem Güterzug nicht überwiegend "leise" Güterwagen eingestellt sind. Zusätzlich erhalten Güterwagenhalter, die einen vorhandenen Güterwagen von lauter auf leise Technik umrüsten, vom Bund einen laufleistungsabhängigen Bonus beim Einsatz eines umgerüsteten Güterwagens auf dem Streckennetz bundeseigener Eisenbahnen. Näheres hierzu regelt die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fortgeschriebene Förderrichtlinie "Lärmabhängiges Trassenpreissystem" vom 17. Oktober 2013.

Umrüstung lauter Züge auf LL-Sohlen ("Flüsterbremsen“), welche beim Bremsvorgang die Räder glätten und so das Fahrgeräusch des Zuges erheblich senken.

Lärmsanierungsprogramm

Zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes ist in Zusammenarbeit mit der Deutsche Bahn AG (DB AG) ein Gesamtkonzept für die Lärmsanierung erarbeitet worden. Bevorzugt werden Streckenabschnitte saniert, bei denen die Lärmbelastung besonders hoch ist und an denen viele Anwohnerinnen und Anwohner betroffen sind. Hierzu wurde ein Gesamtkonzept der Lärmsanierung entwickelt.

Lärmkartierung der Stadt Hagen (Stufe III)

Nach der 34. BImSchV, §6 Abs. 2 sind die zuständigen Behörden verpflichtet, die vollständigen Lärmkarten an die obersten Landesbehörden oder die von diesen benannten Stellen zu übermitteln. Die Öffentlichkeit ist von den zuständigen Behörden über die Lärmkarten zur informieren (34. BImSchV, §7).


Die Lärmkarten werden mindestens alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung überprüft und bei Bedarf überarbeitet (BImSchG § 47c Abs. 4).


Maßgebliche Grundlage für die Erstellung der Lärmkarten ist die Verkehrsbelastung aus dem Verkehrsmodell. Ein Netzvergleich zeigt, dass zwischen dem Modellnetz von 2017 und dem Modellnetz von 2012 nur geringe Veränderungen vorliegen.

Durch eine Änderung bei der Bevölkerungsfortschreibung 2013/2014 ist ein direkter Vergleich der Einwohnerdaten zwischen Stufe II und Stufe III nicht mehr möglich.

Für die weitere Bearbeitung werden daher für die Bereiche „Hauptverkehrsstraßen“ und „sonstige lärmrelevante Straßen“ die Daten der Stufe II zu Grunde gelegt. Der Bedarf für eine Neuberechnung ist hier nicht vorhanden.

Die Lärmeinwirkung durch IED-Anlagen (Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU, engl. Industrial Emissions Directive) wurde im Juli 2017 von der TÜV-Rheinland Energy GmbH neu berechnet.


Lärmkarten Stufe II:

-  Lärmrelevante Straßennetz LDEN (3,7 Mbyte)
-  Lärmrelevante Straßennetz LNGT (3,5 Mbyte)
-  Hauptverkehrsstraßen LDEN (3,8 Mbyte)
-  Hauptverkehrsstraßen LNGT (3,6 Mbyte)

Lärmkarten Stufe III:

-  Industrieanlagen LDEN (5,7 Mbyte)
-  Industrieanlagen LNGT (5,3 Mbyte)

(Stufe II / Stufe III)

-  Datenberichtserstattung an das LANUV

Weitere Informationen bezüglich der EU-Umgebungslärmrichtlinie können über das Umgebungslärmportal des Landes Nordrhein-Westfalen www.umgebungslaerm.nrw.de eingesehen werden.


Auf Grundlage der Lärmkartierung erstellt die Verwaltung ein Konzept für einen Lärmaktionsplan. Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit, an der Ausarbeitung der Lärmaktionsplanung mitzuwirken.


Anregungen und Vorschläge zur Reduzierung des Verkehrslärms können hier direkt eingegeben werden.



Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes Stufe III

(Teil A und Teil B)

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat den Teil B des Lärmaktionsplanes 2018 veröffentlicht. Damit legt es nun die vollständige, gemeinsam mit der Öffentlichkeit erstellte Bestandsaufnahme zur Lärmbelastung an Haupteisenbahnstrecken vor. Der Plan informiert, welche Ziele bei der Lärmreduzierung bereits erreicht wurden, wo es noch laut ist und was dagegen getan wird.


Bürgerinnen und Bürger konnten in einer ersten Phase angeben, wo sie sich durch Bahnlärm gestört fühlen; in der zweiten Beteiligungsphase konnten Interessierte das Verfahren des EBA bei der Lärmaktionsplanung bewerten. Der Lärmaktionsplan wurde in zwei Schritten (Teil A und Teil B) veröffentlicht. Zusammen ergeben die beiden Teile den vollständigen Lärmaktionsplan 2017/2018.


Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist das EBA dafür zuständig, einen bundesweiten Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes aufzustellen. Der Lärmaktionsplan wird alle fünf Jahre überarbeitet. Weitere Informationen: www.laermaktionsplanung-schiene.de


Das Eisenbahn-Bundesamt hat zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen zur Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes durchgeführt. In der ersten Phase im Sommer 2017 machten die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger Angaben zu ihrer Lärmsituation vor Ort. In der zweiten Phase (Frühjahr 2018) holte das Eisenbahn-Bundesamt dann eine Rückmeldung zu dem Verfahren der Lärmaktionsplanung ein. Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten zu beiden Phasen einen Online-Fragebogen ausfüllen. Alternativ zu der Beteiligung über eine Informationsplattform im Internet konnten Fragebögen per Post, per Fax oder per E-Mail eingesandt werden.


Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Öffentlichkeit befragt. In der ersten Beteiligungsphase nahmen etwa 38.000 Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit wahr, Orte zu nennen, an denen sie der Bahnlärm besonders stört. Das sind mehr als doppelt so viele Beteiligungen wie noch beim Pilot-Lärmaktionsplan 2015. Bei der Bewertung des Verfahrens in der zweiten Beteiligungsphase gaben knapp 40% der über 5.000 Antwortenden an, dass sie dem Lärmaktionsplan Informationen über die Lärmsituation an ihrem Wohnort entnehmen konnten.


Lärm kann unterschiedliche Ursachen und Quellen haben, zum Beispiel Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm oder Flugverkehrslärm. In Deutschland kümmern sich je nach Verkehrsträger verschiedene Behörden um die entsprechenden Lärmaktionsplanungen. Auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist das Eisenbahn-Bundesamt seit 2015 für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken zuständig. Bei Lärmaktionsplänen für Ballungsräume wirkt das Eisenbahn-Bundesamt mit. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Gleisabschnitt mit mindestens 30.000 Zugfahrten pro Jahr. Mit dem jetzt vorliegenden Teil B ist die aktuelle Runde der Lärmaktionsplanung abgeschlossen. Die Teile A und B ergeben zusammen den vollständigen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Das Eisenbahn-Bundesamt ist damit in die regelmäßige Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes eingestiegen. Der nächste Lärmaktionsplan ist für das Jahr 2023 vorgesehen.


Über 11.000 Bürgerinnen und Bürger haben an der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des EBA für den Lärmaktionsplan 2023 teilgenommen. Zuvor hatte das Eisenbahn-Bundesamt Lärmkarten für die Eisenbahnstrecken des Bundes berechnet und veröffentlicht. In einer interaktiven Kartenanwendung konnten die Bürgerinnen und Bürger angeben, wo sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen, und verschiedene Aussagen zu ihrer Lärmsituation treffen. Die Auswertung zeigt, dass ein Großteil (95 Prozent) der Menschen, die teilgenommen haben, zu Hause beeinträchtigt ist. Stark gestört fühlen sich die Teilnehmenden vor allem abends (57%) und nachts (67%) und insbesondere durch den Güterverkehr (81%). Zur Verbesserung der Lärmsituation wurden am häufigsten Maßnahmen an der Strecke (81%) und an den Fahrzeugen (72%) als sehr wichtig benannt. Sie liegen damit deutlich über Maßnahmen am Gebäude, welche nur 36% der Teilnehmenden für sehr wichtig erachten. Eine Beteiligung erfolgt über das Portal des Eisenbahn-Bundesamtes www.laermaktionsplanung-schiene.de.


Weitere Informationen und Fragen:

Die Dokumente können unter dem folgenden Link abgerufen werden: www.eba.bund.de/lap

Auf Wunsch verschickt das EBA auch eine kostenlose Druckversion per Post.


Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de


Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch an folgende Adresse richten:


Eisenbahn-Bundesamt

Lärmaktionsplanung

Heinemannstraße 6

53175 Bonn


Lärmaktionsplan Stufe III

Auf Grundlage der Lärmkartierung (Stufe III) hat die Verwaltung einen Lärmaktionsplan erstellt, der am 23.05.2019 vom Rat der Stadt Hagen beschlossen wurde.


Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen

Fachgruppe Verkehrsplanung

Rathausstraße 11, 58095 Hagen


Ansprechperson:

  • Michele Bifulco

‎ ‎ ‎ Telefon: 02331 207-3187

‎ ‎ ‎ Telefax: 02331 207-2460